Bei etwa jeder fünften Person, die in der Sprechstunde Hilfe sucht, ist die psychische Last allerdings so groß, dass eine psychotherapeutische Akutbehandlung notwendig ist. Das ist der Fall, wenn sich die Erkrankung ohne eine sofortige Maßnahme verschlimmern oder chronisch werden würde und wenn sonst eine Arbeitsunfähigkeit oder ein Krankenhausaufenthalt droht. Die Akutbehandlung umfasst maximal 600 Minuten, also zum Beispiel zwölf Sitzungen mit je 50 Minuten. Sie muss nicht bei den Krankenkassen beantragt werden und kann direkt an die Sprechstunde anschließen. Eine Psychotherapie ersetzt sie nicht, sie soll die Betroffenen zunächst stabilisieren. Etwa die Hälfte aller Hilfesuchenden beantragt nach der Sprechstunde eine umfassende Psychotherapie. Wenn man soweit ist, dass man nach der Sprechstunde eine Akutbehandlung bei dem Therapeuten bekommen hat, dann ist das schon einmal eine gute Richtung und sehr wahrscheinlich, dass es mit Therapie weitergeht, anders als nach der einfachen Sprechstunde.