Mi 25.05.2022 | Beitrag | Lesedauer etwa 5 Minuten - Internetseiten: mehr Transparenz

Diese Neuerungen treten ab dem 28. Mai in Kraft

Wer einen Flug buchen oder eine neue Anschaffung machen möchte, findet sich in vielen Fällen auf Plattformen wie Idealo, Amazon oder Ebay wieder. Denn Vergleichsportale, Buchungsplattformen, Online-Händler und Co. zeigen uns Kundenrezensionen, heben die besten Angebote hervor und ermöglichen Transaktionen mit nur wenigen Klicks. Was dabei oft zu kurz kommt, sind ausführliche Hintergrundinformationen zur Darstellung des Angebots und das Zustandekommen der Preise.
 
Aber das soll sich jetzt ändern. Ab dem 28. Mai gibt es strengere Vorgaben für Internetseiten, auf denen Waren gekauft oder Verträge geschlossen werden können. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen wird eine europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Unternehmen vs. Privatperson

Internetseiten, die von der neuen Regelung betroffen sind, müssen nun zusätzliche Informationen bereitstellen. Über viele wichtige Fragen wollten die Portale bislang freiwillig keine Angaben machen oder hielten sich für nicht zuständig.
 
Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay, auf denen Verbraucher:innen Verträge mit Dritten schließen können, müssen zukünftig angeben, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson etwas verkauft. "Für Online-Shopper:innen ist das wichtig, denn wird ein Vertrag privat geschlossen, gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht und im Regelfall keine Gewährleistung", so Michèle Scherer von Verbraucherzentrale Brandenburg.
 
Buchungs- und Vergleichsportale wie Check24 oder Idealo wiederum müssen darlegen, inwieweit sie bestimmte Aufgaben für Anbieter übernehmen, mit denen Verbraucher:innen über das Portal einen Vertrag schließen können.
 

Mehr Klarheit bei Rankings

Vergleichsportale – außerhalb des Finanzbereichs – müssen unter anderem zukünftig kenntlich machen, welche Unternehmen sie in ihren Vergleich einbeziehen. "Oft bilden die Angebotsübersichten nicht den gesamten Markt ab. Doch vielen Menschen ist das nicht bewusst", so Scherer. Daher sollen die Portale fortan eine Liste der Anbieter, die in den Vergleich einbezogen wurden, zur Verfügung stellen. "Für Verbraucher:innen bleibt es aber weiterhin schwer, sich einen vollständigen Überblick zu verschaffen. Wir empfehlen, vor dem Kauf Angebot und Ranking-Ergebnis verschiedener Vergleichsportale zu sichten", rät die Verbraucherschützerin.
 
Mehr Klarheit soll es auch bei den Platzierungen des Rankings geben: Neben der Anbieterübersicht ist das Zustandekommen der konkreten Ergebnisliste zu erläutern. Verbraucher:innen sollen so erfahren, welche Hauptparameter bei der Erstellung berücksichtigt werden und wie stark diese auf das Gesamtergebnis Einfluss nehmen.
 
Ein starkes Plus an Transparenz gibt es für Käufer:innen, die auf Ticketbörsen fündig werden wollen: Plattformen, auf denen Tickets weiterverkauft werden, müssen den ursprünglichen Ticketpreis zusätzlich zum jetzt verlangten Preis angeben.
 

Bekämpfung von Fake-Bewertungen

Kundenrezensionen sind für viele Verbraucher:innen eine wichtige Informationsquelle beim Einkauf im Netz, doch oft sind die Erfahrungsberichte manipuliert oder gefälscht. Anbieter müssen nach Inkrafttreten der neuen rechtlichen Vorgaben nun erläutern, ob und wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen von Verbraucher:innen stammen, die die beurteilten Produkte wirklich genutzt oder erworben haben. Allerdings werden sie nicht verpflichtet, konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Fake-Bewertungen einzuführen. "Strengere Regeln wären aber zum Schutz der Verbraucherschaft wünschenswert", gibt Scherer zu bedenken.