Junge Frau mit Armgips sitzt am Swimmingpool (Quelle: imago/Peter Widmann)
Bild: imago/Peter Widmann

Krankenversicherung auf Reisen - Krank im Ausland – wer zahlt was?

Urlaub – endlich! Und dann das: Ein Unfall und es geht ins Krankenhaus. Doch wer zahlt die ärztliche Behandlung im Ausland? Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse, wann ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll und wo lauern Gefahren?

30 Grad im Schatten und von der Terrasse des Bungalows aus schillert der Pool in verführerischem Türkis. Doch wen es zu schnell ins Wasser zieht, der landet unter Umständen nicht im Pool – sondern mit einem gebrochenem Bein im Krankenhaus. Was ist dann zu tun? Und wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Die gute Nachricht ist: Wer in einem EU-Mitgliedsland erkrankt oder einen Unfall hat, kann zunächst davon ausgehen, dass die gesetzliche Krankenkasse für die Behandlung aufkommt. Das gilt auch für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Achtung: Die Krankenkasse zahlt nicht alles

Allerdings deckt die gesetzliche Versicherung nicht alle Kosten während eines Auslandsaufenthalts ab, auch nicht in EU-Ländern. Nicht gezahlt werden beispielsweise im Urlaubsland übliche Zuzahlungen oder auch die Kosten für einen Krankenrücktransport nach Deutschland. Außerdem werden die Kosten nur bis zu der Höhe übernommen, die auch bei einer Behandlung im Inland erstattet wird. Zusätzlich kann die Krankenkasse Abschläge vornehmen – zum Beispiel für erhöhte Verwaltungskosten.

To-Do: Vor dem Urlaub bei der Krankenkasse informieren

Um herauszufinden, was gezahlt wird, ist es am besten, bereits vor dem Urlaub mit der Krankenkasse zu sprechen. Außerdem hat die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA), nach Reiseländern geordnete Merkblätter zusammengestellt. Diese beantworten erste Fragen zur Krankenversicherung im jeweiligen Land und helfen dabei, sich auf das Gespräch mit der Krankenkasse vorzubereiten.

Wichtig in der EU: EHIC und Personalausweis

Wer im Urlaub in der EU dann zu einem Arzt  geht oder in ein Krankenhaus fährt, muss dort die "Europäische Krankenversicherungskarte" (European Health Insurance Card – EHIC) und den Personalausweis vorlegen. Die EHIC ist auf der Hinterseite der elektronischen Krankenkassenkarte aufgedruckt. Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, muss also keine Europäische Krankenversicherungskarte beantragen. Zusätzlich wird vor Ort ein Formular ausgefüllt, das zur Behandlung im Ausland berechtigt. Die Krankenversicherung zahlt dann die Leistungen, die gesetzlich Versicherten im Urlaubsland zustehen.

Quittungen unbedingt aufheben

Akzeptiert ein Arzt oder eine Klinik die EHIC nicht, müssen die Patienten die Behandlungskosten zunächst selbst zahlen. Die Behandlungsbelege, wie ärztliche Verordnungen oder quittierte Rechnungen, können später bei der Kasse eingereicht und die Kosten erstattet werden. Jedoch gilt auch da: Krankenkassen übernehmen meist nur die Kosten, die auch von den Kassen im jeweiligen Land erstattet werden. Selbstbehalte und Zuzahlungen, die im Ausland üblich sind, müssen die Versicherten daher selbst zahlen.

Vorsicht bei Privatkliniken

Etwas tückisch kann es bei der Wahl des Arztes oder des Krankenhauses werden: Krankenkassen erstatten die Kosten in der Regel nur dann, wenn die Behandlung in einer Praxis oder Klinik erfolgt, die auch im System der Krankenversicherung des Reiselandes zur Versorgung von Versicherten berechtigt ist. Das heißt konkret: Behandlungen in Privatkliniken und -praxen sollten von gesetzlich Versicherten besser gemieden werden, da sie die Behandlungskosten sonst selbst übernehmen müssen. Am besten informieren sich Urlauber daher noch vor der Reise über geeignete Praxen und Kliniken. Auch da kann ein Gespräch mit der Krankenkasse weiterhelfen.

Krankenversicherung im Nicht-EU-Ausland

Mit Ländern wir Israel, Tunesien oder der Türkei besteht ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen. Dieses schließt auch den Krankenversicherungsschutz ein – somit zahlen die gesetzlichen Kassen auch dort bei akuten Erkrankungen oder Unfällen. Der Umfang der Versorgung sollte vorab jedoch noch einmal mit der Krankenkasse abgeklärt werden.
 
Bei Reisen in Ländern wie Amerika, die nicht zur EU oder dem EWR gehören und für die auch keine Sozialversicherungsabkommen bestehen, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten grundsätzlich nicht. Urlauber sollten also unbedingt vorab eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.

Tipp: Auslandsreisekrankenversicherung

Aber auch, wer sich gegen mögliche Zusatzkosten im EU-Ausland absichern will, kann zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Sie deckt die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung ab und zahlt auch im Falle eines Krankenrücktransports. Neben privaten Versicherern bieten auch viele gesetzliche Krankenkassen Wahltarife zum Auslandsschutz an. Laut Stiftung Warentest gibt es sehr gute Tarife bereits ab rund acht Euro Jahres­beitrag, die Testsieger-Tarife lagen bei knapp zehn Euro im Jahr. In jedem Fall lohnt sich der Vergleich verschiedener Anbieter, um herauszufinden, welcher Tarif für Sie bezüglich der Konditionen und des Preises am günstigsten ist.
 
Wer länger als sechs bis acht Wochen am Stück verreisen möchte, sollte sich über eine Auslands­reisekranken­versicherung mit Lang­zeit­schutz informieren. Eine Übersicht verschiedener Anbieter und Tarife für kurze oder längere Reisen bietet Stiftung Warentest (siehe "Infos im Netz").

Übrigens: Wer keine private Auslandskrankenversicherungen abschließen kann, weil er wegen Vorerkrankungen oder aufgrund des hohen Alters zurückgewiesen wird, kann diese Ablehnungen sammeln und der gesetzlichen Krankenkasse – noch vor dem Urlaub – vorlegen. Sie wird dann im gegebenen Fall die Kosten für eine Behandlung im Ausland übernehmen.

Beitrag von Ariane Böhm

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