Eine Gesundheitskarte, ein Stetoskop und ein Kugelschreiber liegen auf einem Kalenderblatt (Quelle: imago images/Shotshop)
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Gesundheitssystem | Dossier | Lesedauer etwa 5 Minuten - Krankenkassen: Einfach wechseln

Es muss ja nicht immer alles kompliziert sein: So einfach läuft das mit der Auswahl einer neuen und der Kündigung der alten gesetzlichen Krankenkasse.

Die Krankenversicherung wird teurer? Da lohnt sich der Vergleich: Gibt es eine günstigere Krankenkasse für Sie? Wenn ja, dann wechseln Sie ruhig. Seit dem Januar 2021 ist das Wechseln noch einmal einfacher geworden.
 
Was bei so einem Wechsel wichtig ist, erfahren Sie hier.

Voraussetzungen für den Wechsel

Prinzipiell können Sie Ihre Krankenkasse immer wechseln. Das geht recht schnell, es gibt aber ein paar Punkte zu beachten. Generell gilt beim Wechsel eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. In diesen drei Fällen können Sie die Krankenkasse wechseln:

1. Sie sind mindestens zwölf Monate Mitglied in Ihrer alten Krankenkasse gewesen. Diese sogenannte Bindungsfrist ist der Zeitraum, den Sie mindestens an Ihre Krankenkasse gebunden sind.
 
2. Ihre Krankenkasse erhöht die Zusatzbeiträge. In diesem Fall steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, bei dem Sie auch innerhalb der Bindungsfrist kündigen können. Aber: Sie können nicht sofort wechseln - die Kündigungsfrist von zwei Monaten gilt auch hier. Dabei ist entscheidend, wann Ihnen die Krankenkasse die Erhöhung der Zusatzbeiträge mitgeteilt hat. Dazu ist sie verpflichtet. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie zwei Monate Zeit zu kündigen - die Kündigung wird ab Kündigung zum übernächsten Monat rechtskräftig.
 
3. Sie wechseln Ihren Arbeitgeber. Hier können Sie sofort die Krankenkasse wechseln, unabhängig von der zweimonatigen Kündigungsfrist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bindungsfrist von zwölf Monaten eingehalten wurde. Und Sie müssen innerhalb der ersten zwei Wochen nach Beschäftigungsbeginn wechseln.
 
Aber Achtung: Wenn Sie einen freiwilligen Wahltarif bei Ihrer aktuellen Krankenkasse abgeschlossen haben, ist die Bindungsfrist in der Regel länger. Dies sollten Sie vor einem Wechsel überprüfen.

So kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft

Die Kündigung ist relativ einfach: Ihre alte und neue Krankenkasse klären via Datenabgleich selbst, wann der Wechsel stattfinden kann. Dazu reicht der Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse, eine Kündigung müssen Sie nicht mehr schreiben. Sobald dies geschehen ist, erhalten Sie von der neuen Krankenkasse die Mitgliedsbescheinigung. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber dann nur noch den Krankenkassenwechsel formlos mitteilen - die Mitgliedsbestätigung bekommt Ihr Arbeitgeber über das elektronische Meldeverfahren.

Diese Unterlagen brauchen Sie:

  • Das ausgefüllte Antragsformular von der neuen Krankenkasse (geht auch online),
  • Ihre Sozialversicherungsnummer,
  • die Adresse Ihres Arbeitgebers,
  • und ein Passfoto für die Gesundheitskarte.

    Eine Kündigungsbestätigung Ihrer alten Krankenkasse brauchen Sie nicht. Die Krankenkassen regeln diesen Part des Wechsels untereinander.
Zusatzleistungen und Bonusprogramme

Geld zu sparen ist ein guter Grund, die Krankenkasse zu wechseln. Aber es gibt noch weitere Punkte, in denen sich die Angebote der Krankenkassen unterscheiden: bei den Zusatzleistungen. Hier lohnt es sich zu prüfen, welche Krankenkasse am ehesten Ihre Bedürfnisse erfüllt. Solche kostenlosen Zusatzleistungen können sein: professionelle Zahnreinigung, alternative Behandlungsmethoden, Impfungen vor Auslandsreisen und viele mehr. Die Verbraucherzentrale erklärt die gängigsten Extras.
 
Stiftung Warentest empfiehlt außerdem den Blick ins Bonunsprogramm der Krankenkassen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen müssen jetzt schon für eine einzelne gesundheitsfördernde Maßnahme einen Bonus gewähren. Zuvor mussten Versicherte mehrere solcher Maßnahmen durchführen um einen Bonus zu bekommen.
 
Auch das Serviceangebot, also beispielsweise die Erreichbarkeit, kann ein Kriterium für die Auswahl der neuen Krankenkasse sein. Die Servicezeiten und -angebote finden Sie auf den Websites der Krankenkassen.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 13.10.2023.