Mietwohnungen in Altbauten im Sonnenschein in Berlin (Quelle: IMAGO / Schöning)
Bild: IMAGO / Schöning

Fr 20.01.2023 | Beitrag | Lesedauer etwa 4 Minuten - Wohnen: Anstieg von Indexmieten in Großstädten

Der Deutsche Mieterbund beklagt den starken Anstieg von Indexmietverträgen. Betroffene Mietende werden durch die hohe Inflation und steigende Energiekosten doppelt belastet.

Wer in deutschen Großstädten momentan auf Wohnungssuche ist, wird immer häufiger mit sogenannten Indexmieten - also Mieten, die an die Lebenshaltungskosten gekoppelt werden - konfrontiert. In Berlin sollen 70 Prozent der neu abgeschlossenen Mietverträge im letzten Jahr Indexmietverträge gewesen sein. Zu diesem Schluss ist der Deutsche Mieterbund durch eine Abfrage bei seinen Mietervereinen in sechs deutschen Großstädten gekommen.

Deutscher Mieterbund fordert Regierung zum Handeln auf

Der Deutsche Mieterbund geht für 2022 davon aus, dass im Schnitt jeder dritte neue Mietvertrag in Großstädten ein Indexmietvertrag war. 2021 sei es hingegen bei etwa 10 bis 15 Prozent der Beratungsfälle um Indexmieten gegangen.
 
"Mieterinnen und Mieter suchen verstärkt unsere Beratungsstellen mit Fragen zum Thema Indexmiete auf, der Anteil der Beratungen dazu hat sich innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt", sagte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. Justizminister Marco Buschmann (FDP) müsse nun "endlich handeln und Indexmieten verbieten", forderte er. Auch eine Kappungsgrenze für bestehende Indexmietverträge sei "zwingend erforderlich".

Doppel-Belastung: Steigende Teuerungsrate und hohe Energiepreise

Noch im Dezember hatte Justizminister Buschmann Forderungen aus der SPD nach einer Reform von Indexmieten zurückgewiesen. Der Rheinischen Post sagte er, dass Mieter und Mieterinnen in den vergangenen Jahren mit solchen Verträgen noch besser da gestanden hätten als mit anderen Verträgen. Und tatsächlich: In Großstädten und Ballungsräumen sind die Mieten lange meist stärker gestiegen als die Lebenshaltungskosten.
 
Mit dem enormen Anstieg der Inflation hat sich dies nun geändert. Inzwischen seien Indexmieten zu einer "unzumutbaren Kostenfalle" geworden, so der Deutsche Mieterbund. Betroffene mussten im Schnitt Mieterhöhungen von fünf bis 15 Prozent hinnehmen. Bei einigen waren es sogar bis zu 30 Prozent.

Worauf können Mietende bei Indexmieten achten?

Wer in Berlin einen Indexmietvertrag hat, kann prüfen, ob die Miete bei der Unterzeichnung des Vertrages entsprechend der Mietpreisbremse vereinbart worden ist. Denn auch für Indexmieten gilt die Mietpreisbremse. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag ab dem 1. Juni 2015 (Inkrafttreten der Mietpreisbremse) geschlossen wurde. Verstößt die Anfangsmiete gegen die Mietpreisbremse, kann auch noch im Nachhinein eine Korrektur gefordert werden, zwischendurch erfolgte Mieterhöhungen wären aber entsprechend zu berücksichtigen.
 
Ansonsten gilt: Kommt es zur Mieterhöhung, unbedingt prüfen, ob diese korrekt ist. Dazu rät auch Wibke Werner, Geschäftsführerin beim Berliner Mieterverein. "Mieter und Mieterinnen sollten ihren Mietvertrag dahingehend sichten, ob eine wirksame Indexmietklausel enthalten ist. Im Vertrag muss stehen, dass die Indexklausel nicht nur zur Begründung einer Mieterhöhung vorgesehen ist, sondern auch eine Absenkung denkbar ist", erklärt Wibke Werner. Außerdem müsse auch die Indexmiete zwischen zwei Mieterhöhungen mindestens 12 Monate unverändert gewesen sein.

Mieterhöhungen bei Indexmieten berechnen

Mit dieser Formel können Sie die Mieterhöhung bei Ihrem Indexmietvertrag überprüfen:

[(neuer Indexstand : alter Indexstand) x 100] – 100 = Prozentsatz der Änderung

Dabei ist der neue Indexstand der aktuelle Indexstand. Und der alte Indexstand derjenige, der beim Abschluss des Vertrages oder bei der letzten Erhöhung aktuell gewesen ist. Hier kommt es auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an. Den aktuellen Verbrauchspreisindex finden Sie beim Statistischen Bundesamt.

Ein Beitrag von KP mit Material von AFP und DPA.