Mo 12.07.21 | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Mietrecht: Katz im Haus

Pauschales Nein ist nicht zulässig

Ach, so einen kleinen flauschigen Kumpel, egal ob bellend, schnurrend oder fiepsend, den wünschen sich viele. Vermietern dagegen kommt wohl oft schon beim Gedanken daran, Getier im Haus zu haben, das Grauen. Wohl auch deswegen ist Tierhaltung in vielen Mietverträgen grundsätzlich verboten. Aber: Pauschale Haltungsverbote sind unzulässig. Doch welche Tiere und wie viele darf ich ohne Probleme halten?

Klein? Kein Nein!

Zwischen Goldfisch und Deutscher Dogge liegen nicht nur größentechnisch Welten, auch was eine Halteerlaubnis angeht, sind Größe, Art und Wohnsituation ausschlaggebend. Kleine Tiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Fische darf der Vermieter nicht verbieten, auch gemeldet werden müssen diese nicht.
 
Anders bei größeren Tieren. "Bei Hunden und Katzen dürfen Vermieter die Haltung nicht pauschal verbieten, können aber verlangen, dass ihre Zustimmung eingeholt wird. Bei einer Katze müssen sie in der Regel zustimmen, bei Hunden hängt es von einer Interessenabwägung aller Beteiligten ab", berichtet Finanztest in der August-Ausgabe. Pauschal darf allerdings kein Verbot ausgesprochen werden - dieses bedarf immer einer Erklärung.

Ärger im Bau

Auch wenn die Haltung erstmal erlaubt ist, so ist das kein Freifahrtschein für den privaten Mini-Zoo. Sind die Tiere laut oder kommt es zu Geruchsbelästigungen, so kann die Genehmigung zurückgezogen werden. Auch die Menge macht's - während bei einer oder zwei Katzen die Bedenken vielleicht noch relativ klein sind, wird es bei einem Rudel schon anders aussehen.

Gab es Vorfälle, etwa einen Biss, so kann die Haltung eines Tieres ebenfalls nachträglich untersagt werden.
 
Auch bei Gift- oder Würgeschlangen, giftigen Spinnen und ähnlichen Tieren muss ausdrücklich eine Genehmigung vorliegen, nicht nur vom Vermieter. In der Regel ist auch eine behördliche Genehmigung nötig.
 
Allerdings sorgt nicht jeder Laut ihrer Fellnase gleich für Ärger. Ein Bellen hier und da muss auch von den Nachbarn toleriert werden. Weckt ihr Gockel auf dem Balkon den kompletten Kiez morgens um fünf sieht das schon anders aus.

Versicherungen abschließen

Da Schäden nicht immer ausgeschlossen werden können, sollten Sie auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten, rät die Stiftung Warentest. Dabei geht es in den seltensten Fällen um schlimme Vorfälle wie Bisse oder zerstörte Wände. Sollte aber Ihr extrem freundlicher Schäferhund den teuren Gartenzwerg der Nachbarn beim Spielen zerstören oder Ihr Kater den Wellensittich des Nachbarn als kleinen Snack verschnabulieren, ist eine Versicherung auf jeden Fall hilfreich.