
Erholung auf Rezept - Kururlaub Antrag – wer zahlt und wie beantragen?
Wie Sie einen Kururlaub (auch offene Badekur) beantragen, welche Voraussetzungen Sie benötigen, was für Kuren es gibt und wer zahlt, lesen Sie hier.
Ein Kururlaub, auch "offene Badekur" genannt, kann helfen, körperlich und geistig wieder neue Kraft zu schöpfen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Wer bekommt Kururlaub?
Was viele nicht wissen: wer gesetzlich krankenversichert ist, hat laut Sozialgesetzbuch ab dem 18. Lebensjahr Anspruch auf einen Zuschuss zum Kururlaub. Egal ob Rentnerin, Azubi, Studentin, Hausfrau oder Arbeitnehmer.
Voraussetzung ist, dass ein deutlicher Erholungsbedarf besteht, aber noch nicht unbedingt eine konkrete Krankheit diagnostiziert wurde. Der Ansatz ist also ganz klar präventiv.
Wer privat krankenversichert ist, muss prüfen, ob sein Vertrag die Übernahme von Kosten für einen Kururlaub vorsieht. So genannte Kurkostentarife sehen entweder eine Erstattung der nachgewiesenen medizinischen Kosten oder ein pauschales Tagesgeld vor. Beamte und Beamtinnen bekommen nach Antragstellung und Bewilligung einen Zuschuss zum Kururlaub durch die Beihilfestelle.
Kururlaub, Kompaktkur & Gesundheitsreise: Was für Kuren gibt es?
Bei einem Kururlaub (auch: offene Badekur, ambulante Vorsorgekur), muss ein Arzt oder eine Ärztin bescheinigen, dass eine Behandlung am Wohnort nicht mehr ausreicht, um die Gesundheit des Versicherten zu erhalten. Das gilt auch, wenn bestimmte Heilmittel, wie Solebäder oder Thermalwasser, die nicht am Wohnort vorhanden sind, bessere Behandlungserfolge versprechen. Meist sucht man sich dann im Vorfeld auf eigene Faust oder über einen Reiseanbieter am Kurort selbst eine Unterkunft und geht zu den Anwendungen und den Arztgesprächen in die Kurklinik.
Eine Kompaktkur bietet sich dann an, wenn bereits chronische Erkrankungen bestehen, wie Atemwegserkrankungen, Arthrose oder starkes Übergewicht. Die Anwendungen finden dann nicht individuell, sondern in einer Gruppe mit Teilnehmenden statt, die alle die gleiche Diagnose haben.
Eine Gesundheitsreise ist vergleichbar mit zertifizierten Präventionskursen, die die gesetzlichen Krankenkassen jährlich mit einem bestimmten Betrag bezuschussen. In diesem Fall findet der "Präventionskurs" allerdings im Urlaub statt. Krankenkassen bezuschussen Gesundheitsreisen mit durchschnittlich 150 Euro pro Jahr; dabei werden die Kurse bezuschusst und nicht die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Anreise. Sowohl für Kururlaub, Kompaktkur als auch Gesundheitsreise muss sich der Arbeitnehmende Urlaub nehmen.
Bild: Erholung in der Vulkantherme im Tyrrhenischen Meer

Wie beantrage ich Kururlaub?
Wer einen Kururlaub machen will, muss zuerst mit seinem behandelnden Hausarzt oder der Fachärztin sprechen. Diese stellt ein Attest aus, mit dem bescheinigt wird, dass die medizinische Notwendigkeit (Kurbedürftigkeit) für einen Kururlaub besteht.
Erst mit diesem Attest kann man den entsprechenden Antrag ("Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gemäß § 23 Abs. 2 SGB V") bei seiner Krankenkasse anfordern, der dann gemeinsam mit der Ärztin ausgefüllt werden kann.
