Nach Eltern-Beschwerden - Gericht bestätigt Nachweispflicht von Masernimpfung für Schüler

Fr 01.03.24 | 18:32 Uhr
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Symbolbild: Ein Kinderarzt verabreicht einem Jungen einem Auffrischung eines dtp-Kombinationsimpfstoff. (Quelle: dpa/Fabian Sommer)
Bild: dpa/Fabian Sommer

Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch weiterhin den Nachweis einer Masernimpfung der Kinder fordern. Beschwerden von Eltern gegen diese Bestimmung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in mehreren Eilverfahren zurückgewiesen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Demnach kann auch ein Zwangsgeld angedroht werden.

Damit bestätigte das Oberverwaltungsgericht entsprechende Entscheidungen der Vorinstanz. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Der zuständige Senat sprach von "einer hochansteckenden Viruskrankheit mit möglicherweise schwerwiegenden Komplikationen". Zwar greife die Nachweispflicht einer Impfung in das Elternrecht ein, die Regelung sei aber verhältnismäßig.

Seit Langem Streit um Masernimpfung

Das Oberverwaltungsgericht verwies auf eine diesbezügliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Nachweispflicht bei noch nicht schulpflichtigen Kindern. Der Gesetzgeber des Masernschutzgesetzes sei von einer grundsätzlich bestehenden "Impfpflicht" beziehungsweise "verpflichtenden Impfung" ausgegangen. Er habe lediglich von deren Durchsetzung im Wege des unmittelbaren Zwangs abgesehen.

Über die Impfung gegen Masern wird seit Jahren teils heftig gestritten. Seit 1. März 2020 dürfen Schulen, Kitas und Tagesmütter keine Kinder ab einem Jahr mehr ungeprüft aufnehmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Impfpflicht im Juli 2022 für zulässig erklärt. Seit dem 1. August 2022 gilt zudem auch die Nachweispflicht.

33 Kommentare

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  1. 33.

    Können Sie sich einen anderen Nick zulegen. Wir doppeln uns.
    Wann kommt endlich die Anmeldung beim rbb, damit es keine mehrfachen Nicks mehr geben kann?

  2. 32.

    Mensch Lena, es geht hier doch nur ums Impfen gegen Masern, sonst nichts, Capito? Du machst es Dir aber auch schwer und legst Dir selber Steine in den Weg! Das andere ist Whataboutism.

  3. 30.

    Na dann - wo und wann wollen wir uns ,,treffen''? Warum können Sie nicht einfach hier in 2-3 Sätzen Ihre ,,Fakten'' benennen? Tut mir leid für Sie, aber für wäre mir meine Lebenszeit zu schade! Sie können sich ja mit Ihresgleichen treffen - machen Sie sich schon.

  4. 29.

    Da gab es doch vor knapp 10 Jahren den tragischen Fall, dass sich ein Baby mit 3 Monaten mit Masern infiziert hat. Der - bis ca. 5 Monate geltende - Nestschutz durch die Mutter war nicht vorhanden, weil die Mutter(Geburtsjahr so um 1970) ungeimpft war. Das Kind war schwerstbehindert und lebt inzwischen nicht mehr.
    Ich möchte nicht in der Haut der Mutter und deren Mutter stecken. Denn die haben den Tod des Kindes zu verantworten.
    Also: Impfen lassen und gut ist.

    Dass es in der DDR die Möglichkeit zur Diskussion über die Impfpflicht gab, darf ich aber bezweifeln, oder?

  5. 28.

    Ich weiß nicht, ob das Argument mit der DDR so gut ist. Damals gab es ja nicht nur die Impfpflicht, sondern auch viele andere Pflichten, z. B. Anwesenheit auf der 1.-Mai-Kundgebung, Sozialismus-Lob-Pflicht, Schweigepflicht bei kritischem Denken, Wahlpflicht usw. Ja, ich weiß, alles nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern "freiwilliger Zwang", wie es damals hieß. Was das bedeutet, wissen Sie nur, wenn Sie mal versucht haben, ein wenig neben dem vorgegebenen Weg laufen zu wollen.

  6. 27.

    Klar, Frauen spielen Gebärmaschine,und dann bestimmen andere, was für das Kind das Beste ist.

  7. 26.

