DAZN-Mikro in einem Fußballstadion (Quelle: IMAGO / Insidefoto)
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Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Dazn: Sammelklage gegen Preiserhöhungen

Ständige Preiserhöhungen, schwierige Kündigungen - der Verbraucherzentrale Bundesverband erhebt Sammelklage gegen den Sport-Streamingdienst.

Am Wochenende Bundesliga, unter der Woche Champions League - für viele Fußballfans gehört das einfach dazu. Doch wer alle Spiele seiner oder ihrer Mannschaft verfolgen will, braucht inzwischen diverse Abos - deren Preise mitunter immer wieder erhöht werden.
 
Streamingdienst Dazn, der die meisten Champions League- sowie alle Freitags- und Sonntagsspiele der Bundesliga überträgt, erhöhte seine Preise von 9,99 Euro im Monat auf das Dreifache. Dagegen klagt nun der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Einseitige Vertragsänderungen, höhere Kosten

Seit 2016 ist der Sport-Streamingdienst Dazn auf dem deutschen Markt. Für 9,99 Euro gab es anfangs das Monatsabo, die Kosten dafür stiegen seither kontinuierlich. Zum 1. August 2022 ging es hoch von monatlich 14,99 auf 29,99 Euro und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr.
 
Der vzbv klagt nun dagegen. Der Vorwurf: "Laut Betroffenen ändert Dazn einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements". Der Sammelklage können sich Kund:innen hier anschließen.
 
Das Abo ist zwar inzwischen noch teurer geworden, Preiserhöhungen außerhalb von 2021 und 2022 sind aber von der Klage des vzbv nicht erfasst.

Vermehrt Beschwerden

Dazn sorgte nicht nur durch teils mangende Streaming-Qualität häufiger für Unmut. Über 500 Beschwerden gingen laut vzbv allein 2023 bei dem Bundesverband ein, etwa siebenmal so viele wie noch im Jahr zuvor. Lange Chats und hohe Wartezeiten am Telefon waren Beschwerdegründe. Auch geänderte AGB zum Nachteil von Kund:innen; diese könnten laut vzbv zu einem späteren Zeitpunkt Teil der Klage werden.
 
"Wollen Unternehmen die Bedingungen nach Vertragsschluss ändern, müssen Sie Kund:innen darüber besonders informieren. Dazu können beispielsweise in einem Schreiben die geänderten Passagen fettdruck hergehoben werden. Änderungen sind nur wirksam, wenn Betroffene ihnen zustimmen", schreibt der vzbv zu den Änderungen.
 
Weiter heißt es: "Doch Vorsicht: Auch Schweigen kann ein 'Ja' zu den neuen Bedingungen bedeuten. Vorausgesetzt, Unternehmen weisen Verbraucher:innen in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung ihres Schweigens hin und geben ihnen eine angemessene Zeit zum Widerspruch."

Klageregister noch nicht eröffnet

Aktuell informiert der vzbv über die Sammelklage und rät Betroffenen, den News-Alert zu abonnieren. So erfahren sie, wann das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet und Verbraucher:innen sich eintragen können.
 
Schnell wird das Verfahren wohl nicht eröffnet – da Dazn in Großbritannien sitzt, geht der vzbv von einigen Monaten aus.

Ein Beitrag von DB mit Material des vzbv, 06.05.2024.