Di 30.11.2021 | Beitrag | Lesedauer etwa 4 Minuten - Handy & Internet: Bald Schluss mit W-lahm?

Neues Telekommunikationsgesetz bringt Hilfe bei langsamem Internet

Der Vertrag sagt High Speed, der Bildschirm aber eher Pixelparty. Also ruft man beim Provider an, hängt irgendwas zwischen drei Minuten und drei Stunden in der Warteschleife, um zu bestätigen: Ja, der Router wurde aus- und wieder angeschaltet und nein, er steht nicht im Ostflügel, sondern keine zwei Meter neben dem Rechner. Das muss sich der Techniker anschauen? Na gut. Ist ja eh Homeoffice angesagt, also geht zumindest kein Urlaubstag flöten. Doch auch am Ende der Saga bleibt das Internet lahm und der Frust groß? Dann gibt es gute Neuigkeiten.

Was ändert sich?

Zum 1. Dezember gilt das neue Telekommunikationsgesetz, in dem es eine Reihe von Änderungen gibt, die auch für viele Verbraucher:innen relevant sind. Einige versprechen, dass es in Zukunft weniger Frust geben könnte, ganz so einfach ist es aber leider nicht.
 
Im neuen Gesetz gibt es eine Regelung, die die Position der Kund:innen gegenüber den Internetanbietern wesentlich verbessert: Nach Nutzung einer App zur Internetmessung können sie die jeweilige Monatszahlung senken, sollte die Leistung mickriger sein als vertraglich zugesichert.
 
Als Referenz gilt, was schriftlich vereinbart worden ist. Denn zu Internettarifen gibt es immer ein Produktinformationsblatt, in dem unterschiedliche Kategorien angegeben werden: die maximale Datenübertragung, die normalerweise zur Verfügung stehende Datenübertragung und das Minimaltempo.

Route(r) zum Glück

Für das neue Minderungsrecht müssen die Verbraucher:innen die Desktop-App zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur nutzen - über das LAN-Kabel und nicht über das WLAN, weil beim kabellosen Zugriff auf das Festnetz-Internet Tempo verloren geht. Und es sollten alle weiteren Datenverbindungen gekappt werden, also beispielsweise zum Handy, Smart-Speaker oder Fernseher.
 
Auch wichtig: häufige Messungen, um das neue Minderungsrecht geltend machen zu können. Laut einem im September vorgelegten Entwurf einer Allgemeinverfügung, die die gesetzlichen Vorgaben präzisiert, müssen die Nutzer an zwei verschiedenen Tagen jeweils zehn Messungen vornehmen. Wenn dabei nicht an beiden Tagen mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht wird, greift das Minderungsrecht. Dies soll etwa auch der Fall sein, wenn die vereinbarte minimale Geschwindigkeit jeweils an zwei Messtagen unterschritten wird.

Was sagen Verbraucherschützer?

Verbraucherschützer:innen sind begeistert vom neuen Minderungsrecht. "Das ist eine der größten Errungenschaften für den Verbraucherschutz", sagt Susanne Blohm, Digitalreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Für die Provider sei das ein sehr deutlicher Fingerzeig, dass sie Verträge realistisch beschreiben müssen und keine realitätsfernen Werbeversprechen mehr machen dürfen. Das neue Minderungsrecht sei ein deutlich schärferes Schwert für den Verbraucher. Hat er das Messprotokoll der Breitbandmessung-App in der Hand und ist daraus eine mickrige Leistung erkenntlich, hat die Kundin künftig Anspruch auf Preisminderung.
 
Schon jetzt können Verbraucher:innen auf eine geringere Bezahlung pochen, wenn sie weniger bekommen als zugesichert. Hatte der Anbieter kein Einsehen, musste der Verbraucher vor das Amtsgericht ziehen. Daten der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur sollten der Verbraucherin im Streit mit dem Anbieter zwar helfen, der Ausgang des Verfahrens war aber ungewiss. "Wegen 30 Euro im Monat vor das Gericht zu ziehen, ist eine aufwendige Sache, das haben viele Verbraucher gescheut", sagt vzbv-Expertin Blohm.

Und die Anbieter?

Man werde das Minderungsrecht "vollumfänglich umsetzen", betont ein Vodafone-Sprecher, und nach Meldungen von Kund:innen "mit Hochdruck daran arbeiten, die versprochene Leistung zu liefern". Zugleich gibt er aber zu bedenken, dass das Messtool "hohe Fehlerrisiken" berge. So müsse der Verbraucher für die Messung parallel laufenden Datenverkehr ausschalten - etwa WLAN-Verbindungen zum Handy oder zum Fernseher. Tut er das nicht, könnte die Bandbreite, die im Computer per LAN-Kabel ankommt und gemessen wird, niedriger sein als tatsächlich vorhanden.
 
Vodafone bittet Kund:innen deswegen, das eigene Firmen-Messtool für Kabelinternet (Vodafone-Speedtest), zu nutzen, da es präziser sei. Klar ist aber auch: Die Messwerte der Netzagentur-Desktop-App muss Vodafone akzeptieren. Vodafone behält sich aber vor, im Verdachtsfall stichprobenhaft telefonisch bei Kunden nachzuhaken.
 
Der Branchenverband VATM weist darauf hin, dass die im Netz üblichen Schwankungen nicht automatisch eine schlechtere Nutzungsmöglichkeit für den Verbraucher bedeuteten, etwa wenn der nur Mails downloade oder Videos auch bei geringerer Bandbreite ruckelfrei funktionierten. "Nicht auf die Schwankungen kommt es an, sondern auf die Nutzbarkeit", sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Er ist aber überzeugt davon, dass die für Dezember erwarteten Messvorgaben der Netzagentur dem Rechnung tragen und auch den Bürgern nutzen werde.

Sie sind nicht allein

Auch wenn es Ihnen manchmal so scheint, als hätten alle anderen eine schnelle(re) und nur Sie die lahme Leitung - Sie sind nicht allein. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig eigene Messdaten, aber wie groß das Problem mit dem langsamen Internet wirklich ist, weiß niemand.
 
Zuletzt erreichten nur rund 74 Prozent der Nutzer:innen bei stationären Breitbandanschlüssen mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Übertragungsrate. Aber: Ob sich aus diesen bisherigen negativen Ergebnissen Minderungsansprüche ergeben, ist unklar, da es sich meistens um einmalige Tests handelt, während für den Anspruch mehrere nötig sind.
 
Mit der neuen App der Bundesnetzagentur haben Sie dann ja aber die Möglichkeit, genauer zu testen. Gern auch im sportlichen Vergleich mit den Nachbar:innen - denn geteiltes LAN-Leid ist bekanntlich halbes Leid.