Eingang zum Strafgericht (Quelle: rbb)

- Milde Richter, milde Strafen - Schonprogramm für Serientäter

Sie haben unzählige Male vor Gericht gestanden und doch keinen Tag im Gefängnis gesessen. Jugendliche Intensivtäter müssen die Justiz nicht fürchten. Sie kommen mit Ermahnungen, Appellen, Verwarnungen, ein paar Tagen Strafarbeit davon. Mehr als 50 Ermittlungsverfahren hat beispielsweise der junge Berliner Yussuf ausgelöst. 15 Jahre folgte Straftat auf Straftat. Anja Dehne und Norbert Siegmund dokumentieren seine kriminelle Karriere. Plädoyer für das Ende der Schonzeit.

Sie stehen wieder und wieder vor einem Richter und müssen doch keinen Tag ins Gefängnis! Jugendliche, in der Regel junge Männer, die immer wieder zuschlagen, zustechen oder einbrechen, die müssen die Justiz nicht fürchten.

Zum Beispiel in Berlin: Appelle, Verwarnungen, ein bisschen Strafarbeit. Falsch verstandene Kuschelpädagogik, die Jungs, die schnell ausrasten, keine Grenzen zeigt.

Anja Dehne und Norbert Siegmund mit einem unglaublichen Beispiel aus dem Berliner Kiez.


Er ist 22 und wieder einmal auf dem Weg vor den Richter. Wir nennen ihn Yussuf. Seit Jahren steht er immer wieder vor Gericht. Die Anklage: Gefährliche Körperverletzung.

Berlin-Neukölln. Hier lebt Yussuf. Er hat keinen Job, fährt aber teure Autos und schmeißt mit Geld um sich. Im Kiez nennt er sich Chef. Von diesem Juwelier wollte er Geld und drohte ihn umzubringen.

Juwelier:
"Er ist sehr gefährlich. Man muß höllisch aufpassen, weil er schnell mit dem Messer zur Hand war und auch von der Schußwaffe Gebrauch gemacht hat. Mehrere genauere Sachen kann ich Ihnen nicht sagen, weil ich hänge noch an meinem Leben. Ich hab noch Kinder. Man muß sich eben halt vorsehen."

Seit seinem 7. Lebensjahr ermittelt die Polizei gegen ihn. Inzwischen sind es rund 50 Verfahren. Sechs mal wurde er schuldig gesprochen, sechs Mal ließen die Richter ihn wieder laufen. Keinen einzigen Tag mußte er ins Gefängnis. Noch im Gerichtssaal führt ihn eine Spezialeinheit des Landeskriminalamtes ab - für so gefährlich halten sie ihn heute.

Warum kam Yussuf nie ins Gefängnis? Das wollten wir jetzt von der Justiz wissen. Doch die zuständigen Richter und Staatsanwälte geben kein Interview. Sie präsentieren stattdessen den Pressesprecher. Der versucht zu rechtfertigen.

Björn Retzlaff, Sprecher der Justiz:
"Das Gesetz geht davon aus, daß eine Jugendstrafe in vielen Fällen auch kontraproduktiv sein kann, weil ein Jugendlicher, der noch in seiner Entwicklung begriffen ist, in der Strafanstalt erst recht mit dem kriminellen Millieu infiziert wird und dadurch erst recht auf die schiefe Bahn kommen kann."

Einer, der das ganz anders sieht ist Richter Müller aus Bernau in Brandenburg. Müller kennt sich aus mit Intensivtätern und hat schon viele von ihnen verurteilt. Einen Namen machte er sich mit schnellen und konsequenten Urteilen gegen gewalttätige Skinheads. Ihm zeigen wir die Akten aus dem Fall Yussuf. Er kann nicht nachvollziehen, daß der Junge immer ohne Gefängnisstrafe davon kam.