    Und schon gehen die Diskussionen wieder los...Wer die Notwendigkeit dieser Impfpflicht zur Ausrottung der Masern in Deutschland einsieht und akzeptiert, wird hier auch nicht negativ argumentieren, sondern es einfach machen.
    An den Diskussionen erkennt man bereits die Impfgegner.
    Meine Familie und ich sind alle in der ehem. DDR geboren und aufgewachsen. Es stellte sich uns gar nicht die Frage, ja, nee, vielleicht. Wir haben die Notwendigkeit der frühzeitigen Impfung zu unser aller Wohl eingesehen und unsere Pflicht nicht wegdiskutiert, wie heute. Und auf dem ehem. DDR-Gebiert galten die Masern dank der flächendeckenden Impfung lange als ausgerottet. Heute ist durch Impfgegener und ungeimpfte Asylsychende wieder eine Lücke entstanden und die Masern wieder da. Muss das sein?

  8. 24.

    Betrachten Sie, wer den Schutz nachweisen muss. Kinder und bestimmte Berufsgruppen. Wie findet man also die Lücke im Rest der Bevölkerung? Nicht jeder ab 1970 Geborene rennt freudig zu Impfungen, nur weil eine Pflicht besteht.

    Wenn explizit eine Impfpflicht ausgerufen ist mit der Zielsetzung 95% Gesamtquote, gehört es m.E. eben auch dazu, bei Einreisenden mit dem Bestreben, hier langfristig zu leben, den Masernimpfschutz mit abzuprüfen, womit dann auch keine neue Lücke entsteht. Kein Novum. Viele Länder setzen bestimmte Impfungen voraus.

    Zu Ihrer Frage, wen man schützt: alle hier Lebenden, insbesondere die Baujahre bis 1969. :)

  9. 23.

    Die Impflicht bildet auch einen Schutzschirm für Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen, nicht geimpft werden können.
    Darüber sollten sich die Eltern "gesunder" Kinder bitte auch einmal Gedanken machen.

  10. 22.

    Die heutigen zugelassenen Impfstoffe gegen die gängigen Kinderkrankheiten, nennt man nach den Anfangsbuchstaben der Krankheiten MMR-Impfstoff und nicht mRNA-Impfstoffe. Es sind die wirk- und prinzipengleichen Impfstoffe, wie sie in der DDR längst flächendeckend in der selben Kombination eingesetzt wurden und damals zur Ausrottung der entsprechenden Krankheitserrerger führte, abgeschwächte Lebendimpfstoffe.

  11. 21.

    Für einen vollständigen Impfschutz muss aber auch das Schulpersonal geimpft werden.

  12. 20.

    "Und DDR Impfstoffe damals waren aus Russland, diese waren von ihren Inhaltsstoffen viel natürlicher." Masernimpfstoffe sehen weltweit nahezu identisch aus - der Impfstoff ist über Jahrzehnte ausentwickelt.

  13. 19.

    Äh, ja klar...
    Nawalny ist bestimmt auch einem sehr "natürlichen Stoff" zum Opfer gefallen.

  14. 18.

    Das sind garantiert auch solche Eltern, die ihre Kinder bewusst Corona positiv in die Schule schicken, "weil es ja erlaubt ist" und die dann meckern, wenn man drei Wochen mit schweren Herzrhythmusstörungen ausfällt, weil man sich trotz Impfungen drei Tage später in der entsprechenden Klasse angesteckt hat.
    Unglaublich diese Ignoranz.

  15. 17.

    „ Vollständiger Masernimpfschutz müsste gleichwohl auch Einreisebestimmung sein.“
    Interessant…. Was wir nicht schaffen machen wir zur Voraussetzung für andere. Wen möchten sie denn da schützen ?
    Ach und zu der Lücke… es besteht eine Impfpflicht für alle ab 1970 gebohrenen.

  16. 15.

    Es gab und gibt auch im Westen eine Impfpflicht - zumindest dort wo ich zur Schule gegangen bin..

  17. 14.

    Nein wer mit alternativen, selbstkonstruierten Wahrheiten (selbsternannten unfalsifizierbaren weil polymorph individuell auslegbaren Fakten) herumhantiert und ständig versucht damit alles, auf soliden wissenschaftlichen Grundlagen stehende, Vernünftige willkürlich abzulehnen und den Rest der Welt mit seinen „geistigen Ausguss“ lautstark nervt, der gehört zur Schnittmenge der Schwurbler, Aluhüte und Verschwörungstheoretiker.

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