Entscheidung am Landgericht - 30-Jähriger nach Serie von Autobränden verurteilt

Mi 19.02.20 | 14:38 Uhr
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Ein ausgebrannter Pkw (Symbolbild, Quelle: Imago, foto-Riter)
Bild: foto-Riter

Ein vorbestrafter Autobrandstifter ist in Berlin erneut verurteilt worden. Das Landgericht verhängte dreieinhalb Jahre Haft gegen den 30-Jährigen und ordnete zudem seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Wenige Monate nach seiner letzten Haftentlassung sei der Mann erneut rückfällig geworden, begründete das Gericht am Mittwoch. Dabei seien elf Fahrzeuge ausgebrannt oder beschädigt worden. Bei den Anschlägen sei der 30-Jährige wegen einer Erkrankung vermindert schuldfähig gewesen. Ohne eine Behandlung bestehe die Gefahr erneuter Taten.

Erhebliche Sachschäden an Autos und Wohnungen

Der Angeklagte habe zwischen Anfang Juli und 6. August 2019 in fünf Fällen in Berlin und Hamburg Autos angegriffen, so das Gericht. Dabei habe er Grillanzünder eingesetzt. Die Flammen hätten zum Teil auf umstehende Fahrzeuge übergegriffen. Bei einem Anschlag in Berlin-Tiergarten seien dichte Rauchschwaden zudem in eine Wohnung gezogen und hätten Sachschäden verursacht.

Anschläge "manchmal aus Frust"

Der 30-Jährige wurde der Brandstiftung in vier Fällen sowie in einem Fall der schweren Brandstiftung schuldig gesprochen. "Der Angeklagte handelte erkrankungsbedingt, er konnte dem Druck nicht widerstehen", sagte der Vorsitzende Richter. Ohne Behandlung sei der Brandstifter gefährlich für die Allgemeinheit. Strafmildernd habe das Gericht die weitgehend geständigen Angaben des 30-Jährigen gewertet.

Der bereits drei Mal wegen Autobrandstiftungen Vorbestrafte hatte nach seiner Festnahme Anfang August erklärt, dass er "manchmal aus Frust" den Drang verspüre, Sachen zu zerstören. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger sagte, sein Mandant werde höchstwahrscheinlich keine Rechtsmittel einlegen.

Sendung:r bb88,8, 19.02.2020, 14 Uhr

2 Kommentare

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  1. 2.

    "Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus" halte ich für falsch - der soll die Schadens-Kosten lebenslänglich gefälligst abarbeiten! Penner.

  2. 1.

    Ohne Worte, einfach nur skandalös dieses Urteil!

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