Ein Grabstein mit der Aufschrift "Digitales Erbe" (Quelle: imago images/agefotostock)
Bild: imago images/agefotostock

Multimedia | Dossier | Lesedauer etwa 5 Minuten - Digitaler Nachlass: Was tun mit dem Datenerbe?

Wer stirbt, hinterlässt Spuren - auch digitale. Klären wir deshalb besser frühzeitig, was mit unseren Accounts passiert und wer worauf zugreifen darf.

Jeder und jede hinterlässt digitale Spuren. Auch Sie! Ob es die Suchanfrage ist, die Sie zuletzt im Browser eingegeben haben, Ihr Onlinekonto - oder die Whatsapp-Gruppe mit Ihrer Familie. Dieses digitale Erbe bleibt, auch nach Ihrem Ableben. Und selbst wenn wir darüber gar nicht gerne nachdenken: Auch bei dem Teil unseres Lebens, der digital stattfindet, lohnt es, sich vorab über den Nachlass Gedanken zu machen.
 
Denn neben vielen Zugangsberechtigungen, etwa zu E-Mail-Diensten, Onlineshops und Streaming-Abos, stehen hier auch sensible Dinge über uns: zum Beispiel Daten aus Gesundheits- Apps, digitale Gehaltsabrechnungen, Onlinekonten oder Verträge. Auch der Computer selbst, Ihr Smartphone oder das Fitnessarmband gehören zum digitalen Erbe. Wer darf diese Geräte einsehen? Und wer darüber entscheiden, was erhalten bleiben soll und was nicht? Am besten doch Sie selbst. Also heißt es: Vorab aktiv werden. Wir klären, wie.
 
Der Anfang ist schon einmal leicht gemacht: Fangen Sie damit an, sich einen Überblick über Ihre Onlinekonten und Internetaktivitäten zu verschaffen. Dann wird bestimmt, wer sich um den digitalen Nachlass kümmern soll.

Was soll online bleiben?

Im Grunde gibt es drei Arten, wie man mit dem digitalen Erbe umgehen kann. Die erste Variante:
Profile und Konten bleiben als digitale Waisen bestehen. Der Nachteil ist, dass die Gefahr des Missbrauchs hier relativ hoch ist. Außerdem kann es natürlich sein, dass auf den digitalen Konten vorhandenes Guthaben möglicherweise verschenkt wird - oder Kosten für Sie anfallen.
 
Bei der zweiten Möglichkeit hat der Verstorbene vorgesorgt. Bei Anbietern von Plattformen sind bereits Vorkehrungen getroffen, wie mit seinem digitalen Nachlass umzugehen ist. Facebook und Google machen das recht einfach für ihre Nutzer und Nutzerinnen. So können Sie bei Facebook über die Einstellungen im Sicherheitsbereich einen digitalen Nachlasskontakt hinterlegen. Diese Person, die ebenfalls einen Facebook-Account braucht, kann Ihr Profil dann entweder in den Kondolenzmodus schalten oder in Ihrem Namen weiterführen. Sie kann aber nicht Ihre privaten Nachrichten lesen.
 
Als dritte und letzte Variante können Sie per Vollmacht festlegen, was mit Ihrem digitalen Nachlass passieren soll - und das ganz analog, im echten Leben. Wie es genau geht, erklären wir hier:

Vollmacht erstellen

Erstellen Sie eine Vollmacht, die genau darüber Auskunft gibt, was mit Ihrem digitalen Nachlass passieren soll.
Führen Sie dabei alle unterschiedlichen Accounts auf, die Sie online führen. Verallgemeinerungen wie etwa "alle Social-Media-Konten" sollten vermieden werden.

 

Schritt für Schritt:
1. Erstellen Sie eine Übersicht über alle Accounts mit Benutzername und Kennwort.
2. Speichern Sie die Übersicht verschlüsselt und an einem sicheren Ort.
3. Bestimmen Sie einen Nachlassverwalter und legen Sie dessen Rechte fest.

 

Auf den Seiten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes finden Sie Mustervollmachten - und viele weitere Tipps, um die Vollmacht so genau wie möglich zu erstellen.

Passwörter immer aktuell halten

Das digitale Testament sollte aus Datenschutzgründen nicht in einer Cloud gespeichert werden - bei einem Datenleck oder Hack sind Ihre Daten sonst schnell nicht mehr sicher. Stattdessen empfiehlt sich - ganz oldschool - eine Liste in Papierform oder ein kleines Notizbuch, in dem sie alle Accounts und die passenden Kennwörter auflisten. Achten Sie jedoch darauf, die Kennwörter aktuell zu halten - und die Passwortliste sicher zu verwahren, etwa in einem Tresor oder Bankschließfach.
 
Der digitale Nachlassverwalter hat alle Accounts und die entsprechenden Passwörter. So kann nach dem Wunsch des Verstorbenen vorgegangen werden und es können zum Beispiel die Accounts gekündigt werden. Bei Streamingdiensten gibt es manchmal sogar ein Sonderkündigungsrecht.

Digitales Erbe gehört zum Erbe mit dazu

Doch was passiert mit Ihrem digitalen Erbe, wenn Sie sich vorher nicht um Ihren digitalen Nachlass gekümmert haben? "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das digitale Erbe genauso zu behandeln ist wie das analoge Erbe. Das bedeutet konkret für die Erben, dass sie gegenüber Social-Media-Plattformen Anspruch darauf haben, dass die Passwörter herausgegeben werden. Sie "treten in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein", erklärt Rechtsexperte Christian Solmecke. Das bedeutet aber trotzdem einen deutlichen Mehraufwand für die Hinterbliebenen, da jede Plattform einzeln kontaktiert werden muss.
 
Wer seinen digitalen Nachlass also noch zu Lebzeiten regelt, erspart den Hinterbliebenen viel Arbeit und Ärger. "Außerdem kann man so auch selbst bestimmen, was vererbt werden soll und was nicht", auf diesen Punkt weist das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz hin.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT , 30.01.2024.