Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 11. November 2010 beschlossen, aus seiner Mitte einen Telemedien-Ausschuss zu konstituieren. Die Mitgliedschaft im Telemedien-Ausschuss ist an die Funktionsträgereigenschaften geknüpft. Der Ausschuss bereitet die Maßnahmen und Entscheidungen des Rundfunkrates bzw. seines Vorsitzenden im Rahmen von Drei-Stufen-Test-Verfahren vor.