
Einmalige Chance aufgrund von Formfehlern -
Alle deutschen Banken und Sparkassen haben Verbraucher bei der Vergabe von Krediten unzureichend informiert, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich. Aus dem Urteil folgt, dass Kundinnen und Kunden von Banken und Sparkassen jeden seit Juni 2010 abgeschlossenen Verbraucherkreditvertrag auch heute noch widerrufen können. "Ein historischer Sieg für den Verbraucherschutz" jubeln Verbraucherschützer. Wir klären über das Urteil und seine Folgen für die Verbraucher auf. Im Studio: Christoph Herrmann, Finanztest.
Beitrag von Matthias Finger
Der europäische Gerichtshof hat ein bahnbrechendes Urteil gefällt: Viele Kreditverträge können aufgrund von Formfehlern widerrufen werden. Also: Gefällt ihnen ihr finanziertes Auto nicht mehr? Hätten sie vielleicht doch lieber ein Elektrofahrzeug? Dann kündigen sie einfach den Kredit und annullieren sie dadurch automatisch den Kaufvertrag. Anwälte jubeln: Dies sei eine historische Chance.
Alle deutschen Banken und Sparkassen haben Verbrauchende bei der Vergabe von Krediten unzureichend informiert, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2021 (Az. C-33/20, C-155/20 und C-187/20).
Aus dem Urteil folgt, dass Kundinnen und Kunden von Banken und Sparkassen jeden seit Juni 2010 abgeschlossenen Verbraucherkreditvertrag auch heute noch widerrufen können. Immobilienkredite und Finanzierungen für Unternehmen und Freiberufler betrifft das Urteil nicht.
Doch was heißt das jetzt für Verbrauchende? Sollten wir wirklich alle alten Kredite kündigen? Ein Widerruf lohnt nicht immer. Bei Krediten mit hohen Zinsen oder einer teuren Restschuldversicherung allerdings kann der Widerruf Kreditkundschaft viel Geld sparen. Warten Sie mit dem Widerruf allerdings, bis Sie eine konkrete Kreditzusage haben und unterschreiben Sie den neuen Vertrag erst, wenn die alte Bank den Widerruf akzeptiert hat. Schalten Sie einen Rechtsanwalt mit Verbraucherkrediterfahrung ein, wenn Ihre bisherige Bank den Kreditwiderruf verweigert.
Profitieren können auch Schuldnerinnen und Schuldner, denen die Bank gekündigt hat: Wenn Sie die Raten für Ihren Kredit nicht oder nicht rechtzeitig zahlen konnten, die Bank den Vertrag gekündigt und Verzugszinsen kassiert hat, kann der Widerruf des Vertrags die Restschuld erheblich verringern.
Lassen Sie Ihren Fall vor Widerruf von einem erfahrenen Anwalt prüfen. Insbesondere bei älteren Verträgen können die Forderungen der Bank schon verjährt sein, sodass Sie gar nichts mehr zahlen müssen, wenn Mahnung oder Kündigung – wie häufig – fehlerhaft waren.
Wichtigste Profitierende und Anlass für das EuGH-Urteil sind aber Autokaufende: Wenn sie ihren Wagen finanziert haben, können sie das Geschäft auch Jahre später rückgängig machen – durch eine Kündigung ihres Kreditvertrages. Sie müssen zwar für die bisherige Nutzung etwas zahlen, aber bei einer Rückgabe erhalten sie mehr Geld, als bei einem Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
Auslöser für den Streit war übrigens der Abgasskandal. Anwälte wollten Dieselautos mit illegaler Motorsteuerung möglichst ohne Verlust und aufwendige Schadenersatzklage zurückzugeben. Dabei haben sie ein ewiges Widerrufsrecht erstritten. Das gilt beispielsweise auch für Möbel, die – Achtung wichtig – mit einem vom Händler vermitteln Darlehen – also einem verbundenen Kreditvertrag – finanziert wurden.
Die EU hat schon 2010 festgelegt, wie Kreditverträge genau auszusehen haben. Und die deutschen Kreditinstitute hatten eigentlich die Pflicht, das genauso umzusetzen - haben sie aber nicht. Haben sich Verbrauchende in der Vergangenheit dagegen gewehrt, hat der Bundesgerichtshof bislang im Sinne der Banken entschieden. Die EU-Richter in Luxemburg haben jetzt den Bundesgerichtshof zurückgepfiffen.
Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil einmal mehr das höchste deutsche Gerichtzurückgepfiffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte stets geurteilt: Es reicht aus, wenn Banken und Sparkassen den Verzugszinssatz mit "...fünf Punkte über dem Basiszinssatz..." angeben, die Internetadresse der Schlichtungsstelle nennen und nur oberflächliche Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung machen.
Alles falsch, urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof. Verbrauchende müssen sofort und ohne weitere Informationen erkennen können, was im Falle eines Falles zu zahlen ist und wo und wie sie sich über die Bank oder Sparkasse beschweren können.
Kreditnehmende müssen sich aber darauf einstellen, dass ihre Bank oder Sparkasse trotz der klaren Ansagen des Europäischen Gerichtshofs Widerstand leistet. Ihnen bleibt, sich beim Ombudsmann zu beschweren oder einen Anwalt einzuschalten. Bei Autokreditverträgen hilft die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Sie zahlt für Kreditwiderrufsstreitigkeiten oft.
Für sonstige Kreditverträge ist der allgemeine Vertragsrechtsschutz zuständig. Bei vielen in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungen gibt es aber kein Geld mehr für den Streit um den Widerruf.