"Test, Test, Test"-Plakat an Berliner Haltestelle (Quelle: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Paul Zinken)
Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Paul Zinken

Di 30.03.2021 | Beitrag | Lesedauer etwa 4 Minuten - Einzelhandel: negative Tests für positives Shopping

"Test & Meet" löst "Click & Meet" ab

Wer in Berlin weiterhin shoppen gehen möchte, muss ab Mittwoch einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. "Test & Meet" statt wie bisher "Click & Meet" heißt die neue Devise. Diese neue Maßnahme des Berliner Senats soll zur Eindämmung der Pandemie beitragen und dafür sorgen, dass die zuletzt hohen Zahlen wieder sinken - während bereits beschlossene Lockerungen bestehen bleiben.

Strengere Regeln, dafür kein Lockdown

Die Läden bleiben eingeschränkt offen, dafür müssen mehr Tests her. Um die erhöhte Nachfrage nach Tests erfüllen zu können, sollen Betreibende von Kaufhäusern und Einkaufszentren Möglichkeiten zur Verfügung stellen, etwa auf leeren Verkaufsflächen oder Parkdecks. Die beschränkte Personenzahl abhängig von der Ladenfläche bleibt bestehen.
 
Zuhause durchgeführte Selbsttests reichen dabei nicht als Nachweis. Nur Tests, die in einer Teststation durchgeführt wurden, sind ausreichend. Eine Übersicht über die Stationen gibt es auf test-to-go.berlin, darunter 16 Testzentren der Landes Berlin, aber auch zahlreiche weitere Stellen in allen Bezirken, in welchen auch kostenlose Bürgertests durchgeführt werden können.
 
Ein tagesaktueller negativer Corona-Test ist ab Mittwoch ebenfalls notwendig, wenn Besuche in Museen oder bei körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik oder Friseur wahrgenommen werden wollen.
 
Ausgenommen von diesem Nachweis sind weiterhin Geschäfte des täglichen Bedarfs, darunter Supermärkte, Drogerien, Apotheken, Bäckereien und Tankstellen. Weitere Informationen dazu finden Sie bei rbb24.

Maske auf, App auf

Pflicht sind in Zukunft auf FFP2-Masken im Einzelhandel. Die bisher zulässigen OP-Masken reichen ab Mittwoch nicht mehr aus. Auch in Kultureinrichtungen, Arztpraxen und öffentlichen Verkehrsmitteln muss es ab Mittwoch eine FFP2-Maske sein.
 
Als weitere Maßnahme müssen Geschäfte - ebenfalls mit Ausnahme der Grundversorgung - digitale Möglichkeiten zur Anwesenheitsdokumentation verbindlich nutzen, etwa über ein Online-Formular oder eine App wie die Luca-App.
 
Damit soll vermieden werden, dass bisherige Öffnungen und Lockerungen wieder zurückgenommen werden müssen. Alle weiteren Richtlinien wie etwa Abstand und Kontaktbeschränkungen bleiben auch insbesondere über die Ostertage bestehen. Von neuen Öffnungen und Modellprojekten in der Kultur sieht der Senat momentan ab.