Betrüger nutzen den Zensus für ihre Maschen aus (Quelle: IMAGO / Jürgen Ritter)
Bild: IMAGO / Jürgen Ritter

Mi 18.05.2022 | Beitrag | Lesedauer zirka 3 Minuten - Zensus: Vorsicht vor Betrügern

Was beim Zensus gefragt wird und was nicht

Seit dem 15. Mai 2022 findet deutschlandweit der Zensus statt. In Befragungen über einen Zeitraum von zwölf Wochen hinweg werden ausgewählten Personen verschiedene Fragen gestellt, sowie eine Bevölkerungs- und Wohnungszählung durchgeführt. Das machen sich auch Betrüger:innen zunutze und versuchen als Befrager:in getarnt in Wohnungen und Häuser zu kommen, warnt nun auch die Polizei.

Nur bis zur Haustür

Ähnlich wie bei betrügerischen Haustürgeschäften, versuchen auch Trittbrettfahrer der Zensusbefragung, in Wohnungen von Bürger:innen zu kommen. "Ihr Ziel ist, an sensible Daten zu kommen oder in Ihre Wohnung oder Ihr Haus zu gelangen, um dort nach Bargeld, Schmuck oder anderen Wertsachen zu suchen", heißt es von der Polizei im Rahmen der polizeilichen Kriminalprävention, zu der auch der Twitter-Kanal "Zivile Helden" gehört.
 
Grundsätzlich müssen die Interviewer:innen für die Befragung die Wohnung nicht betreten, alles kann auch an der Haustür passieren. Besteht ein vermeintlicher Interviewer auf den Zutritt, sollte man besonders vorsichtig sein und im Zweifel diesen verwehren. Und: Die tatsächlichen Zensusbefrager:innen haben einen entsprechenden Ausweis, der nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist, betont die Polizei.

Was wird gefragt, was nicht?

Bevor der Befragung gibt es in jedem Falle eine schriftliche Terminankündigung, es wird also keine Spontanbesuche geben. Das Interview selbst dauert in der Regel maximal 10 Minuten und wird entweder zusammen mit Interviewer:in am Tablet oder schriftlich auf Papier ohne Hilfe ausgefüllt.
 
Gefragt wird beim Zensus nach Anzahl, Alter und Geschlecht der Bewohnerinnen und Bewohner eines Haushalts sowie nach Bildungsabschluss, Beruf, Staatszugehörigkeit und Familienstand.
 
Nicht gefragt hingegen wird nach Angaben des Personalausweises oder des Einkommens, ebenso wie Email-Adressen, persönliche Passwörter oder Informationen zu Bank- oder Kreditkarten, Konten etc.. Auch eine Unterschrift muss der oder die Befragte nicht leisten.
 
Einen ausführlichen Faktencheck zum Thema Zensus gibt es zudem beim Statistischen Bundesamt, welches die Befragung durchführt.