
Do 01.12.2022 | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Wohngeld im Alter: einfach leben
Pflegebedürftige bekommen unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung. Aber wie und wo genau beantragen? Wir haben den - kurzen! - Leitfaden.
Man muss nicht arm sein, um im Alter arm dazustehen: Horrend hoch sind die Kosten für betreutes Wohnen, Pflegeheim und Co. Und nicht alles wird von der Pflegekasse übernommen. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich zu finanziellen Hilfen zu informieren. Wohngeld kann zum Beispiel eine Lösung sein.
2021 erhielten knapp 25.000 Berliner Haushalte Wohngeld, in Brandenburg knapp 22.500, so das Landesamt für Statistik Berlin-Brandenburg. Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre bildeten dabei die größte Gruppe der Wohngeldempfänger.
Das ist Wohngeld
Wohngeld wird unter anderem gezahlt, wenn Mieter:innen ihre Wohnkosten nicht aus eigenen Mitteln tragen können. Dies gilt auch für Pflegebedürftige in der stationären Pflege, solange sie nicht nur vorübergehend in der Einrichtung leben.
Die Höhe des Anspruchs hängt von der Höhe des Einkommens beziehungsweise Vermögens ab. Kein Wohngeld kann bekommen, wer bereits andere staatliche Sozialleitungen bezieht, bei der die Kosten der Wohnung berücksichtigt werden - also etwa Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege. Wer ein hohes verwertbares Vermögen hat - über 60.000 Euro für die erste Person und 30.000 Euro für jede weitere Person -, kommt auch nicht als Wohngeldempfänger:in in Frage.
Wohngeld in wenigen Schritten
1. Mieter:innen und Heimbewohner:innen, die Wohngeld beantragen möchten, können sich mit einem Wohngeldrechner schlau machen, ob sie wohngeldberechtigt sind. Hier ist zum Beispiel der Wohngeldrechner Berlins verlinkt, der auch vom Land Brandenburg empfohlen wird.
2. Wohngeld wird in den allermeisten Fällen nicht rückwirkend gezahlt, es gilt der Monat der Antragsstellung. Hierbei helfen Ihnen verschiedene Stellen:
- Zum einen natürlich die Bürger- und Wohnungsämter Ihrer Kommune.
- Zum anderen aber auch freie Beratungsstellen, etwa von Caritas oder Diakonie, Wohn-Beratungsstellen von Stadtteilzentren, Mietervereine oder auch die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin.
3. Beantragt wird Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldstelle Ihres Wohnorts - also etwa bei den Wohnungsämtern der Berliner Bezirke oder den verantwortlichen Stellen der Stadtverwaltungen in Brandenburg.
4. Wohngeld wird für 12 Monate bewilligt, danach muss in der Regel ein Anschlussantrag gestellt werden.
Änderungen ab Januar 2023
Im Zuge steigender Lebenshaltungskosten und Energiekrise hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung beim Wohngeld auf den Weg gebracht: Das "WohngeldPlus-Gesetz". Hiermit sollen der Personenkreis der Anspruchsberechtigten erweitert und die Höhe des Zuschusses deutlich angehoben werden: um durchschnittlich 190 Euro pro Monat, so der Bund. Der WohngeldPlus-Rechner zeigt Ihnen, ob Sie ab 2023 antragsberechtigt sind.