Ethisches Handeln und Regelkonformität - Compliance im rbb
Der rbb leistet als Sender für Berlin und Brandenburg mit seinen Angeboten einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung in der Region. Um unserem gesetzlichen Informationsauftrag gerecht zu werden, sind Glaubwürdigkeit und Integrität unabdingbar. Compliance, die Einhaltung von Gesetzen und Regeln, gehört daher zu den Kernelementen unserer Unternehmenskultur.
Das Compliance-Management-System des rbb
Basierend auf den von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der ARD gemeinsam definierten Standards für Compliance hat der rbb ein umfangreiches Compliance-Management-System aufgebaut. Unser Verhaltenskodex fasst als übergeordnetes Regelwerk unser Selbstverständnis, unsere Werte und unsere Leitlinien zusammen. Alle Kernthemen des rbb sind konkret in Dienstanweisungen, Ordnungen und Richtlinien geregelt. In der Dienstanweisung Compliance ist die Compliance-Organisation des rbb geregelt. Danach berät und unterstützt die Compliance-Beauftragte des rbb die Führungskräfte bei der Beurteilung von möglichen Compliance-Risiken und verantwortet in enger Abstimmung mit ihnen die Erarbeitung von Maßnahmen und Prozessen zur Vermeidung von Compliance-Risiken. Als zentral verantwortliche Stelle ist die Compliance-Beauftragte für das Regelungsmanagement im rbb verantwortlich. Die Compliance-Beauftragte ist fachlich weisungsfrei, unabhängig und der Intendantin unmittelbar als Stabsstelle zugeordnet. Im Lenkungskreis Compliance, der sich aus der Intendantin/dem Intendanten, der Justitiarin/dem Justitiar, der Leitung HA Personal, der Leitung Interne Revision und der Leitung Presse und Information sowie der Compliance-Beauftragten zusammensetzt, werden die grundlegenden Ziele und erforderlichen Maßnahmen im Compliance-Management-System des rbb gemeinsam festgelegt.
Zur Wahrung der eigenen Unabhängigkeit und zur Vermeidung jeglichen Anscheins einer Beeinflussung statuiert die Dienstanweisung über das Verbot der Annahme und Gewährung von Zuwendungen für alle Mitarbeitenden des rbb das grundsätzliche Verbot der Annahme und Gewährung von Zuwendungen und definiert enge Ausnahmen von dieser Regel.
Die wichtigsten Grundsätze aller Regelwerke werden den Mitarbeitenden des rbb in einer webbasierten Compliance-Schulung vermittelt. Eine regelmäßige Auffrischung der Schulung alle zwei Jahre ist verpflichtend. Für Führungskräfte werden zusätzlich in verpflichtenden Präsenzschulungen die spezifischen Aufgaben der Führungskräfte im Compliance-Management des rbb vermittelt.
Die Compliance-Beauftragte des rbb verantwortet den stetigen Ausbau des Compliance-Management-Systems gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 und 2 rbb-Staatsvertrag.
Sie ist fachlich weisungsfrei, unabhängig und der Intendantin unmittelbar als Stabsstelle zugeordnet.
Compliance-Hinweise
Whistleblower leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Compliance-Verstößen. Für die Abgabe von Compliance-Hinweisen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz und Dienstanweisung Compliance hält der rbb verschiedene Meldewege bereit. Als interne Meldestelle nimmt die Compliance-Beauftragte Hinweise auf mutmaßliches Fehlverhalten entgegen. Die Compliance-Beauftragte ist zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit der Prävention von Rechts- und Regelverstößen im rbb. Hinweisgebende Personen können sich außerdem an die externe Ombudsperson Compliance wenden (§ 9 Abs. 4 Satz 1 rbb-Staatsvertrag).
Die rbb-Compliance-Beauftragte und die externe Ombudsperson Compliance nehmen alle Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße telefonisch, schriftlich, per E-Mail und im persönlichen Gespräch entgegen. Sie haben die Wahl! Vertraulichkeit ist in jedem Fall gewahrt.
