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Entscheidung im Rechtsstreit mit regionalen Verlegern - rbb setzt bei Online-Nachrichten verstärkt auf Video und Audio

Im juristischen Streit mit fünf regionalen Zeitungsverlagen über die Online-Nachrichtenangebote des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) unter rbb24.de hat das Potsdamer Landgericht am Mittwoch (25.7.) sein Urteil verkündet. Demnach sei das Angebot des rbb am 23. Januar 2017 juristisch nicht zulässig gewesen, die Begründung des Urteils steht noch aus.

"Unser Angebot ist heute inhaltlich und formal bereits weit von dem aus dem Januar 2017 entfernt. Trotzdem werden wir die schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen“, sagte Christoph Singelnstein, Chefredakteur des rbb. "Wir bauen unabhängig vom heutigen Urteil unsere Stärken bei Audio und Video auch im Netz weiter aus. Wichtigstes Ziel ist dabei, unseren Nutzerinnen und Nutzern einen schnellen, kompakten Überblick über die aktuelle Situation in Berlin und Brandenburg zu bieten, egal ob am Desktop, mobil oder über die rbb24-App."

rbb-Intendantin Patricia Schlesinger betonte, der rbb sei grundsätzlich an einer engen inhaltlichen Zusammenarbeit mit den Verlagen in der Region interessiert. "Uns verbindet mehr, als uns trennt, das beginnt mit unserem grundsätzlichen Verständnis von Journalismus und unserer Auffassung von den Aufgaben von kritischen Medien im demokratischen Prozess. Wir schauen zuversichtlich auf den neuen Telemedienauftrag, der juristische Auseinandersetzungen wie diese künftig vermeiden könnte."

Pressekontakt

Justus Demmer
Tel 030 / 97 99 3 - 12 100
justus.demmer@rbb-online.de