- Ombudsperson Compliance
Als externe Ombudsperson Compliance steht Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune allen internen und externen Hinweisgebenden zur Verfügung, die einen namentlichen (d.h. Sie sind damit einverstanden, dass Ihr Name gegenüber dem rbb genannt wird), vertraulichen oder anonymen Hinweis auf Rechts- und Regelverstöße in Bezug auf den rbb oder Vorkommnisse, die dem Ansehen des rbb schaden, geben möchten. Bei Verdachtsmomenten können Sie sich an sie wenden, um Ihr Anliegen zu besprechen.
Kontakt
Sie können die Ombudsperson telefonisch, per E-Mail, postalisch oder nach Rücksprache persönlich kontaktieren:
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune
GÖHMANN Rechtsanwälte
Europa-Center
Tauentzienstraße 11
10789 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 25 797 5000
Ombudsperson@goehmann.de
Während ihrer Abwesenheit wird Frau Dr. Lejeune von Herrn Rechtsanwalt Dr. Gerhard Michael vertreten, den Sie unter derselben Adresse telefonisch, per E-Mail oder postalisch erreichen können.
Namentliche, vertrauliche und anonyme Hinweise können gegenüber der externen Ombudsperson Compliance auch über ein elektronisches Hinweisgebersystem abgegeben werden.
Information zur Abgabe eines Hinweises und dem weiteren Verfahren
Frau Dr. Lejeune bzw. ihr Stellvertreter nimmt Ihren Hinweis auf dem von Ihnen gewählten Kommunikationskanal entgegen und bestätigt Ihnen den Erhalt des Hinweises. Sie prüft den Sachverhalt auf Relevanz sowie Plausibilität und erstellt eine rechtliche Erstbewertung. Diese wird an die Compliance-Beauftragte des rbb zur weiteren Prüfung des Sachverhaltes weitergeleitet, sofern Sie dieser Weitergabe ausdrücklich zugestimmt haben. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten gibt Frau Dr. Lejeune an die Compliance-Beauftragte nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung weiter.
Lässt sich der Hinweis konkretisieren, erfolgt auf Veranlassung der Compliance-Beauftragten eine rbb-interne Ermittlung. Die Compliance-Beauftragte des rbb veranlasst ggfs. weitere Maßnahmen. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich innerhalb der gesetzlich vorgegeben Fristen gelöscht. Zudem erhalten Sie, soweit das möglich und zulässig ist, nach Abschluss des Verfahrens eine entsprechende Nachricht von der externen Ombudsperson.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Ihre Identität nur dann nach dem Gesetz schützenswert ist, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die von Ihnen gemeldeten oder offengelegten Informationen der Wahrheit entsprechen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die hinweisgebende Person, die bösgläubig unwahre Behauptungen aufstellt, um anderen Personen zu schaden, dafür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.