Studiogespräch Plagiate (Quelle: rbb)
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Studiogespräch - Plagiate aus dem Urlaub sind kein Kavaliersdelikt

Wie erkennt man gefälschte Ware? Worauf sollte man achten, wenn man im Ausland oder im Internet angebliche Markenprodukte kauft? Wie arbeiten die Zollfahnder?
Christian Böhm, Leiter des Zollamts an den Berliner Flughäfen gibt Antworten.  

Im Urlaub ein Schnäppchen gemacht? Echte Markenware - oder doch nicht? Auf das Mitbringen von Plagiaten aus dem Urlaub steht in Deutschland eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Allerdings nur wenn man diese Ware weiterverkaufen will. Für Privatpersonen ist es nicht strafbar Plagiate zu kaufen und einzuführen. Die Plagiate müssen sich dabei allerdings im persönlichen Gepäck des Reisenden befinden, dürfen einen Wert von 430 Euro nicht überschreiten und dürfen nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden.