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Ob Girokonto, Onlinedepot oder Spareinlagen: Wer ein Bankkonto hat, sollte klären, welche Person die Bankgeschäfte erledigt, wenn der Kontoinhaber selbst dazu nicht mehr fähig ist. Was es dabei zu beachten gibt, klären wir im zibb-Service mit Stephanie Pallasch, Expertin bei Finanztest.
Expertin im zibb Studio: Stephanie Pallasch, Finanztest
Die meisten von uns haben wohl mindestens ein Konto. Aber haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wer auf Ihre Konten Zugriff hat, wenn Sie Ihre Bankgeschäfte selber nicht mehr erledigen können? Etwa wegen eines Unfalls, schwerer Krankheit oder gar im Todesfall? Eine Bankvollmacht ist in solchen Fällen hilfreich. Schließlich gibt es ja weiter laufende Kosten, unter Umständen auch zusätzliche, die durch den Schicksalsschlag entstanden sind. Jeder sollte rechtzeitig eine Vertrauensperson bestimmen, die im Notfall einspringt.
Warum ist eine Bankvollmacht überhaupt nötig?
Ohne Vollmacht verweigern Banken und Sparkassen fremden Personen den Kontozugriff, dazu zählen auch Angehörige und Ehepartner. Denn falls sich nachweisen lässt, dass ein Unbefugter das Konto verwaltet, müssen die Banken haften. Manchmal müssen aber z.B. Angehörige ans Konto, um z.B. Kosten fürs Pflegeheim o.ä. zu bezahlen.
Viele Menschen haben ja eine Vorsorgevollmacht, reicht die denn für Bankgeschäfte nicht aus?
Ist es nur eine einfache Vollmacht und keine notariell beglaubigte, akzeptieren Banken sie oft nicht, weil sie eben u.U. haftbar gemacht werden können.
Was ist mit einem Gemeinschaftskonto, das ja oft von Paaren geführt wird?
Wenn es ein sogenanntes „Oder“-Konto ist, benötigt man keine Vollmacht, dann sind beide Partner zugriffsberechtigt.
Wer braucht eine Bankvollmacht?
Eigentlich jeder, der möchte, dass noch jemand anderes über das Konto verfügen darf.
Wie sah die Untersuchung zum Thema Bankvollmacht von Finanztest aus?
Finanztest wollte wissen: Bieten alle Kreditinstitute eine Bankvollmacht an? Welche Geschäfte lassen sich damit erledigen? Und welche nicht? Bevollmächtigte können bei den meisten Banken unkompliziert Konto und Depot verwalten. 48 Kreditinstitute und 3 Zinsportale wurden angeschrieben. 24 Banken schickten ihr Formular für eine Vollmacht, die ab Unterschrift und dann über den Tod hinaus gilt. 13 Banken gaben keine Auskunft.
Unterscheiden sich Banken in dem, was sie mit der Vollmacht erlauben? Bieten denn überhaupt alle Banken Vollmachten an?
Ja, was bei allen nicht geht: Kredite aufnehmen. Ansonsten unterscheiden sie sich tatsächlich im Detail. Z.B. kann der Bevollmächtigte nicht überall das Konto auf Onlinebanking umstellen, das kann aber u.U. ein Nachteil sein, wenn die Bank gar nicht am selben Wohnort ist. Außerdem benötigt man oft eine eigene Vollmacht fürs Schließfach. Unterschiedlich geregelt wird auch der Umgang mit Festgeld- und Sparkonten. Bei der Stichprobe hat Finanztest festgestellt, dass manche ausländischen Direktbanken und Zinsportale, die im Finanztest Vergleich der Top-Festgeld- und Tagesgeldkonten attraktive Zinsangebote haben, keine oder nur spezielle Vollmachten anbieten.
Woher bekommt man eine Bankvollmacht?
Jede Bank hat dafür meistens ein eigenes Formular. Kontoinhaber und die zu bevollmächtigende Person müssen meist in der Bank das Vollmachtsformular unterschreiben. Die Vollmacht gilt in der Regel ab Unterschrift und nicht erst, wenn der Kontoinhaber nicht mehr selber in der Lage ist, seine Bankgeschäfte zu tätigen.
Mit einer Vollmacht sind grundlegende Geschäfte wie Überweisungen möglich, auch ein Dispokredit kann in Anspruch genommen werden. Meistens gilt die Vollmacht bis über den Tod hinaus.
Wie kann man sich vor Missbrauch der Bankvollmacht schützen? Was ist, wenn man der bevollmächtigten Person nicht mehr traut, etwa wenn sich ein Paar zerstritten hat?
Unbedingt nur eine Vertrauensperson auswählen. Man kann eine Vollmacht auch jeder Zeit widerrufen, wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr da ist. Das muss man schriftlich machen. Entweder man geht zu seiner Bank oder schreibt einen Brief. Dann sollte man sich den Widerruf der Vollmacht von der Bank schriftlich bestätigen lassen.
Was macht man, wenn man niemandem eine Vollmacht geben möchte?
Ansonsten, wenn man eine solche Person nicht hat, können Kontoinhaber über eine Betreuungsverfügung nachdenken. Darin können sie vorschlagen, wer im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit die Betreuung übernehmen soll, etwa aus dem Kreis der Angehörigen oder Freunde. Vorteil: Geht es im Betreuungsfall um die Vermögenssorge, kontrolliert das Gericht die Betreuer.
Kann man die Vollmachten nicht von vornherein so gestalten, dass der Bevollmächtigte nur ans Konto kommt, wenn der Kontoinhaber nicht mehr entscheidungsfähig ist oder tot ist, ist da nicht eine Vorsorgevollmacht die sicherere Variante?
Das geht nicht, weil die Bank keine Möglichkeit hat, zu überprüfen, ob der Kontoinhaber tatsächlich nicht mehr entscheidungsfähig ist. Vollmachten, die erst ab dem Tod gelten, gibt es. Der Bevollmächtigte muss dann eine Sterbeurkunde vorlegen. Achtung: In diesem Fall können die Erben aber eine erteilte Vollmacht widerrufen.
(Quelle: Finanztest 8/2021)
Beitrag von Susanne Stein