Zwei Frauen mit ihren Urlaubseinkaufen (Quelle: imago images / Zoonar)
Bild: imago images / Zoonar

Mi 23.08.2023 | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Urlaubseinkäufe: erfolgreich reklamieren

Urlaubsandenken sind schnell gekauft - aber auch schnell reklamiert? Eher nicht so. Oder haben Sie den Plan, wo welche Rückgabe-Rechte gelten? Ein Webtool hilft.

Das neue Strandkleid färbt ab, die Ledertasche löst sich auf, die Ersatz-Kamera, die die daheim vergessene ersetzen sollte, zeigt nur Pixelbrei. Es gibt Urlaubssouvenirs, die wollen einfach nicht so, wie man selbst. Doch die Reklamation ist häufig schwierig: Selbst, wenn Sie noch im Urlaubsland sind, fehlt der Durchblick, welche Rechte Sie als Verbraucher:in dort haben. Das Webtool "Mit Erfolg reklamieren" des Europäischen Zentrums für Verbraucherschutz (EVZ) hilft Ihnen im Rechte-Dschungel!

Kaputt - was nun?

Wenn Sie etwas gekauft haben und das Produkt später reklamieren wollen gilt grundsätzlich: Innerhalb der EU haben Käufer zwei Jahre Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer. Sie haben also das Recht auf kostenlosen Austausch oder Reparatur, ganz gleich, ob sie vor Ort im Laden oder online gekauft haben. Von Land zu Land gibt es aber Unterschiede.
 
In den meisten EU-Ländern müssen Sie einen Mangel allerdings schon in den ersten zwei Monaten nach seinem Auftreten melden - anders als in Deutschland. In Portugal, Griechenland und Slowenien können Sie sofort die Erstattung des Kaufpreises verlangen. In Bulgarien, Ungarn und Slowenien muss der Händler den Mangel innerhalb einer gesetzlich geregelten Frist beheben.
 
Nach einem Jahr kehrt sich die Beweislast zumeist um: Dann müssen Sie beweisen, dass Sie den Schaden nicht selbst verursacht haben. In Frankreich und Portugal liegt die Beweislast hingegen zwei Jahre lang beim Verkäufer.
 
Um von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, empfiehlt es sich - vor allem bei teureren Souvenirs - eine Visitenkarte mit den vollständigen Kontaktdaten des Händlers mitzunehmen. So haben Sie zumindest eine Möglichkeit, defekte Ware auch nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland zu reklamieren.
 
 

Was ist mit meinem Widerrufsrecht

Das haben Sie! Es ermöglicht es Ihnen, einen Kauf ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Es gibt allerdings ein großes ABER. Denn Sie können vom Widerrufsrecht nur Gebrauch machen, wenn Sie die Ware online bzw. außerhalb von Geschäftsräumen erworben haben - und ein Stand auf dem Markt oder ein Fabrikverkauf werden in dem Fall als Geschäfträume gewertet.
 
Kaufen Sie die Ware etwa auf einem Markt, haben Sie nur die Möglichkeit, den Händler zu fragen, ob er die Sachen aus Kulanz zurücknimmt. Sie können auch vor dem Kauf nach einem Umtauschrecht fragen und sich dieses schriftlich zusichern lassen, empfiehlt das EVZ.
 
Anders sieht es bei Kaffeefahrten aus, oder etwa, wenn Sie auf der Straße vom Verkäufer angesprochen werden, dieser Sie in sein Geschäft "lockt" und Sie dort die Ware kaufen. Dann greift das Widerrufsrecht wieder.

Jetzt Hilfe aus dem Web

Das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geförderte und vom EVZ entwickelte Webtool "Mit Erfolg reklamieren" hilft, bevor es zum Streit kommt. Hier können Sie sich informieren, wie die Rechtslage vor Ort aussieht: Können Sie auf eine Reparatur bestehen? Geld zurückfordern? Und welche Fristen müssen Sie einhalten? Das Tool beantwortet diese Fragen.
 
Die Schlichtungsstelle des EVZ hilft darüber hinaus, wenn ein Verkäufer seine Pflichten partout nicht erfüllen will. Auch im Netz auf der Seite online-schlichter.de.

Beim Onlineshopping im Ausland

Beim Onlinekauf vom heimischen Computer aus gilt das Recht des Staates, in dem Sie leben, solange der Anbieter seine Tätigkeit nach Deutschland ausgerichtet hat, zum Beispiel mit einer .de-Domain, einer deutschen Hotline-Nummer oder Liefermöglichkeiten nach Deutschland. Dies gilt selbst dann, wenn der Anbieter in den AGB auf eine sogenannte Rechtswahlklausel hinweist, nach der das Recht des Landes Anwendung finden soll, in dem der Anbieter seinen Sitz hat.