- Abgeschlossene Drei-Stufen-Test-Verfahren

Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) verpflichtet ARD und ZDF, neue und veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sog. Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. Das zuständige Gremium (Rundfunkrat) hat hierbei zu prüfen,

• inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
• in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
• welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Gemäß Art. 7 des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist diese Prüfung auch für die bereits bestehenden Angebote durchzuführen.

Für entsprechende Verfahren zu Gemeinschaftsangeboten der ARD ist dabei der Rundfunkrat jener Landesrundfunkanstalt zuständig, die das Gemeinschaftsangebot innerhalb der ARD federführend betreut.

Der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg führte bisher Prüfverfahren für diese Angebote durch: "rbbonline", "rbbtext", "rbb Mediathek", "Erweiterung des regionalen Informationsangebots im Internet" (Infoportal auf rbb-online.de),

federführend für das Gemeinschaftsangebot:
"ARD Text / ARD-Portal/iTV und EPG (fernsehgebundene Inhalte der ARD)".