Als weitere Möglichkeit zur Abgabe von Compliance-Hinweisen steht die Nutzung des digitalen Hinweisgebersystems zur Verfügung. Auf dieser sicheren Plattform kann – falls gewünscht – vollständige Anonymität gewahrt werden. Es besteht hierbei auch die Möglichkeit, Dokumente hochzuladen. Zugang zu den über das Hinweisgebersystem abgegebenen Hinweisen hat ausschließlich die externe Ombudsperson Compliance bzw. während ihrer Abwesenheit ihre Stellvertretung. Die Hinweise werden gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes und der Dienstanweisung Compliance bearbeitet. Dabei arbeiten die externe Ombudsperson Compliance und die Compliance-Beauftragte des rbb eng zusammen. Die Identität der hinweisgebenden Person gibt die externen Ombudsperson Compliance – soweit diese ihr bekannt ist - nur mit deren Zustimmung gegenüber der Compliance-Beauftragten des rbb preis.
Was ist ein relevanter Compliance-Hinweis?
Hinweisgegenstände
Die Meldewege sind für Hinweise auf (potenzielle) Verstöße gegen gesetzliche oder rbb-interne Vorschriften eingerichtet. Infrage kommen u. a. folgende Verstöße:
· Verletzungen der Menschen- und/oder Grundrechte
· Korruptionsstraftaten und ähnliche Fälle (Betrug, Untreue, Unterschlagung etc.)
· sonstige Straftaten
· Verstöße gegen das Kartellrecht, das Medien- und Rundfunkrecht sowie das Urheberrecht
· Verstöße gegen eines der im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) genannten Diskriminierungsmerkmale, Mobbing, Stalking, sexualisierte Gewalt
· Verstöße gegen Datenschutzrecht
· Fälle der Missachtung von rbb-internen Regelungen
Relevanter Hinweis
Damit ein Hinweis als „relevanter Compliance-Hinweis“ im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes und der Dienstanweisung Compliance gewertet werden kann, muss er entweder Wissen über tatsächliche oder mögliche Compliance-Verstöße oder aber zumindest begründete Verdachtsmomente enthalten. Das sind etwa Beschreibungen eines konkreten Sachverhaltes, aus dem sich ein Fehlverhalten ergibt, nicht aber allgemeine Anfragen, Auskunftsersuchen oder allgemeine Bitten um Stellungnahmen.
Was passiert mit einem abgegebenen Compliance-Hinweis?
Unabhängig davon, über welchen Meldeweg ein Compliance-Hinweis abgegeben wird, gestaltet sich das Verfahren wie folgt:
Die Empfängerin/der Empfänger des Compliance-Hinweises bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang des Hinweises spätestens sieben Tage nach Eingang. Die Compliance-Beauftragte bzw. die externe Ombudsperson Compliance nehmen sodann eine sog. Erstbeurteilung des Compliance-Hinweises vor. Dabei ersucht sie die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen zum Sachverhalt. Sodann wird die Stichhaltigkeit des Compliance-Hinweises geprüft. Dabei kommt es darauf an, ob der Compliance-Hinweis nachvollziehbar und frei von Widersprüchen, also schlüssig ist. Kommt die Compliance-Beauftragte bzw. die externe Ombudsperson Compliance zu dem Ergebnis, dass ein Compliance-Hinweis nicht stichhaltig ist, bemüht sie sich zunächst, weitere Informationen von der hinweisgebenden Person zu erhalten. Sollte der Compliance-Hinweis gleichwohl nicht stichhaltig bleiben, schließt sie das Verfahren ab und teilt dies der hinweisgebenden Person mit. Erweist sich der Compliance-Hinweis nach der Prüfung als stichhaltig, so ergreift die Compliance-Beauftragte angemessene Folgemaßnahmen und informiert die hinweisgebende Person bzw. die externe Ombudsperson Compliance darüber innerhalb von drei Monaten. Compliance-Hinweise werden während des gesamten Verfahrens grundsätzlich vertraulich behandelt. Während der internen Ermittlungen und der Umsetzung der Folgemaßnahmen gilt das Vertraulichkeitsgebot in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten. Das bedeutet, diese werden nur jenen Personen mitgeteilt, die zwingend an dem internen Ermittlungsverfahren mitwirken müssen und die ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Vor Beginn der internen Ermittlung wird das beabsichtigte Vorgehen zuvor mit der betrieblichen Datenschutzbeauftragten des rbb abgestimmt. Näheres zum Verfahren ergibt sich aus der Dienstanweisung Compliance.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die Compliance-Beauftragte.