Stromzähler (Quelle: IMAGO / photothek)
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Di 04.04.2023 | Beitrag | Lesedauer etwa 5 Minuten - Strom: Klagen gegen Primastrom und Voxenergie

Die Berliner Stromanbieter sorgen weiter für Ärger bei Verbraucher:innen - der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun Musterfeststellungsklagen gegen die Unternehmen angestrengt. Sie können sich noch anschließen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Update vom 04. April 2023: Anmeldung zur Musterfeststellungsklage jetzt möglich

Der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) weist daraufhin, dass sich Betroffene weiter den Musterfeststellungsklagen gegen Primastrom oder Voxenergie anschließen können. Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist seit Ende November 2022 eröffnet.
 
"Ziel der eingereichten Musterfeststellungsklagen ist, dass Verbraucher:innen, die noch immer von diesen Anbietern beliefert werden, nur die ausdrücklich vereinbarten Preise zahlen müssen und auch Erstattung verlangen können, wenn sie die höheren Preise bereits gezahlt haben", fasst Rico Dulinski, Energierechtsexperte der VZB, zusammen.
 
Auf der Übersichtsseite zu den Klagen auf der Website des Verbraucherzentrale Bundesverbandes finden Sie auch den sogenannten Klagecheck, mit dem Sie überprüfen können, ob bei Ihnen die Voraussetzungen erfüllt sind, um sich der Klage anzuschließen.

Update vom 16. September 2022: Musterfeststellungsklage geplant

Die Beschwerden über Primastrom und Voxenergie reißen nicht ab. Die Energieanbieter erhöhen trotz Preisgarantien immer wieder die Preise. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält das für unzulässig und plant deshalb eine Musterfeststellungsklage. Kund:innen sollen nur die Preise zahlen, die vertraglich vereinbart wurden. Die vzbv sucht nun Betroffene, die ihren Fall melden. Das ist ganz einfach per Formular möglich. Wer noch Fragen dazu hat, erhält bei der Verbraucherzentrale mehr Informationen.

Update vom 2. September 2022: Bundesnetzagentur erklärt Preiserhöhung für unzulässig

Die Bundesnetzagentur hat die Energieanbieter Voxenergie GmbH und Primastrom GmbH zur Rücknahme unzulässiger Preiserhöhungen verpflichtet. Sie hätten im Dezember 2021 ihre Preise für Haushaltskundinnen und -kunden erhöht, ohne die gesetzlich vorgeschriebene einmonatige Ankündigungsfrist zu beachten. Die Bundesnetzagentur hatte die Angelegenheit seit Mai 2022 überprüft - wir berichteten.
 
Im Fall der Missachtung der behördlichen Anordnung droht den Unternehmen ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro. "Auch in angespannten Marktsituationen sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dies gilt auch und insbesondere für Normen, die dem Schutz von Verbrauchern dienen", erklärte die Netzagentur. Sie prüfe "fortlaufend", ob Anbieter alle Vorgaben einhielten.
 
Auch Verbraucherschützer:innen haben die beiden Firmen weiterhin im Visier. Der Bundesverband Verbraucherzentralen hatte im Juli dieses Jahres bekanntgegeben, eine Klage zu prüfen und riet Betroffenen, unzulässig erhöhte Forderungen nicht zu bezahlen.

Update vom 4. Mai 2022: Bundesnetzagentur soll einschreiten

Nach wie vor reißt die Beschwerdewelle zu Voxenergie und Primastrom nicht ab, die Verbraucherzentrale fordert deswegen ein schnelles und konsequentes Einschreiten der Bundesnetzagentur. "Die Vielzahl der festgestellten Vertragsbrüche erfordert ein schnelles und wirkungsvolles Eingreifen der Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde", so Katarzyna Trietz, Energierechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. "Allein bei den Verbraucherzentralen dürfte die Zahl der gemeldeten Fälle bei mehreren tausend liegen."
 
Die Verbraucherzentralen haben die BNetzA über ihren Bundesverband frühzeitig über diese Missstände unterrichtet und um aufsichtsrechtliches Einschreiten gebeten. Aktuell prüft die BNetzA das von den Verbraucherverbänden kritisierte Marktgebaren der Anbieter.

Update: Beschwerdeflut erreicht Verbraucherzentrale Berlin

Nach wie vor gibt es Probleme mit Voxenergie sowie der Schwestermarke Primastrom, die beide von der Primaholding GmbH vertrieben werden. Weiterhin gehen laut Verbraucherzentrale Berlin Schreiben bei Kund:innen ein, in denen ihnen mitgeteilt wird, jetzt deutlich höhere Abschlagszahlungen leisten zu müssen.
 
"Jeden Tag erreichen uns Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die in einem Schreiben von Primastrom oder Vox energie aufgefordert werden, deutlich höhere Abschläge zu zahlen, teilweise über 400 Euro monatlich", erklärt Hasibe Dündar, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. Noch perfider: In einigen Fällen wurden Betroffene über den Wechsel des Energieversorgers informiert, obwohl diese gar nicht gewechselt hatten. Laufende Verträge beim bestehenden Energieversorger waren da aber bereits gekündigt worden.
 
