Ein Mann bläst auf einer Rasenfläche eine große Menge Laub auf einen Haufen (Quelle: IMAGO / Panthermedia)
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Haushalt | Dossier | Lesedauer etwa 6 Minuten - Laubbläser: Lieber bleiben lassen?

Laubbläser und -sauger sind effizient, aber laut. Diese Punkte helfen beim richtigen Einsatz.

Der Herbst kann so schön sein: Die Luft ist frisch, die letzten Sonnenstrahlen wärmen die Haut und bunte Blätter schmücken die Natur. Wären da nur nicht die Massen an Laub, die Straßen, Gehwege und Gärten bedecken. Jedes Jahr aufs Neue sehen diese zwar schön aus, aber sie sind auch eine Gefahr für den Straßenverkehr und ein Dorn im Auge so mancher (Vor-)Gartenbesitzer:innen.
 
Zur Beseitigung der Blätter kommen oft Laubbläser und Laubsauger zum Einsatz. Nur leider sind die zwar praktisch, aber vor allem schlecht für Menschen, Tiere und die Umwelt.

Wenige Vorteile, viele Nachteile

Der Vorteil von Laubbläsern und Laubsaugern ist nicht zu leugnen: Selbst die größten Laubhaufen werden innerhalb weniger Minuten zusammengetragen beziehungsweise entfernt und so daran gehindert, Fußgänger:innen zu Fall zu bringen. Gespart werden Zeit und Aufwand.
 
Laubbläser haben allerdings auch viele Nachteile, die von Verbraucher- und Umweltschützer:innen immer wieder betont werden:
 
- Das Problem mit dem Sound: Laubbläser erreichen eine Lautstärke von über 100 Dezibel - das ist ungefähr so laut wie ein Presslufthammer. So viel Lärm ist nicht nur störend, sondern kann sich bei Dauerbelastung sogar schädlich auf unser Gehör auswirken.
 
- Schlecht fürs Klima: Viele Laubbläser und Laubsauger werden mit Verbrennungsmotoren betrieben und stoßen Abgase wie Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxid aus. Naturschützer:innen kritisieren außerdem, dass mit dem Laub auch Feinstaub aufgewirbelt wird, der sich in der Atemluft verteilt.
 
- Gefahr für Klein- und Kleinsttiere: Neben Blättern und Ästen werden Spinnen, Asseln, Käfer und Co. von Laubsaugern erfasst. Umweltschutzverbände wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) kritisieren immer wieder, dass der Sog von bis zu 160 Stundenkilometern nützliche Kleinlebewesen vernichtet.
 
- Keine Lebensgrundlage ohne Laubschicht: Wenn Laub großflächig weggeblasen wird, fehlt tierischen Bewohnern wie Igeln der Unterschlupf für den Winter. Zusätzlich schwindet dadurch die Nahrungsgrundlage, denn Igel leben hauptsächlich von Insekten, die sie im Laub finden.

Warum werden Laubbläser trotzdem eingesetzt?

Laubbläser sind deutlich effizienter als klassische Gartengeräte und sparen insbesondere in größeren Wohnanlagen und Parks Arbeitskräfte und Geld. Auch die Berliner Stadtreinigung (BSR) macht sich die Maschinen zu Nutze und äußert sich auf Anfrage von SUPER.MARKT: "Vor allem mit Blick auf die Verkehrssicherheit sind Laubbläser für uns unverzichtbare Arbeitsinstrumente. Feuchtes Laub ist eine verhängnisvolle Rutschfalle – ältere Menschen sind hier besonders gefährdet. Je zügiger das Laub entfernt wird, desto geringer das Verletzungsrisiko."
 
Als weitere Begründung führt die BSR an, dass Einsatzkräfte mit Laubbläsern auch in Ecken gelangen, wo sie mit dem Besen nicht hinkommen, etwa in enge Parkbuchten und unter parkende Fahrzeuge. Allerdings habe sich die Zahl der elektrobetriebenen Akku-Laubbläser bei der BSR im Lauf der vergangenen Jahre deutlich erhöht. "Jedoch können die Akku-Bläser aufgrund geringerer Leistungsstärke die benzinbetriebenen nicht komplett ersetzen."

Für Privathaushalte ungeeignet

Das Umweltbundesamt betont, dass ein Laubsauger oder -bläser allein aus Kostengründen für die meisten Haushalte ineffizient ist, denn das Gerät muss gekauft und mit Strom oder Kraftstoff betrieben werden.
 
Die Arbeitserleichterung von Laubbläsern ist in der Regel erst bei größeren Grundstücken bemerkbar - private Gärten können also besser mit Besen, Laubrechen oder Harke gepflegt werden. Das ist nicht nur günstiger und leiser, sondern hält gleichzeitig fit und schützt die Umwelt. Wer dennoch zum Laubbläser oder -sauger greift, sollte die Zeiten, in denen die Geräte genutzt werden dürfen, gründlich studieren - sonst drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Geregelt ist dies für das gesamte Bundesgebiet in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32BmlSchV).

Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 03.11.2023.