Jemand bohrt mit einer Bohrmaschine in ein Schlüsselloch (Quelle: imago images/Götz Schleser)
Bild: imago images/Götz Schleser

Mo 13.07.2020 | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Schlüsseldienste: Im Notfall Geschäfte machen

Mit diesen Tipps lassen Sie sich nicht abzocken

Ein aktuelles Urteil vom Münchner Amtsgericht sorgt auf den ersten Blick für Staunen: Ein Münchner hatte für eine nächtliche Türöffnung 863,94 Euro gezahlt und dann auf Rückzahlung eines Großteil des in Rechnung gestellten Lohns über 621,51 Euro geklagt. Aber auf den horrenden Kosten bleibt er sitzen.

 
Das Gericht wies die Klage des Mannes ab. Was sich wie Wucher anhört, sei in diesem Fall keiner. Der Richter begründete das Urteil damit, dass sich der Kläger nicht in einer Zwangslage befunden habe: "Eine Situation, in der es dem Kläger nicht möglich oder nicht zumutbar war, den Beklagten (…) schlicht weiterzuschicken, lag nicht vor." Und weiter: "Es mag sein, dass sich der Kläger in einer für ihn unangenehmen Lage befand, eine Art von Zwang, gerade den Beklagten (…) zu beauftragen, erwuchs aus dieser Lage aber nicht."
 
Daraus ergab sich für den Richter, dass der Kläger keinesfalls das ihm VOR der Türöffnung vorgelegte Angebot hätte annehmen müssen. Das Geschäft sei nicht als sittenwidrig, bzw. als Wucher zu bezeichnen: "In einer vom Grundsatz der Vertragsfreiheit geprägten freien Marktwirtschaft muss es grundsätzlich den Parteien überlassen werden, eine angemessene Vergütung für eine konkrete Leistung zu bestimmen", so der Richter.

Das ist zu tun, wenn Sie einen Schlüsseldienst rufen

  • Vereinbaren Sie vorab einen Festpreis.
  • Rufen Sie jemanden als Zeugen dazu.
  • Zahlen Sie nur den vereinbarten Preis.
  • Rufen Sie die Polizei, wenn Sie eingeschüchtert werden.
  • Achten Sie auf ein glaubwürdiges Impressum, wenn Sie im Internet suchen.
  • Wenden Sie sich für rechtliche Hilfe an die Verbraucherzentrale.

Sichern Sie sich ab

Autsch, denkt sich der gemeine Verbraucher da. Wir verraten Ihnen, was Sie bei einem ähnlichen Fall anders machen sollten: Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Brandenburg haben wir einen Merkzettel zum Ausdrucken entworfen - mit diesen Ratschlägen sind Sie vor jedweder Abzocke bei Schlüsseldiensten sicher. Der Flyer ist zum Download im blauen Kasten rechts für Sie bereitgestellt.

Das darf ein Schlüsseldienst etwa kosten

Die Verbraucherzentralen haben im Frühjahr 2020 die durchschnittlichen Preise für eine einfache Türöffnung zusammengetragen. Das Ergebnis bietet eine gute Orientierung - viel mehr sollte eine seriöse Firma nicht nehmen.
 
Die Öffnung einer zugefallenen Tür kostet zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen inklusive Anfahrt tagsüber und an Werktagen ca. 90 Euro.
 
Für einen Akut-Einsatz in der Nacht, an Sonn- oder Feiertagen werden im Schnitt 140 Euro berechnet. Das variiert je nach Bundesland etwas - die Werte können aber als Anhaltspunkt dienen.