Junge Hand hält alte Hand (Bild: colourbox)
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Unterbringung und Finanzierung - Serie: Der Pflegefall – Palliativ-Versorgung

Wenn sich das Leben dem Ende zuneigt, ist es umso wichtiger die verbleibenden Tage und Wochen in guter Betreuung und angenehmer Umgebung zu verbringen. Doch wo erhält man die beste palliative Versorgung? Welche Möglichkeiten gibt es? Und wer kommt dafür auf? Die rbb Praxis gibt einen Überblick.

Die letzte Lebenszeit in Würde verbringen - das sollte für jeden möglich sein. Doch nicht immer wird in Einrichtungen ausreichend auf die Bedürfnisse alter Menschen eingegangen - zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC). Doppel- und Dreifachbehandlungen sind die Folge von getrennt voneinander arbeitenden Akteuren im Gesundheitswesen.

Auch deshalb soll das neue Hospiz- und Palliativgesetz 2016 Verbesserungen bringen. Oder wie es die Alterswissenschaftlerin Cicely Saunders ausdrückt: "Es geht nicht mehr darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben."

Doch wo lässt sich den letzten Tage mehr Leben geben? Mancher möchte zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt nicht zurück ins Pflegeheim. Wer dort aber angemeldet ist und betreut wird, kann nicht ohne weiteres in ein Hospiz gehen - dies regeln die Gesetze. Ausnahmen, die rechtfertigen, nicht zurück ins Pflegeheim ziehen zu müssen, sind fehlendes Personal für eine gute palliative Versorgung.

Und dann gibt es Alternativen: Denn neben den allgemeinen ambulanten und stationären Pflegeleistungen wächst die Anzahl zusätzlicher Angebote für schwerkranke, pflegebedürftige oder sterbende Menschen.  

Stationäre Hospize

Das sind kleine Einrichtungen mit acht bis 16 Plätzen, die institutionell unabhängig arbeiten und von einer speziell in Palliative Care ausgebildeten Pflegekraft geleitet werden. In enger Kooperation mit freiwilligen Helfern und niedergelassenen Ärzten pflegen und behandeln sie Menschen, deren Lebenserwartung nur noch Wochen beträgt und die unter Beschwerden leiden, die sich weder zu Hause noch in einem Pflegeheim lindern lassen. Welche Menschen in einem Hospiz aufgenommen werden, ist gesetzlich geregelt.

Finanzierung: 90 Prozent der Kosten des Hospiz-Aufenthalts tragen die gesetzliche Krankenkasse und die Pflegeversicherung. Zehn Prozent trägt das Hospiz. Dem gesetzlich versicherten Betroffenen dürfen seit 1. August 2009 keine Kosten mehr in Rechnung gestellt werden. Der Privatversicherte hat Anspruch auf die Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung. Die Restkosten werden ihm, wenn nicht vertraglich ausdrücklich zugesichert, nur über den Kulanzweg erstattet.

Ambulante Hospizdienste

Sie leisten eine wesentlich von freiwilligen Helfern getragene Arbeit. Diese Ehrenamtlichen werden sorgfältig geschult, erhalten kontinuierliche Supervision und werden in ihrer Tätigkeit zunehmend von hautptamtlichen Kräften koordiniert. Ihr Angebot besteht aus einer psychosozialen Begleitung der Betroffenen und ihres Umfelds. Die Dienste müssen in der Lage sein, fachkundige Hilfe für eine notwendige Palliative-Care-Betreuung einzuschalten.

Finanzierung: Die Begleitung ist für die Betroffenen kostenlos. Werden bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt, können Hospizdienste Personalkostenzuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten.

Palliativstationen

Das sind Fachabteilungen von Krankenhäusern. Dort können Patienten aufgenommen werden, die eine palliativmedinische und -pflegerische Versorgung benötigen. Ärzte, Pflegende und Therapeuten mit Kenntnissen und Erfahrung in Palliative Care und Palliativmedizin arbeiten dort Hand in Hand. Ihre Aufgabe ist, Beschwerden zu lindern und die Situation der schwerkranken Menschen so zu verbessern und zu stabilisieren, dass sie wieder entlassen werden können.

Finanzierung: Der Aufenthalt wird ebenso wie der auf anderen Krankenhausstationen von der gesetzlichen Sozialversicherung finanziert. Bei Privatversicherten wird ein notwendige Palliativbehandlung ebenfalls bezahlt.

Palliative-Care-Teams

Diese Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung versorgen Patienten, die an einer nicht heilbaren und fortschreitenden Erkrankung leiden und eine besonders aufwändige Versorgung benötigen. So können diese bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder stationären Pflegeeinrichtungen bleiben. Neben Medizin und Pflege gehören auch psychosoziale und spirituelle Begleitung zum Angebot der Palliative-Care-Teams.

Finanzierung: Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ergänzt das bestehende Versorgungsangebot und wird wie andere medizinsch-pflegerische Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Privatversicherte bekommen diese Leistungen, wenn sie nicht ausdrücklich vertraglich zugesichert wurden, nur über den Kulanzweg erstattet.

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