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Der Betreff des Schreibens klingt nach Ärger: "Persönlichkeitsrechtsverletzung Datenschutz 'Google Fonts' hier: Abmahnung". Gegen eine Zahlung von 170 Euro wäre das aber erledigt. Ein weiterer Fall von illegalen Abmahnungen.
Ende Dezember ging es durch die Nachrichten: Polizei-Ermittler:innen durchsuchten Objekte in Berlin, Hannover, Baden-Baden und Schleswig-Holstein. Einem Berliner Anwalt und einem seiner Mandanten werden Betrug und Erpressung in mehr als 2.400 Fällen vorgeworfen. Worum ging es bei dem Betrug? Um illegale Abmahnungen.
Die Beschuldigten schickten Privatpersonen und Kleingewerbebetreibenden Abmahnschreiben, in denen sie ihnen vorwerfen, auf ihren Websites ein kostenloses Verzeichnis namens Google Fonts mit Schriftarten, die das Schriftbild einer Website bestimmen, nicht datenschutzkonform einzusetzen. Dies stelle "eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (...) in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Absatz 1 BGB dar", heißt es in diesen Schreiben. Aber gegen eine Zahlung von jeweils 170 Euro könne man ein Gerichtsverfahren vermeiden.
Den Männern soll allerdings bewusst gewesen sein, dass sie gar keinen Geldanspruch gegen die Abgemahnten hatten. Rund 2.000 Angeschriebene haben offenbar dennoch bezahlt. Was hätten sie stattdessen machen können?