Tätigkeit für eine private oder öffentlich-rechtliche Rundfunk- oder Medienanstalten oder als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) oder eines privatrechtlichen Unternehmens:
keine
Entgeltliche Tätigkeiten neben der Gremientätigkeit, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden. Darunter fallen u.a. haupt- und nebenberufliche Tätigkeiten sowie Beratungs-, Vertretungs-, Gutachter-, publizistische, musikalische, künstlerische und Vortragstätigkeiten:
keine
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) oder eines privatrechtlichen Unternehmens sowie die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
AR BSR, AR Stromnetz, AR BEN
Sämtliche Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form von Behörden und Einrichtungen des Bundes oder eines Landes oder der der Aufsicht des Bundes oder eines Landes unterstehenden Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit:
keine
Tätigkeiten als Mitglied eines Vereins, eines Verbands, einer Partei, einer Stiftung oder einer ähnlichen Organisation:
keine
Beteiligungen an oder sonstige Finanzbeziehungen zu Unternehmen, die (aktuelle oder potenzielle) Geschäftspartner oder Wettbewerber des Rundfunk Berlin-Brandenburg sind:
keine