Fr 13.05.2022 | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Eventim: Alles Geld zurück?!

Verbraucherzentrale plant Musterfeststellungsklage

Veranstaltung einmal verschoben, dann ein zweites Mal und dann doch abgesagt. Vielen Verbraucher:innen ist das während der Corona-Pandemie so oder ähnlich passiert. Da ist nicht nur die Enttäuschung groß, sondern auch der Ärger im Nachhinein. Schon seit 2020 häufen sich Beschwerden, dass Teile der Ticketpreise vom Tickethändler Eventim einbehalten werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält das für unzulässig, will klagen und sucht dafür noch Betroffene.

Vorverkaufsgebühr muss rückerstattet werden

Viele Veranstalter haben in den vergangenen zwei Jahren bei abgesagten Veranstaltungen den Tickethändler Eventim mit der Rückerstattung von Ticketpreisen beauftragt. Verbraucher:innen haben zwar Geld zurückbekommen, aber nicht die volle Summe. Eventim hat sich hier auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berufen. Nach Ansicht des Landgerichtes München ist diese allerdings unwirksam, da sie die Kund:innen in unangemessener Weise benachteiligt. Das heißt: Eventim kann nicht pauschal den Anspruch auf Rückzahlung der Vorverkaufsgebühr ausschließen.

Rückzahlung einfordern

Wer seine Ansprüche auf Rückzahlung jetzt geltend machen will, kann sich mit einem Musterbrief direkt an Eventim wenden. Wenn die Forderung abgelehnt wird und Eventim nicht der direkte Veranstalter ist, gibt es noch die Möglichkeit sich an den Vertragspartner zu wenden. Der steht meist mit auf dem Ticket. Tipp: Auf das Urteil verweisen, das hilft in manchen Fällen schon.

Schildern sie ihren Fall

Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichten Verbraucher:innen allerdings auch weiterhin, dass Eventim Gebühren einbehält. Das hält der vzbv für unzulässig, plant deshalb eine Musterfeststellungsklage und sammelt Erfahrungen von Betroffenen. Sie können sich direkt mit dem vzbv in Verbindung setzen.

Fristen

Die Ansprüche auf Erstattung gelten 3 Jahre. Auch wenn es sich bei Veranstaltungen aus 2020 handelt, bleibt also noch genügend Zeit, Geld zurückzufordern.