Das Landgericht verhandelte eine Urheberrechtsklage gegen die Neugestaltung des Innenraums der St.-Hedwigs-Kathedrale. Die Kritik der Kläger richtet sich vor allem gegen die geplante Schließung der zentralen, rund acht Meter breiten Bodenöffnung mit Treppe in die Unterkirche Die Klage wurde zum erneuten Mal abgewiesen, die Bauarbeiten gehen weiter – Ulrike Bieritz kommentiert.