Andreas Müller, Jugendrichter Bernau:
"Der Intensivtäter denkt: "Mir passiert nichts!". Und wenn er sich in diese Rolle schon rein gedacht hat, dann macht er weiter. Wir müssen da richtig hart ran gehen und gleich zeigen, daß da was passiert. Das muß nicht lange sein. Es muß aber ne spürbare Konsequenz für den Täter geben. Das ist Täterschutz und zugleich Opferschutz."

Mit dieser Waffe hat Yussuf Menschen verletzt: Ein Butterflymesser, unauffällig und schnell zu handhaben, eine Waffe, mit der man töten kann.

Er ist 14, als er sie das erste Mal einsetzt. Der Junge überfällt einen Sexshop. Räuberischer Diebstahl.

Er ist 16 und wird vor einer Disco erwischt. Messerstecherei. Es folgen: Gefährliche Körperverletzung, versuchter Raub, Einbruch.

Nie muß er hierher ins Jugendgefängnis. Die Berliner Justiz stellt die meisten Verahren ein. Stattdessen verhängen Berliner Richter nur schwache Sanktionen: Drei Tage Freizeitarbeit, vier Tage Jugendarrest.

Andreas Müller, Jugendrichter Bernau:
"Ich denke, bei härteren Gewaltätern ist Jugendarrest nicht das richtige Mittel. Vielmehr sollte hier vielleicht ein Jugendschnupperknast eingeführt werden. Weil der Jugendarrest, der ist so ausgeprägt, daß die Jugendlichen bisweilen dahin gehen, sich ausschlafen, vielleicht mit den Sozialarbeitern Billiard spielen, anschließend rauskommen und sagen: Das war ja alles ganz locker. Sie sollen ja rauskommen und sagen: Da will ich nie wieder hin."

Doch Yussuf hat nie ein Gefängis von innen gesehen. Nur Wochen nach dem Jugendarrest hat er wieder einen Wutausbruch vor einem Club. Inzwischen ist er 17. Vier Menschen verletzt er mit Messerstichen, zählt die Polizei. Eines seiner Opfer muß ins Krankenhaus.

Es werden zweieinalb Jahre vergehen, bis er sich dafür vor einem Richter verantworten muß. Er ist 19, als er wieder vor einem Richter steht. Das Urteil: Eineinhalb Jahre Jugendhaft. Aber der junge Mann muß immer noch nicht ins Gefängnis, die Richter müssen nachdenken - sie überlegen, ob der Junge Bewährung bekommt. Und noch während die Richter nachdenken, begeht er weitere Taten. Tagsüber sitzt er vor Gericht, nachts bricht er ein, unter anderem in dieses Cafe. Er wird auf frischer Tat ertappt.

Björn Retzlaff, Sprecher der Justiz:
Frage:
"Eigentlich hätte er doch spätestens jetzt ins Gefängnis gemusst, wer hat hier geschlafen?"
"Hier hat niemand geschlafen, das war dem Gericht auch bekannt, daß diese Straftaten begangen worden sind. Es ist aber so, rechtlich stellt eine solche Straftat keinen Bewährungsbruch dar."

Richter Müller aus Bernau hätte den Jungen spätestens jetzt ins Gefängnis gebracht. Bewährung wäre für ihn nicht mehr in Frage gekommen.

Andreas Müller, Jugendrichter Bernau:
"Wenn ich davon Kenntnis gehabt hätte, hätte ich feststellen müssen, der hat uns verarscht, der hat das Gericht verarscht und der hat natürlich auch gezeigt, dass er eigentlich kein rechtschaffender Bürger werden will, also wäre er in den Knast gegangen."

Zurück nach Berlin. Yussuf ist immer noch auf freiem Fuß. Es gibt ein neues Urteil: Nun sind es zwei Jahre. Aber wieder zögern die Richter, ihn ins Gefängnis zu bringen. Sie entscheiden ein halbes Jahr später. Er bekommt Bewährung. Kein Gefängnis, denn der junge Mann gehe ja nun einer Lehre nach.

Wir recherchieren das. Die angebliche Lehre ist in Wirklichkeit nur ein kurzzeitiger Kurs vom Arbeitsamt. Das Gericht hatte offenbar nicht geprüft.

