Bild: rbb/Antje Höpfner

Sorbengesetz/ Sorbenrat/ Sorbisches Siedlungsgebiet - Serbska kazń/ Serbska rada/ Serbski sedleński rum

Serbski sedleński rum w Bramborskej jo se nowo wopisowało.
Das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden im Land Brandenburg wurde neu beschrieben.

Sorbengesetz / Serbska kazń

Der Artikel 25 der Brandenburger Verfassung sichert dem sorbischen Volk das Recht auf Schutz, Erhaltung und Pflege seiner nationalen Identität und seines angestammten Siedlungsgebietes zu. Dieses Recht umfasst die Förderung und Vermittlung der sorbischen Sprache und Kultur sowie die Mitwirkung sorbischer Vertreter bei der Gesetzgebung in Angelegenheiten der Sorben.
Flyer "Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg


Sorbisches Siedlungsgebiet/ serbski sedleński rum

Das so genannte angestammte Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden definiert das Gebiet, in dem ein Großteil der minderheiten- und sprachpolitischen Regelungen zum Schutz und zur Förderung der Sorben/Wenden Anwendung finden. Welche Gemeinden in Brandenburg zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden gehören, ist durch Gesetz bestimmt. Es handelt sich um die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz sowie Gemeinden der Landkreise Dahme-Spreewald/Dubja-Błota, Oberspreewald-Lausitz/Górne Błota-Łužyca und Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa, in denen eine sprachliche oder kulturelle Tradition bis zur Gegenwart nachweisbar ist, und die in der Anlage zum Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg aufgeführt sind bzw. für die nach Verabschiedung des Gesetzes eine Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden auf der Grundlage der Verordnung über das Verfahren der Feststellung von Veränderungen des angestammten Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden festgestellt wurde.
Hier die komplette Liste der zugehörigen Orte und Gemeinden
Der Dachverband der Lausitzer Sorben/Wenden - die Domowina - hat mit Unterstützung des brandenburgischen Kulturministeriums einen neuen Informationsflyer zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet herausgegeben. Er ist u.a. erhältlich im Wendischen Haus in Cottbus.


Sorbenratswahl 2019

Wólba k Raźe za nastupnosći Serbow w kraju Bramborska, dnja 28. septembera 2019 
Wahl zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden am 28. September 2019
 
2019 fanden zum zweiten Mal die Wahlen zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden
(RASW) nach dem 2014 neu eingeführten Wahlmodus statt. Der Wahlausschuss
veröffentlichte am 31.05.2015 eine statistische Auswertung des damaligen
Wählerverzeichnisses. Da das Wahlverfahren für ein parlamentarisches
Minderheitengremium immer noch in Deutschland einmalig ist, hat sich der Wahlausschuss
entschlossen, auch 2019 eine Auswertung des Wählerverzeichnisses vorzunehmen, um evtl.
Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung wahlvorbereitender und wahlorganisatorischer
Maßnahmen ziehen zu können.

2019 waren die Rahmenbedingungen gegenüber 2015 verändert: Aufgrund des damals
neuen Wahlverfahrens war die Vorbereitungszeit länger, so dass der neue Rat erst ein
halbes Jahr nach dem neu gewählten Landtag seine Arbeit aufnehmen konnte. Der
Wahlausschuss entschloss sich 2019 daher dazu, einen Wahltermin festzusetzen, der
unmittelbar nach der Konstituierung des neuen Landtages liegt, so dass hier parallel die
Arbeit aufgenommen werden kann. Aufgrund des vom Land festgelegten
Landtagswahltermins erschwerten allerdings die Sommerferien offenbar wahlwerbende
Aktivitäten. Es war auffällig, dass viele Anträge auf Eintrag in das Wählerverzeichnis erst
sehr spät kamen, so dass nur wenig Zeit für den Versand der Wahlunterlagen und die
Rücksendung bis zum Ende der Wahlzeit blieb. Nach wie vor problematisch sind
unvollständig, unleserlich und offenbar auch unkorrekt ausgefüllte Anträge, so dass
Wahlunterlagen nicht zugestellt werden können.

Es gab 2019 auch weniger Medienberichterstattung, vermutlich da 2015 der Neuigkeitswert
größer war und der Wahlausschuss aufgrund seiner häufigeren Sitzungen auch selbst mehr
Öffentlichkeitsarbeit betrieb. Dafür gab es 2019 mehr Werbeaktivitäten des Landtages.