Verbraucher:innen, die über einen angeblich geschlossenen Energieliefervertrag mit der Primastrom GmbH oder Voxenergie GmbH informiert werden, sollten einen Nachweis über den Vertragsschluss fordern und vorsorglich widersprechen, rät die Verbraucherzentrale, die dafür einen Musterbrief zur Verfügung gestellt hat. Zudem sollte dem aktuellen Vertragspartner mitgeteilt werden, dass ein Anbieterwechsel nicht veranlasst wurde. Energielieferverträge müssen seit Ende Juli 2021 in Textform geschlossen werden. Telefonische Vertragsschlüsse sind also nicht mehr wirksam.
 
Auch zu einer Beschwerde bei der Bundesnetzagentur rät die VZ Berlin.

Verbraucherzentrale Brandenburg klagt

Auch die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) geht nun schärfer gegen Voxenergie vor. Nach zwei Abmahnungen reichte die VZB nun Klage beim Landgericht Berlin ein. Anlass ist hier weiterhin die Preisanpassung ohne Fristeinhaltung und nicht eingehaltene gesetzliche Vorgaben zum Sonderkündigungsrecht bei einer solchen Preiserhöhung.
 
„Es macht fassungslos, in welcher Wildwestmanier der Anbieter hier gegenüber Kund:innen vorgeht“, so Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, und ergänzt: „Wir haben das aus unserer Sicht unlautere Verhalten der Voxenergie GmbH abgemahnt. Das Unternehmen hat jedoch keine Unterlassungserklärungen abgegeben.“ Die VZB hatte bereits im Januar gegen Voxenergie geklagt.
 

Ursprüngliche Meldung vom 05.01.2022

Erst ankündigen, dann erhöhen

Preise mal eben so klammheimlich erhöhen dürfen Stromanbieter nicht. Sie müssen ihren Kund:innen die Erhöhung rechtzeitig mitteilen und ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Gegen diese grundsätzliche Hinweispflicht verstößt nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) die Geschäftspraxis des Berliner Unternehmens Voxenergie GmbH. Die VZB hat Voxenergie nun verklagt.
 
Mehrere Kund:innen hatten sich bei der VZB darüber beschwert, dass erst bei der Jahresrechnung aufgefallen war, dass es Strompreiserhöhungen gab. "Eine Mitteilung über eine Preisänderung erhielten die Betroffenen nach eigenem Bekunden im Vorfeld nicht. Auch der erforderliche Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht im Falle der hier vorgenommenen einseitigen Preiserhöhungen fehlte", sagt Dunja Neukamp, Juristin bei der VZB. "Erhöhte Beträge wurden offenbar einfach abgerechnet und abgebucht", so Neukamp.
 

Voxenergie hat auf Abmahnung nicht reagiert

Laut VZB ist das ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen. "Nur mit den Informationen über die Preiserhöhung und dem bestehenden Sonderkündigungsrecht können die Betroffenen eine Entscheidung darüber treffen, ob sie an dem Vertrag festhalten wollen oder den Stromanbieter wechseln", so Neukamp. "Bei einer Sonderkündigung endet der Vertrag genau am Vortag der Preiserhöhung, also einen Tag bevor die erhöhten Beträge bezahlt werden müssten."
 
Auf eine Abmahnung seitens der VZB habe Voxenergie bisher nicht reagiert, weswegen die Verbraucherschützer nun Klage einreichten.
 

Wechseln lohnt meist

2020 wechselten so viele Menschen wie noch nie ihren Stromanbieter - wir berichteten - und auch jetzt lohnt sich das regelmäßige Wechseln meist. Man sollte allerdings bei Preisvergleichsseiten darauf achten, ob es sich um Werbeangebote handelt, die meist ganz oben platziert werden, oder ob nicht ein paar Zeilen darunter ein besseres Angebot steht. Auch Boni sollten nicht mit einberechnet werden - diese werden oft erst mit einem kompletten Jahresbezug oder bei einer bestimmten Verbrauchsmenge ausgezahlt und verfälschen den Preis.
 
Gerade aktuell sind viele Grundversorger unter den günstigen Angeboten zu finden, aber auch kleinere Anbieter können gute Angebote haben - von etwaigen Pleiten der letzten Monate sollten Sie nicht nicht abschrecken lassen, da Sie immer zurück in den Grundtarif fallen und somit nie ohne Strom dastehen.

Vor dem Wechsel direkt beim Wunschanbieter nachsehen

Schauen Sie auf jeden Fall auch direkt bei den Anbietern nach, da hier etwaige Provisionen an Vermittler entfallen. Hier finden Sie auch weitere wichtige Faktoren, etwa, ob es eine lange Preisgarantie gibt, wenn Sie nicht so häufig wechseln wollen. Oder kurze Kündigungsfristen, wenn Sie Stromanbietern eher nicht so treu sind.
 
Das ist alles sehr verwirrend? Bei Fragen rund um Energieverträge bietet die VZB auch Beratung an. Telefonisch unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr), online und via E-Mail.