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Die Bußgelder im Straßenverkehr sind zum 10. November erheblich gestiegen. Zum Teil werden einige Vergehen zwei- bis fünfmal so teuer. Das Bußgeld für Raser wird größtenteils verdoppelt. Und das Parken in zweiter Reihe wird teils bis zu dreimal so teuer wie bisher. Wir sprechen über die Änderungen, aber auch über die Möglichkeiten, wie man gegen Bußgeldbescheide Widerspruch einlegen kann.
Im Studio: Markus Gülpen, Rechtsanwalt.
Seit vergangener Woche gilt nach längerem politischem Streit der neue Bussgeldkatalog. Verkehrssünder werden nun noch kräftiger zur Kasse gebeten. Für Raser sind die Strafen mitunter doppelt so hoch wie bisher.
Einige Beispiele:
– Innerorts 16-20 km/h zu schnell, kostete bisher 35, jetzt 70 Euro
– Das Abstellen im Halte- oder Parkverbot kostete bisher 15, jetzt 55 Euro
– Parken in einer Feuerwehrzufahrt kostete bisher 55, jetzt 100 Euro
– Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz kostete bis 35, jetzt 55 Euro
– das Parken auf Ladeplätzen für E-Autos oder Car-Sharing-Parkplätzen kostet jetzt neu 55 Euro
– das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse oder deren Missachtung wird mit bis zu 320Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft
– die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen kostete bisher 25, jetzt bis zu 100 Euro
Werden wir durch höhere Geldstrafen zu einer Nation besserer Autofahrer?
Verkehrspsychologen haben Bedenken. Zwar ärgert man sich über ein hohes Bussgeld, ändert aber offenbar dadurch nicht unbedingt sofort sein Fahrverhalten. Psychologen meinen, der strengere Entzug des Führerscheins wäre eine wirksamere Maßnahme.
Ein kleiner Trost
Im Ausland sind sie Strafen für mitunter noch deutlich höher als bei uns. In Italien zum Beispiel müssen Raser für 20 km/h zuviel mindestens 155 Euro zahlen bei 50 km/h darüber kostet es ab 390 Euro. Fürs Telefonieren am Steuer werden mindestens 155 Euro fällig. Und wer mit über 1,5 Promille noch sein Auto lenkt, dem kann die Polizei es unter Umständen beschlagnahmen und zwangsversteigern.
Beitrag von Andrea Brandt