Einleitung des Drei-Stufen-Tests


I. Drei-Stufen-Test-Verfahren


Der Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, neue und veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sog. Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. Das zuständige Gremium (Rundfunkrat) hat hierbei zu prüfen,

1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht ,
2. in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

II. Angebotsbeschreibung

rbb Mediathek (.pdf)

Februar 2011 - Download

III. Gelegenheit zur Stellungnahme

Gemäß § 11f Abs. 5 des Rundfunkstaatsvertrages hat das zuständige Gremium Dritten in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, innerhalb einer Frist von mindestens 6 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die Stellungnahmen zu dem Telemedienangebot rbb Mediathek sind per E-Mail (oder per Post) bis Freitag, dem 20. Mai 2011, an den Vorsitzenden des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg, Herrn Hans Helmut Prinzler, unter folgender Adresse zu richten:

rbb Gremiengeschäftsstelle
Masurenallee 8 – 14
14057 Berlin
gremiengeschaeftsstelle@rbb-online.de

Der Rundfunkrat ist zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Es wird daher gebeten, etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu kennzeichnen und gesondert in sicherer Form (per Post mittels Einschreiben/Rückschein) an den Rundfunkrat zu übermitteln.

IV. Gutachter zu den marktlichen Auswirkungen


Zu den wettbewerbsökonomischen Auswirkungen des o. g. Angebotes wird der Rundfunkrat gutachterliche Beratung hinzuziehen. Zur Vorbereitung seiner Entscheidung über die Vergabe der Gutachtenaufträge hat der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 11. März bis 25. März 2011 ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Nähere Einzelheiten wird er unverzüglich nach der Gutachterbeauftragung auf dieser Internetseite veröffentlichen.

V. Bekanntgabe der Entscheidung des Rundfunkrates


Der Rundfunkrat wird das Ergebnis seiner Beratung einschließlich der eingeholten Gutachten unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zu gegebener Zeit auf dieser Internetseite bekannt geben.
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III. Gelegenheit zur Stellungnahme


Gemäß § 11f Abs. 5 des Rundfunkstaatsvertrages hat das zuständige Gremium Dritten in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, innerhalb einer Frist von mindestens 6 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die Stellungnahmen zu dem Telemedienangebot rbb Mediathek sind per E-Mail (oder per Post) bis Freitag, dem 20. Mai 2011, an den Vorsitzenden des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg, Herrn Hans Helmut Prinzler, unter folgender Adresse zu richten:

rbb Gremiengeschäftsstelle
Masurenallee 8 – 14
14057 Berlin
gremiengeschaeftsstelle@rbb-online.de

Der Rundfunkrat ist zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Es wird daher gebeten, etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu kennzeichnen und gesondert in sicherer Form (per Post mittels Einschreiben/Rückschein) an den Rundfunkrat zu übermitteln.

IV. Gutachter zu den marktlichen Auswirkungen

Zu den wettbewerbsökonomischen Auswirkungen des o. g. Angebotes wird der Rundfunkrat gutachterliche Beratung hinzuziehen. Zur Vorbereitung seiner Entscheidung über die Vergabe der Gutachtenaufträge hat der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 11. März bis 25. März 2011 ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Nähere Einzelheiten wird er unverzüglich nach der Gutachterbeauftragung auf dieser Internetseite veröffentlichen.

V. Bekanntgabe der Entscheidung des Rundfunkrates

Der Rundfunkrat wird das Ergebnis seiner Beratung einschließlich der eingeholten Gutachten unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zu gegebener Zeit auf dieser Internetseite bekannt geben.
Stand: 07.04.2011