
Arbeiten in den eigenen vier Wänden -
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden wohl noch länger viel Zeit im Homeoffice verbringen. Da ist es wichtig, seine Rechte und Pflichten zu kennen. Expertin im Studio: Heike Geerdes, Rechtsanwältin.
Arbeiten vom heimischen Schreibtisch aus – oder in Wohnzimmer, Küche, Gästezimmer: Etwa jeder zweite Deutsche ging im März ins Home Office. Laut einer Umfrage des Bundesverbands Deutsche Wirtschaft erwarten aber 66 Prozent der Angestellten auch, dass ihr Arbeitgeber für diese Tele-Arbeit passende Lösungen anbietet.
Doch welche Rechte haben Arbeitnehmer, wenn sie außerhalb des gut ausgestatteten Büros arbeiten wollen oder müssen? Worauf müssen sie achten – und was ist, wenn während der Arbeit zuhause etwas passiert? Die Anwältin Heike Geerdes informiert bei zibb über alles Rechtliche zum Thema Home Office.
Einen Anspruch auf Homeoffice haben Angestellte nach aktueller Rechtslage nur, wenn sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung darüber getroffen haben. Gesetzlich verpflichtet ist Ihr Arbeitgeber bisher nicht, Arbeit von zuhause aus zu erlauben.
Dies könnte sich allerdings bald ändern: Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) will möglichst noch diesen Herbst 2020 ein Gesetz vorlegen, das vielen Arbeitnehmern einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice garantieren soll. Das gilt natürlich nur, wenn die Tätigkeit dies zulässt.
Bei vielen Punkten zum Thema Telearbeit heißt es: Vereinbarungssache. Ob Sie zum Beispiel wirklich nur zuhause oder auch mal im Café oder Park ihren Laptop aufklappen dürfen oder wie fest die Arbeitszeiten sind, können Sie direkt mit dem Chef vereinbaren.
Ein wichtiger Punkt auch: Angestellte sind während ihrer Arbeit und auf dem Weg dorthin durch die Berufsgenossenschaften versichert. Die übernehmen zum Beispiel bei einem Unfall die direkte Behandlung, aber auch eine vernünftige Rehabilitation sowie bei Bedarf Pflegekosten. Wer zuhause arbeitet, ist teilweise schlechter abgesichert. Einige Beispiele:
Vor der Arbeit das Kind in die Kita bringen: das gilt nach dem Sozialgesetzbuch als Umweg auf der Fahrt zur Arbeit und ist damit über die Berufsgenossenschaft versichert. Aber nur, wenn diese Mutter danach weiter ins Büro fährt. Arbeitet sie zuhause, ist der Weg Privatsache.
Auch spitzfindig: der Gang in die Firmen-Kantine ist versichert. Der Weg in die heimische Küche, um sich einen Kaffee zu kochen, nicht. Das Kaffeetrinken selbst ist dann übrigens an beiden Orten eine „eigenwirtschaftliche Tätigkeit“, also nicht abgesichert.
Ein möglicher Sturz auf dem Weg zum Arbeitsplatz zuhause ist ebenfalls versichert, auf dem Weg ins Kinderzimmer leider nicht.
Beitrag von Corinna Meyer