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Recht auf Ungehorsam im Krieg? Der Prinz wird vor die Aufgabe gestellt: Wenn er selbst das Unrecht des Kriegsgerichts begründen kann, soll er begnadigt, das Todesurteil aufgehoben werden. Hörspiel nach Heinrich von Kleist.
Zunächst begreift Homburg den Ernst seiner Lage nicht, doch als er ihm bewusst wird, ringt er sich zu einem Bittgang zur Kurfürstin, seiner Tante, durch. Auf Knien fleht er die Fürstin um sein Leben an, ja, er will allem Ruhm und sogar der geliebten Nathalie entsagen, wenn ihm nur das nackte Leben geschenkt wird.
Tatsächlich sagt der Kurfürst ihm Begnadigung und Freiheit zu, sofern Homburg selbst den Spruch des Kriegsgerichts als ungerecht beurteilen kann. Die Entscheidung über sein Schicksal liegt nun in des Prinzen eigenen Händen. Schließlich akzeptiert er die über ihn verhängte Todesstrafe als gerechte Sühne und ist bereit zu sterben. Auch als das Offizierskorps den Kurfürsten zur Begnadigung drängt, besteht Homburg auf Vollstreckung der Strafe.
Mit dieser Unterwerfung unter das Gesetz ermöglicht der Prinz es dem Kurfürsten, die Begnadigung auszusprechen. Und wieder wird ihm, dem Sieger von Fehrbellin, im nächtlichen Garten ein Lorbeerkranz gereicht, diesmal ein realer.
Von Heinrich von Kleist
Mit Horst Hiemer, Jürgen Holtz, Walfriede Schmitt, Jutta Hoffmann, Norbert Christian, Horst Schönemann, Hanjo Hasse, u. v. m.
Bearbeitung: Peter Goslicki und Joachim Staritz
Komposition: Reiner Bredemeyer
Regie: Joachim Staritz
Rundfunk der DDR 1976