Die Krankenkasse prüft den Antrag, manchmal nur schriftlich, manchmal unter Zuhilfenahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Ein Situationsbericht, den der Versicherte selbst verfasst und dem Antrag für die Krankenkasse beilegt, kann helfen, die Kurbedürftigkeit zu belegen.
Wird der Antrag abgelehnt, lohnt es sich laut Stiftung Warentest innerhalb der vorgeschriebenen Frist, Widerspruch einzulegen. Das gilt vor allem, wenn es einen medizinischen Grund gibt, der gegen die Begründung der Krankenkasse spricht. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, hat man einen Monat Zeit, um dagegen zu klagen, wofür zwar gegebenenfalls Anwalts- aber keine Gerichtsgebühren anfallen.
Kururlaub was zahlt die Krankenkasse?
Arztkosten werden oftmals bis zu 100 Prozent, Behandlungskosten bis zu 90 Prozent von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. In den meisten Fällen werden diese Kosten, also auch die für Medikamente und Anwendungen wie Massagen oder Bäder, von den Krankenkassen direkt mit der Kureinrichtung abgerechnet.
Versicherte müssen einen Anteil von zehn Prozent der vertraglichen Behandlungskosten selbst zahlen, sowie zehn Euro für jede Verordnung, sofern die Versicherte 18 Jahre alt ist.
Auch für die Kosten von Unterbringung, Verpflegung und Anfahrt gibt es Zuschüsse der Krankenkassen, die bei 13 Euro pro Tag beginnen und für chronisch kranke Kinder 25 Euro am Tag betragen. Diesen Zuschuss kann man in der Regel erst nach Ablauf des Kururlaubs geltend machen, wofür die entsprechenden Nachweise vom Kurhaus oder Kurhotel vorgelegt werden müssen.
Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt, können als "außergewöhnliche Belastungen" bei der jährlichen Steuererklärung eingereicht werden. Absetzbar sind neben den Fahrtkosten auch die Kosten für Behandlung und Unterbringung.
Geringverdiener und Geringverdienerinnen müssen nur eine Zuzahlung in Höhe von zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens zahlen; chronisch Kranke nur in Höhe von einem Prozent. Werden diese Belastungsgrenzen erreicht, kann man die Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen.
Ein Kururlaub dauert in der Regel drei Wochen und wird alle drei Jahre von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.
Kurorte: Wo kann man Kururlaub machen?
Allein in Deutschland gibt es mehr als 350 Heilbäder und Kurorte. Wegen des günstigen Preis-Leistungsverhältnisses sind aber auch Kururlaube in Ungarn, Polen, Slowenien, Slowakei und Tschechien sehr beliebt. Der Preisunterschied liegt beispielsweise bei rund 1.500 Euro, wenn man einen einwöchigen Kururlaub mit Halbpension in Tschechien für rund 550 Euro mit einer einwöchigen Vitalkur mit Vollpension in Deutschland für mindestens 2.000 Euro vergleicht.
Wichtig ist, sich im Vorfeld genau zu informieren, welche Anwendungen es vor Ort gibt und welche man für sein individuelles Gesundheitsproblem braucht. Man unterscheidet zwischen vielen verschiedenen Bäderformen, wie zum Beispiel Mineral- und Thermalbädern, Moorheilbädern, Seeheilbädern, Kneippheilbädern oder Heilbädern mit Heilstollen.
Bild: Kurbad Marienbad in Tschechien

Kuranwendungen am Kurort
Genehmigt die Krankenkasse den Kururlaub, erhält der Versicherte entweder einen Kurarztschein oder einen Badearztschein. Diesen legt man dann am Kurort gemeinsam mit den medizinischen Unterlagen dem Bade- oder der Kurärztin vor, die dann die entsprechenden Kuranwendungen gemeinsam mit dem Versicherten abstimmt und verordnet. Das können neben Massagen, Bädern, Fangopackungen und Physiotherapie auch Gesundheitskurse sein, in denen man lernt mit Stress besser umzugehen, sich mehr zu bewegen oder sich gesünder zu ernähren.