
Gesundheit | Beitrag | Lesedauer etwa 5 Minuten - Private Krankenversicherung im Test: Kosten hoch, Leistung mau
Die private Krankenversicherung (PKV) bringt oft nur höhere Kosten bei schlechteren Leistungen als gesetzliche Krankenkassen. So das Ergebnis einer Untersuchung der Stiftung Warentest.
Eine private Krankenversicherung (PKV) zu haben, gilt in Deutschland vielen als Privileg: Menschen verbinden damit, schneller an Facharzttermine und eine gute Behandlung zu kommen, besseren Schutz ihrer Gesundheit, bessere Leistungen der Versicherung oder aber einen zielgenaueren Vertrag, der am Ende Kosten bei den Beiträgen spart, weil die Leistungen der privaten Krankenkasse besser zu den eigenen Bedürfnissen passen.
Das Ergebnis eines Vergleichs von Tarifen der privaten Krankenversicherungen ergab nun aber das enttäuschende Gegenteil: Zwei Drittel der Tarife der privaten Krankenversicherungen wurden als nicht empfehlenswert eingestuft - das Verhältnis von Beiträgen und Gegenleistung war demnach oft bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) deutlich besser als bei privaten Versicherern. Darauf weist das Magazin "Stiftung Warentest Finanzen" (Ausgabe 3/2025) hin.
Stiftung Warentest testet PKV-Tarife: Zwei Drittel zu teuer und mit Leistungslücken
Bei einem Test von Tarifangeboten der privaten Krankenversicherung (PKV) durch die Stiftung Warentest ist die Mehrheit der Tarife als "nicht empfehlenswert" durchgefallen. Zwei Drittel der Tarifkombinationen sähen entweder einen zu hohen Selbstbehalt bei den Beiträgen der PKV vor oder hätten auffällige Lücken bei den Leistungen der Versicherung, erklärten die Tester.
Für den Vergleich hatte die Stiftung Warentest Privatversicherten-Tarife von 35 Gesellschaften in insgesamt 1.245 Kombinationen unter die Lupe genommen und sie mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeglichen. Zum vergleichenden Test kamen von allen möglichen Tarifkombinationen am Ende überhaupt nur diejenigen, die mindestens den Leistungsumfang (Behandlungen) einer gesetzlichen Krankenversicherung bieten und bei denen der Selbstbehalt für Kosten bei Krankheit nicht höher als 660 Euro liegt.
Das enttäuschende Ergebnis für Privatversicherte: Diesen Anspruch erfüllten überhaupt nur 384 Tarifkombinationen von 23 Anbietern einer privaten Krankenversicherung - nur ein Drittel der Tarife konnte überhaupt mit der gesetzlichen Krankenkasse im Preis-Leistungs-Verhältnis mithalten.
Private Krankenversicherung im Vergleich: Teuer ist nicht immer besser
Laut dem Vergleich der Stiftung Warentest stehen die teureren Tarife nicht für die beste Krankenversicherung: Schon mit einem im Vergleich günstigen Tarif können privat Krankenversicherte gut versorgt sein.
Beispiel 1: Die günstigste empfehlenswerte Tarifkombination für gesunde Angestellte und Selbstständige im Alter von 35 Jahren stammt von Arag (ME600, KTV42/150, PVN) und wurde mit der Note "sehr gut" (1,3) bewertet. Der Beitrag liegt im Modellfall bei 649 Euro pro Monat.
Beispiel 2: Gesunde, ledige Beamte im Alter von 30 Jahren fahren mit der Continentale (Comfort-B/50S, SP2-B/50S, PVB) am besten. Dieser Tarif erhielt von Stiftung Warentest die Note: "gut" (2,0). Hier liegt der Monatsbeitrag bei 250 Euro (unter Annahme eines Beihilfeanspruchs von 50 Prozent des Dienstherren).
Wechsel in die private Krankenversicherung: Wer kann das?
Ob für Versicherte ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) möglich ist, hängt in erster Linie vom Einkommen ab: Genauer geht es um die Frage, ob das eigene jährliche Bruttoeinkommen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet – das ist eine Art Versicherungspflichtgrenze.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 lag bei 69.300 Euro brutto jährlich oder 5.775 Euro im Monat. 2025 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze jährlich bei 73.800 Euro bzw. 6.150 Euro pro Monat brutto.
Mehr Infos zu den Grenzwerten und der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung sind auf dieser Website der Bundesregierung zu finden.
Zeitpunkt: Wann der Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich ist
Der Wechsel in eine PKV ist normalerweise immer zum Jahresbeginn möglich, wenn das Einkommen im Vorjahr über der Grenze lag und auch im laufenden Jahr voraussichtlich darüber bleibt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Verlauf des Jahres eine Gehaltserhöhung erhalten und dadurch die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 überschreiten werden, können ebenfalls Vertrag und Krankenversicherer wechseln, sobald das höhere Einkommen "absehbar dauerhaft" über der JAEG ist.
Dazu kommen individuelle Voraussetzungen der privaten Krankenversicherer an das Alter und den Gesundheitszustand (Stichwort: Vorerkrankungen) der Versicherten beim Wechsel: Private Krankenversicherer sind in der Regel an jungen und gesunden Versicherten besonders interessiert. Je nach Gesundheitszustand, Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen kann die Versicherung entweder besonders günstige oder teure Tarife vorschlagen, einen Bonus anbieten oder Risikozuschläge von ihren Privatversicherten verlangen.
Private Krankenversicherung: Kosten im Alter und später Wechsel
GKV-Beiträge richten sich nach dem Einkommen - bei der privaten Krankenversicherung ist das nicht so und das birgt ein Risiko: PKV-Beiträge sind einkommensunabhängig festgesetzt und steigen mit dem Alter, auch wenn der Lohn sinkt oder stagniert. Die Kosten für die Krankenversicherungsbeiträge können sich laut Stiftung Warentest bis zum Renteneintritt mehr als verdoppeln.
Wem der Beitrag der Versicherung dann über den Kopf wächst, hat kaum noch Möglichkeiten, zurück in die GKV zu wechseln. Das ist regelmäßig nur bis zum 55. Lebensjahr möglich - und selbst dann nicht einfach.
PKV oder GKV: Diese Menschen müssen ihre Krankenversicherung wählen
Einige Personengruppen sind in Deutschland nicht automatisch gesetzlich versicherungspflichtig . Sie müssen sich entscheiden: freiwillig gesetzlich versichern, also in einer GKV beitreten oder in die private Krankenversicherung (PKV) eintreten. Zu diesen Personengruppen gehören:
• Selbstständige und Freiberufler (außer sie unterliegen einer besonderen Versicherungspflicht, z. B. in der Künstlersozialkasse).
• Beamte und Richter: Sie haben Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherrn für Behandlungen und können sich privat versichern.
• Studierende, die sich zu Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Sie bleiben dann während des ganzen Studiums in der PKV.
• Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – sie können sich freiwillig bei einer GKV versichern oder sich den Tarif einer privaten Krankenversicherung (PKV) suchen.
Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von Stiftung Warentest und DPA, 20.02.2025.