Eine Pflegekraft begleitet die Bewohnerin eines Altenheims mit Rollator beim Gang durch den Flur (Bild: DPA)
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Pflegestärkungsgesetz I und II - Pflegegesetz - was ist neu?

Mehr Unterstützung für Demenzkranke, Entlastungen für pflegende Angehörige und höhere Zuschüsse für Umbauten und Pflegehilfsmittel: Mit dem Pflegestärkungsgesetz sollen Verbesserungen in der Versorgung geschaffen werden. Das aber gibt es nicht zum Nulltarif – damit steigen auch die Beiträge der Pflegeversicherung. rbb Praxis gibt einen Überblick zu Änderungen und Kosten.

Die Bundesregierung will mit zwei Pflegestärkungsgesetzen die Versorgung in der Pflege verbessern. Seit dem 1. Januar 2015 gilt das Pflegestärkungsgesetz I, ab 2017 soll auch das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft treten. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen dadurch um etwa 20 Prozent ausgeweitet werden. So sehen die Änderungen aus:  

PFLEGEVERSICHERUNG –UND VORSORGE

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