
Mi 26.04.2023 | Dossier| Lesedauer etwa 8 Minuten - Camping: Freiheit ohne Regeln gibt's nicht!
Welche Versicherung fürs Wohnmobil? Wo ist Wildcampen erlaubt? Dürfen Vierbeiner mit in den Campingurlaub? Was, wenn der Campingplatz nicht hält, was er verspricht? Wir haben die Antworten.
Camping liegt im Trend und die Saison 2023 startet mit den langen Mai-Wochenenden. Allein in Deutschland gibt es über 3.000 Campingplätze. Ob mit dem Wohnwagen, einem Wohnmobil oder einfach mit Rucksack und Zelt - Campen fühlt sich selbstbestimmt und unabhängig an. Damit der Campingurlaub nicht zum Reinfall wird, ist allerdings eine gute Vorbereitung notwendig.
Campingplätze und ihre Regeln
Nicht nur in der freien Natur gibt es Regeln, auch Campingplätze haben ihre ganz eigenen Vorschriften. Wenn Sie es unproblematisch mögen, dann schauen Sie sich schon vor dem Urlaub die Platzordnung des jeweiligen Campingplatzes an. So wissen Sie, worauf Sie sich einlassen.

Auch viele Campingsachen sind versichert
Hausratgegenstände können auch im Campingurlaub versichert sein, wenn eine private Hausratversicherung existiert. Denn jede Hausratversicherung beinhaltet meist eine sogenannte Außenversicherung. Diese bewirkt, dass die klassischen Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser versichert sind, wenn sich die Sachen nur vorübergehend, also nicht länger als drei Monate, außerhalb des Versicherungsortes befinden. Die Höhe der Entschädigung ist meist auf zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Anders verhält es sich bei Einbruch und Diebstahl. Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile sind keine Gebäude und können daher nicht ausreichend vor Einbrüchen abgesichert werden. Camper, die hier versichert sein wollen, müssen eine Zusatzversicherung abschließen.
Einbruch und Diebstahl - was nun?
Eine Camping-Versicherung bietet einen zuverlässigen Schutz für das Hab und Gut im Campingurlaub. Sie kann individuell angepasst werden und versichert dann Schäden, die durch Brand, Diebstahl, Vandalismus, Unwetter, Unfälle des Reisefahrzeuges und Leitungswasser verursacht wurden. Versichert sind auch das Fahrzeug, das Inventar im Wohnwagen, Radio, Fernseher und in manchen Fällen auch Vorzelte, Markisen und Sonnendächer.
Mängel auf dem Campingplatz - wo kann ich mich beschweren?
In vielen Reiseländern gibt es die Möglichkeit, sich über schlechten Service auf dem Campingplatz zu beschweren. Dafür gibt es spezielle "Beschwerdeblätter". In manchen Ländern kann auch die sogenannte Touristenpolizei helfen.

Wildcampen - ab in der Wald, oder?
Grundsätzlich gilt: Was man in der Natur darf und nicht darf, entscheidet in Deutschland jedes Bundesland für sich allein. Generell ist das Campen im Naturschutzgebiet streng verboten. In Deutschlands Wäldern und Feldern gilt das sogenannte Betretungsrecht. Zum Zwecke der Erholung kann sich hier jede:r, wenn er/sie sich an allgemeine Verhaltensregeln hält, frei bewegen und erholen. Übernachten im Freien ist demnach weder verboten noch wirklich erlaubt.
Am unproblematischsten ist das Übernachten in der freien Natur ohne Zelt. Zelten im Wald dagegen ist strengstens verboten. Für das Zelten in freier Landschaft gibt es keine eindeutige Regelung. Am einfachsten ist es, sich von dem/der jeweiligen Grundbesitzer:in die Erlaubnis einzuholen. Einfacher hat man es in Ländern wie Norwegen, Schweden und Finnland. Sie sind bekannt für ihr Jedermannsrecht – also dem Recht auf Wildcampen. Doch auch hier gilt es natürlich, Rücksicht auf Natur und Bewohner:innen der Umgebung zu nehmen.

Parken am Straßenrand
Wohnwagen und Wohnmobile dürfen eine Zeit lang am Straßenrand geparkt werden. Die Frage ist nur, für wie lange. Wohnwagen ohne angekoppeltes Fahrzeug dürfen nicht länger als zwei Wochen auf der Straße stehen. Ist ein Fahrzeug vorn dran, sehen die Regeln schon wieder anders aus. Ein Gespann aus Wohnwagen und Zugfahrzeug darf über einen längeren Zeitraum geparkt werden.
Wohnmobile dürfen unbegrenzt auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen stehen. Wichtig ist nur, dass sie zugelassen sind. Für Wohnmobile über 7,5 t gelten gewisse Einschränkungen innerhalb geschlossener Ortschaften und in Erholungsgebieten. Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens sowie an Sonntagen und Feiertagen dürfen sie nicht geparkt werden. Ausnahmen gelten bei Parkplätzen mit gekennzeichneten Flächen für die mobilen Eigenheime.