Modelfihuren eines Menschen im Rollstuhl und eines Pflegers auf vielen Stapeln Münzgeld, im Hintergrund ein 50-Euro-Schein (Quelle: imago images /imagebroker)
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Fr 12.05.2023 | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Pflegeheime: Was tun gegen die Kostenexplosion?

Pflegeplätze in Heimen werden teurer - so schnell kommt keine Rente hinterher. Jetzt steht für viele Heimbewohner der Gang zum Sozialamt an - scheuen Sie sich nicht.

Die Kosten für stationäre Pflege sind in den vergangenen Monaten stark gestiegen, vor allem wegen gestiegener Energie- und Lebensmittelkosten und höherer Löhne für Pflegekräfte. Die Zuzahlungen für die Heimkosten - teilweise in Höhe von mehr als 4.000 Euro - belasten allerdings die Geldbeutel von vielen Menschen, die es sowieso nicht dicke haben. Es gibt Wege, den Heimplatz dennoch zu finanzieren.

Sozialhilfe früh beantragen

Viele Heimbewohner:innen versuchen erst einmal, die hohen Kosten alleine zu stemmen. Irgendwann ist dann kein Geld mehr da - und die Probleme wachsen einem über den Kopf. Die Verbraucherzentrale rät, unbedingt früh Sozialhilfe zu beantragen, nicht erst wenn das Vermögen bis auf den letzten Cent aufgebraucht ist.
 
Viele Senior:innen wüssten nicht, dass ihnen Vermögensfreigrenzen zustehen, die sie nicht für ihre Pflege antasten müssen: Seit Januar dürfen Alleinstehende ein Schonvermögen von 10.000 Euro behalten, doppelt so viel wie noch 2022. Eheleuten stehen 20.000 Euro zu.
 
Beim Sozialamt können Senioren und Seniorinnen "Hilfe zur Pflege" beantragen, eine Leistung der Sozialhilfe. Dabei müssen die Antragsteller:innen allerdings ihre finanzielle Bedürftigkeit nachweisen, ein Schritt, der vielen Menschen schwerfällt - und der deshalb gerne hinausgezögert wird.

Wer muss was dazuzahlen?

Lebt ein Teil eines Ehepaars nicht im Pflegeheim, hat dieser Teil die Pflicht, den Partner oder die Partnerin im Heim finanziell zu unterstützen und sich an den Heimkosten zu beteiligen. Aber: Es muss für den Ehepartner oder die Ehepartnerin, die nicht im Heim wohnen, genug Geld übrigbleiben, dass Miete und Kosten für das tägliche Leben bezahlt werden können. Wohneigentum muss zur Tilgung der Kosten eingesetzt werden, sollten Einkommen und Vermögen nicht reichen.
 
Die Kinder der Heimbewohner:innen müssen sich an den Heimkosten in der Regel nur beteiligen, wenn sie ein Einkommen von mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr haben.

Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von KNA.