
Mo 04.01.2020 | Dossier | Lesedauer etwa 5 Minuten - Laserbehandlungen: mehr Regeln für weniger Aua
Besserer Schutz durch höhere Qualifikationen
Wer sich in einem Kosmetikstudio kleine Falten weglasern oder Fettpölsterchen mit Ultraschall wegschmelzen lassen möchte, ist in Zukunft besser geschützt. Für eine Vielzahl von - meist kosmetischen - Behandlungen muss das Personal seit dem 31.12.2020 höhere Qualifikationen vorweisen.
Das gilt neben dem Einsatz von Lasern, starken Lichtquellen und starken elektromagnetischen Feldern auch für Ultraschall im nicht-medizinischen Bereich. Die sogenannte "nichtionisierende Strahlung" wird besonders in der Kosmetik häufig eingesetzt und war bisher kaum reguliert, was zu gesundheitlichen Risiken führen konnte.
Ab jetzt dürfen nur noch Personen mit den nötigen Fachkenntnissen entsprechende Behandlungen durchführen. Je nach Art dürfen sogar nur Ärzte mit spezieller Zusatzqualifikation behandeln.
Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass der Einsatz entsprechender Geräte nun auch unter eine Melde- und Dokumentationspflicht fällt.
Neuerungen bei gängigen Behandlungen
Die neuen Regeln betreffen zum Beispiel Tattooentfernungen. War die Behandlung vorher teilweise auch in Kosmetikstudios oder in speziellen Tattooentfernungs-Studios möglich, darf die Entfernung jetzt nur noch durch Ärzte mit entsprechender ärztlicher Fort- oder Weiterbildung gemacht werden.
Das gleiche gilt für die Fettgewebereduktion durch optische Strahlung, Hochfrequenz oder Ultraschall.
Wird Ultraschall bei anderen Kosmetikbehandlungen eingesetzt, dann gilt: Je höher das Gefährdungspotential der jeweiligen Anwendung, desto höher muss die Qualifikation der durchführenden Person sein.
Auch beim EMS-Training, bei dem elektromagnetische Felder (EMF) eingesetzt werden, gelten in Zukunft strengere Regeln. Trainer in solchen Studios müssen eine besondere Fachkenntnis beim Einsatz der Geräte nachweisen können, um etwaige Muskelschäden auszuschließen.
Das sogenannte "Ultraschall-Babykino", bei dem ohne medizinischen Grund Aufnahmen des Ungeborenen angefertigt werden, ist nicht mehr zulässig. Das beinhaltet aber ausdrücklich nicht Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge für Mutter und Kind.
Aufklärung jetzt verplichtend
Besuchen Sie ein Studio für eine der betroffenen Behandlungen, achten Sie unbedingt auf eine ausführliche Aufklärung über Nebenwirkungen und Risiken und ausreichende Schutzvorkehrungen - auch diese sind durch die Verordnung verpflichtend geworden.