- Erweiterung des regionalen Informationsangebots im Internet - Einleitung des Drei-Stufen-Tests

Der Rundfunkrat des rbb hat heute die Beschreibung der vom rbb geplanten Erweiterung des regionalen Informationsangebots im Internet auf seiner Website www.rbb-rundfunkrat.de veröffentlicht.

Einleitung des Drei-Stufen-Tests

Der Rundfunkrat des rbb hat heute die Beschreibung der vom rbb geplanten Erweiterung des regionalen Informationsangebots im Internet auf seiner Website www.rbb-rundfunkrat.de veröffentlicht. Bis zum 15. Juni 2012 haben im Rahmen des damit eröffneten so genannten Drei-Stufen-Test-Verfahrens Dritte die Gelegenheit, zu diesem Angebot Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen Dritter dienen der kritischen Meinungsbildung des Rundfunkrates, der sich im Übrigen auch auf ein unabhängig erarbeitetes marktliches Gutachten stützen wird.

I. Drei-Stufen-Test-Verfahren

Der Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, neue und veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sog. Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. Das zuständige Gremium (Rundfunkrat) hat hierbei zu prüfen,

1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht ,
2. in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

II. Angebotsbeschreibung

Erweiterung des regionalen Informationsangebots im Internet.

III. Gelegenheit zur Stellungnahme

Gemäß § 11f Abs. 5 des Rundfunkstaatsvertrages hat das zuständige Gremium Dritten in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, innerhalb einer Frist von mindestens 6 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die Stellungnahmen zu dem beschriebenen Telemedienangebot sind per E-Mail (oder per Post) bis Freitag, dem 15. Juni 2012, an den Vorsitzenden des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg, Herrn Hans Helmut Prinzler, unter folgender Adresse zu richten:

rbb Gremiengeschäftsstelle
Masurenallee 8 – 14
14057 Berlin
gremiengeschaeftsstelle@rbb-online.de

Der Rundfunkrat ist zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Es wird daher gebeten, etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu kennzeichnen und gesondert in sicherer Form (per Post mittels Einschreiben/Rückschein) an den Rundfunkrat zu übermitteln.

IV. Gutachter zu den marktlichen Auswirkungen

Zu den wettbewerbsökonomischen Auswirkungen des o. g. Angebotes wird der Rundfunkrat gutachterliche Beratung hinzuziehen. Zur Vorbereitung seiner Entscheidung über die Vergabe der Gutachtenaufträge führt der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 3. Mai bis 14. Mai 2012 ein Interessenbekundungsverfahren durch. Nähere Einzelheiten wird er unverzüglich nach der Gutachterbeauftragung auf dieser Internetseite veröffentlichen.

V. Bekanntgabe der Entscheidung des Rundfunkrates

Der Rundfunkrat wird das Ergebnis seiner Beratung einschließlich der eingeholten Gutachten unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zu gegebener Zeit auf dieser Internetseite bekannt geben.