Dr. Harald Voß erläutert einen Knochenfund aus einem Wald © rbb
Dr. Harald Voß erläutert einen Knochenfund aus einem Wald. | Bild: rbb

7.6. | 21:00 Folge 1 | 14.6. | 21:00 Folge 2 | rbb Fernsehen - "Täter-Opfer-Polizei extra! - Die Rechtsmediziner"

Uwe Madel meldet sich mit "Täter-Opfer-Polizei extra! - Die Rechtsmediziner“ am 7. Juni und 14. Juni 2017 jeweils um 21.00 Uhr. In den zwei Sonderausgaben des erfolgreichen Kriminalreports berichten Rechtsmediziner von mysteriösen Todesumständen, die dank ihrer Untersuchungen und Obduktionsergebnisse geklärt werden konnten.  

Folge 1 am 7. Juni 2017

Sie sind dem Tod auf der Spur. Rechtsmediziner können helfen, die genaue Todesursache zu klären. Woran sind die Opfer gestorben? Wer ist zur Rechenschaft zu ziehen?
Die Fachärzte sind in der Lage, die Spuren von Gewalteinwirkung zu lesen und die Fragen zu klären: War es ein Unfall? Ein Suizid oder ein Gewaltverbrechen?

In der ersten Folge stellt Uwe Madel den Berliner Rechtsmediziner Dr. Sven Hartwig vom Institut für Rechtsmedizin der Charité vor.

Als er zu einem verstorbenen älteren Mann nach Hause gerufen wird, scheint die Todesursache klar zu sein. Der Rentner war seit Jahren herzkrank, alles deutet auf einen Herzinfarkt hin. Doch nicht erklärbare Verletzungen an dem Toten und Hinweise in der Wohnung veranlassen Dr. Hartwig, eine Obduktion vorzunehmen. Und tatsächlich kann er nachweisen: Der Rentner ist nicht an einer Herzschwäche gestorben - er wurde ermordet.

Ein besonders brutaler Fall beschäftigt den Rechtsmediziner im Frühling 2012. Innerhalb weniger Wochen tötet Dirk P. drei Männer in Berlin, einen von ihnen im Darkroom einer Schwulenbar. Doch wie hat er sie umgebracht? Dr. Hartwig kann nachweisen, dass Dirk P. seine Opfer mit K.-o.-Tropfen vergiftet hat. Seitdem gehört bei unbekannten Todesumständen die Untersuchung auf K.-o.-Tropfen zur toxikologischen Routine.

Folge 2 am 14. Juni 2017

Uwe Madel stellt in der zweiten Sonderausgabe des Kriminalreports den Rechtsmediziner Dr. Harald Voß vor. Er arbeitet im Brandenburgischen Landesinstitut für Rechtsmedizin in Frankfurt (Oder).

Ein besonders brutaler Fall beschäftigt Dr. Voß im Jahr 2000. Er wird zum Fundort einer Toten gerufen. Unter einem Schrottauto war die Leiche von einer jungen Frau gefunden. Bei der aufwändigen Obduktion stellt Dr. Voß fest, dass der Frau Heizöl injiziert wurde. Der überführte Täter wird zu 12 Jahren Gefängnis und anschließender Unterbringung in eine psychiatrische Klinik verurteilt. Sein Motiv: Sie hatte seine Liebe nicht erwidert.

Im Sommer 2014 obduziert Dr. Voß einen Mann aus der Uckermark. Er wurde mit brutalen Schlägen auf den Kopf getötet. Die Polizei ermittelt: Es waren der Ex-Stiefsohn des Opfers und ein Helfer. Warum haben sie den 74-jährigen Ingenieur erschlagen? War es eine Affekthandlung oder Mord? Dr. Voß erstellt ein forensisches Gutachten aus dem klar wird, dass die Angeklagten mit Tötungsvorsatz gehandelt haben. Auf Grundlage dieses Gutachtens spricht das Landgericht Neuruppin die beiden Angeklagten schuldig: lebenslänglich wegen gemeinschaftlichen Mordes.

Pressekontakt

Anke Fallböhmer
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