Nur Wochen nachdem er Bewährung bekommt, wieder ein Wutanfall. Jetzt ist er 20. Yussuf will in diese Berliner Disco. Weil er nicht rein darf, tritt er einen Türsteher. Das zeigt das Überwachungsvideo. Jetzt zieht er sein Butterflymesser.

Er sticht einen Türsteher sogar in den Hals. Der muss ins Krankenhaus. Die Polizei wertet das Video aus und ermittelt gegen ihn. Ein Bewährungsbruch - Doch der junge Mann bleibt immer noch auf freiem Fuß.

Björn Retzlaff, Sprecher der Justiz:
Frage:
"Spätestens jetzt wissen wir doch, dass er unbelehrbar ist und dazu noch eine Gefahr für die Allgemeinheit. Warum kommt er nicht jetzt sofort, spätestens jetzt, ins Gefängnis?"
"Weil es die Unschuldsvermutung gibt, sie können nicht jemanden einfach ins Gefängnis stecken."

Richter Müller aus Bernau sieht die Rechtslage völlig anders. Er setzt sich in seiner Praxis als Jugendrichter intensiv mit jungen Gewalttätern auseinander.

Andreas Müller, Jugendrichter Bernau:
"Sehr wohl hätte man hier was machen können, man hätte nämlich die Instrumentarien der Strafprozessordnung ausschöpfen können. Das sind einfach Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr oder der sogenannte Sicherungshaftbefehl. Sicherungshaftbefehl bedeutet, Leute, die während der Bewährungszeit was machen, können zur Sicherheit, dass sie keine weiteren, erheblichen Straftaten begehen, direkt in den Knast gehen."
Frage: "Warum ist das nicht genutzt worden?"
"Ich denke mal, das hängt viel mit Überlastung zusammen, das kostet eben auch Arbeit."


Arbeit haben die Berliner Jugendstaatsanwälte genug. Das Problem: Harmlose Ersttäter bekommen genauso viel Aufmerksamkeit wie gefährliche Messerstecher, also verstauben auch die Akten gefährlicher Gewalttäter. Veraltete Arbeitsmethoden, veraltetes Denken. Gefängnis gilt als unpädagogisch.

Studentenproteste Ende der 60 Jahre in Berlin. Viele Richter, die heute Täter schonen, sind von den Ideen der Protestbewegung dieser Zeit geprägt.

Andreas Müller, Jugendrichter Bernau:
"Es ist eine Mentalitätsfrage, denke ich. Das sind noch so Alt-68er-Gedanken drin und die führen letztlich dazu, dass wir mehr Opfer schaffen und auch dazu, dass der Täter dann ewig lange Haftstrafen bekommt, statt den kurzen aber schnellen Schuss vor den Bug, der ihn auch nicht unbedingt zerstört."

Zurück in Berlin. Er ist 22 und immer noch auf freiem Fuß. Hier in seinem Kiez haben die Menschen Angst vor ihm. Und dann ist er sogar in eine Schießerei vor einer Disco verwickelt. 12 neue Ermittlungsverfahren nach dem ersten Bewährungsbruch, erst dann wieder ein Prozess.

Das Urteil: drei Jahre Jugendstrafe. Erstmals - 15 Jahre nach Beginn von Yussufs krimineller Laufbahn - beantragt ein Staatsanwalt Haft.

Staatsanwalt:
Frage:
"Warum kommt der Angeklagte erst jetzt in Haft?"
"Kein Kommentar."

Der Verteidiger hat Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt. Möglicherweise kommt Yussuf dieser Tage wieder frei.

Wir fassen zusammen. Der junge Mann ist erst 22 und schon seit 15 Jahren ein guter Bekannter der Polizei. Wäre er als kleiner Junge einem Richter wie Andreas Müller begegnet - vielleicht hätte er heute eine Ausbildung und einen Job und eine Freundin - ein Leben halt.