Man übt gehen in der Reha (Quelle: imago/Itar-Tass)
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Praktische Tipps auf einen Blick - Reha-Antrag stellen - gewusst wie

Die "Reha" soll Kraft, Beweglichkeit und Selbstständigkeit der Patienten erhalten, Folgeerkrankungen verhindern und Berufstätigen helfen ins Erwerbsleben zurückzukehren. Aber wie stelle ich einen Reha-Antrag?

Wer übernimmt die Reha-Kosten?

Für Erkrankte im erwerbsfähigen Alter ist die Deutsche Rentenversicherung Ansprechpartner für die Übernahme der Reha-Kosten. Wer nicht genau weiß, welche Rentenversicherung zuständig ist, kann auf seiner letzten Renteninformation nachsehen. Wer den Reha-Antrag online stellt und seine Versicherungsnummer eingibt, richtet den Antrag automatisch an den richtigen Rentenversicherungsträger. In Deutschland sind das neben der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See weitere vierzehn regionale Träger der Deutschen Rentenversicherung.
 

 
Für Rentner oder für Menschen, für die kein anderer Kostenträger verantwortlich ist, sind die Krankenkassen der richtige Ansprechpartner. Für Kinder und Jugendliche sind sowohl Krankenkassen als auch Rentenversicherung gleichrangig zuständig.

Wie stelle ich einen Reha-Antrag?

Wer direkt nach einem Krankenhausaufenthalt eine Reha in Anspruch nehmen will (Anschlussrehabilitation) sollte sich an den Sozialdienst der Akutklinik wenden. Von dort wird dann der Reha-Antrag gestellt.
 
In allen anderen Fällen ist der Patient oder die Patientin selbst für die Antragstellung zuständig. Inzwischen hat die Antragstellung Online immer mehr an Bedeutung gewonnen. Auf den entsprechenden Seiten der Versicherungsträger können die Formulare heruntergeladen oder die Anträge gleich online gestellt werden. Zusätzlich sollte zu jedem Reha-Antrag ein ärztlicher Befundbericht ausgefüllt werden, der ebenfalls Online abrufbar ist. Dieser Ärztliche Befundbericht wird in der Regel vom Hausarzt ausgefüllt. Darin wird aufgeführt, welche Beschwerden und Symptome eine medizinische Rehabilitation notwendig machen, was die Ziele der Reha sind und dass alle ambulanten Reha-Maßnahmen, wie Physio- oder Ergotherapie ausgeschöpft worden sind.
 
Bei Problemen mit dem Ausfüllen des Reha-Antrags können auch die Auskunfts-und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung helfen. Je mehr aussagefähige und aktuelle medizinische Unterlagen wie Arztberichte oder Befunde dem Antrag beigelegt werden, desto mehr Aussicht auf Bewilligung hat ein Reha-Antrag.

Bewilligung und Wunscheinrichtung

In der Regel wird relativ schnell, innerhalb weniger Wochen, über den Reha-Antrag entschieden. Die Rentenversicherung schlägt dann eine Reha-Einrichtung vor, die sich meist an den Wünschen der Versicherten orientiert. Versicherte haben das Recht, Reha-Einrichtungen ihrer Wahl zu nennen. Dabei sollten sie sich im Vorfeld darüber informieren, ob die Einrichtung überhaupt von dem Versicherungsträger anerkannt ist und welche medizinischen Fragestellungen (Indikationen) in der Einrichtung behandelt werden. Jede Reha-Einrichtung stellt diese wichtigen Informationen auf ihrer Webseite zur Verfügung. Was dann noch den Ausschlag geben kann, ist die Wohnortnähe und die Wartezeit. Die Versicherungsträger sind daran interessiert, dass eine Reha möglichst bald angetreten werden kann und lange Wartezeiten bis zur Aufnahme können dem entgegen stehen.

Reha abgelehnt - was tun?

Bislang gilt der so genannte Genehmigungsvorbehalt, d.h. die Krankenkasse oder die Rentenversicherung muss grundsätzlich erst die Übernahme der Kosten genehmigen, bevor die Reha-Behandlung beginnen kann.
 
Wurde ein Reha-Antrag abgelehnt, kann man innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch kann sich durchaus lohnen, vor allem dann, wenn man weitere medizinische Unterlagen vorlegt, die bei der Antragstellung vielleicht fehlten. Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt noch der Gang zum Sozialgericht.

Gründe für die Ablehnung

Ein häufiger Grund für die Ablehnung eines Reha-Antrages ist der Grundsatz "ambulant vor stationär". So müssen erst alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft sein, bevor eine Rehabilitationsleistung bewilligt wird. Damit sind Maßnahmen, wie zum Beispiel Physio- oder Ergotherapie gemeint, die Patienten und Patientinnen von ihrem Hausarzt oder dem behandelnden Facharzt verschrieben bekommen haben.
 
Neben den klassischen stationären, gibt es auch ambulante Reha-Angebote. Dort werden die Patienten und Patientinnen nicht stationär aufgenommen, sondern kommen jeden Tag oder einige Tage in der Woche in die ambulante Reha-Einrichtung. Versicherte können selbst entscheiden, ob sie eine ambulante oder eine stationäre Rehabilitation machen möchten. Dementsprechend wird dann der passende Reha-Antrag gestellt.

Was zahlt der Kostenträger?

Die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung übernehmen die Kosten für die bewilligte medizinische Rehabilitation und die erforderlichen Fahrkosten zur Reha-Einrichtung. Alle Versicherten ab 18 Jahren müssen eine Zuzahlung leisten; diese beträgt in der Regel zehn Euro pro Kalendertag.

Wie lange dauert eine Reha im Durchschnitt und wie oft kann ich eine Reha in Anspruch nehmen?

Eine medizinische Rehabilitation dauert in der Regel drei Wochen; sie kann aber unter bestimmten Umständen auch verlängert werden.
 
Grundsätzlich kann eine medizinische Rehabilitation alle vier Jahre in Anspruch genommen werden. Ausnahmen sind möglich, wenn eine vorzeitige Reha aus dringenden medizinischen Gründen notwendig wird.

Reha in Corona-Zeiten

Alle Reha-Einrichtungen haben Hygiene-Konzepte entwickelt, die den Patienten und Patientinnen einen sicheren Aufenthalt gewährleisten sollen. Über die einzelnen Maßnahmen informieren die Reha-Einrichtungen auf ihren Webseiten.
 
Sollte es wegen Corona zu einem Abbruch der Rehabilitation auf Wunsch des Patienten oder der Einrichtung selbst kommen, besteht die Möglichkeit, die Rehabilitation zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen, zu wiederholen oder neu zu beantragen (sogenannte Ersatz-Reha).
 
Für die Beantragung einer erneuten Leistung zur medizinischen Rehabilitation hat die Deutsche Rentenversicherung einen Kurzantrag (Formular G0101) zur bundesweiten Verwendung entwickelt, der den Reha-Einrichtungen vorliegt.

Beitrag von Ursula Stamm

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