Berlin-Kreuzberg - Grundschülerin landet nach Social-Media-Challenge im Krankenhaus

Mo 06.05.24 | 14:21 Uhr
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Symbolbild: Schüler mit einem Tablet im Klassenraqum.(Quelle: picture alliance/Soeren Stache)
Audio: Fritz | 06.05.2024 | Timo Mascheski | Bild: picture alliance/Soeren Stache

Nach einer aus dem Ruder gelaufenen Mutprobe an einer Grundschule in Berlin-Kreuzberg ist ein Kind im Krankenhaus gelandet. Das berichtete der "Tagesspiegel" [Bezahlschranke] am Sonntagabend. Nach Angaben der Bildungsverwaltung soll der Fall nun untersucht werden.

"Der Vorfall wird nun an der Schule intern und lösungsorientiert aufgearbeitet. Dazu werden Gespräche mit allen Beteiligten geführt. Das Krisenteam wurde bereits aktiviert", teilte ein Sprecher der Bildungsverwaltung am Montag laut Deutscher Presseagentur mit. Die Schulaufsicht sowie das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) seien einbezogen worden, hieß es.

Würgen bis zur Ohnmacht

Der "Tagesspiegel" zitiert aus einer Rundmail der Schule an die Eltern. Demnach soll ein Mädchen am Freitag bei einer Social-Media-Challenge kollabiert sein. Mitschüler hätten zudem verhindert, dass Hilfe geholt wird. Das betroffene Kind soll in ein Krankenhaus gekommen sein. Inzwischen gehe es ihr wieder gut, schreibt das Blatt.

Demnach hätten Fünft- und Sechstklässler die sogenannte Blackout Challenge nachmachen wollen, bei der sich Menschen bis zur Ohnmacht würgen, dies filmen und mit dem Smartphone hochladen.

Die beteiligten Kinder sollen dem Bericht zufolge für das bewusstlose Mädchen keine Hilfe geholt, sondern sie an eine abgelegene Stelle gebracht haben, um ihm Wasser einzuflößen. Ein Mädchen, das Hilfe holen wollte, sei bedroht worden, wie aus der Rundmail zitiert wird. Ein Vater soll die Situation schließlich bemerkt und Hilfe geholt haben. Die Schule will dem Medienbericht zufolge nun rechtliche Schritte prüfen.

Sendung: Fritz, 06.05.2024, 14:30 Uhr

23 Kommentare

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  1. 23.

    Es fing mit Kriegspielzeug und Krimis, Westernfilmen usw. an. Nun ist fast die gesamte Bevölkerung an brutales gewöhnt und die daraus erwachsenden Gefahren sind weder zu bändigen, noch aufzuhalten. Das soll nun "toll" und "mutig" sein.

  2. 22.

    @Steffen: Komplette Zustimmung zu Ihrem Kommentar! Möchte noch erweitern: Aufgabe der Eltern ist neben Überwachung und Beschränkung auch der UMGANG mit "dem Internet". Die Kinder müssen immer zu Beziehungspersonen gehen können, wenn etwas unklar oder verstörend ist. Dazu gehört ggs Vertrauen. Dann braucht auch gar nicht soviel überwacht und beschränkt werden. Meine Erfahrung zeigt, dass es funktioniert, insbesondere wenn Smartphone&Co nicht verteufelt werden. Die Welt tickt digital.

  3. 21.

    Es gibt ja nicht nur das Strafrecht mit Gültigkeit ab 14, sondern auch das zivile Schadensersatzrecht. Und da steht in § 828 BGB, dass bis zum 7. Geburtstag keiner verantwortlich ist, bis 10 bei Verkehrsunfällen nicht und zwischen 10 und 18 je nach Einsichtsfähigkeit. Da sollte zumindest ein Schmerzensgeld zu zahlen sein, wenn es z.B. Sechsklässler waren.

  4. 19.

    Genau darin liegt das Hauptproblem. Es sind die Eltern selbst, die ihren Kindern mittels des Werkzeugs Smartphone eine digitale Welt eröffnen, mit der diese überhaupt noch nicht umgehen können, weil sie nicht in der Lage sind, Gefahren richtig einzuschätzen. Apps wie TikTok machen unendlich viel Geld damit, jeden noch so großen oder gefährlichen Schwachsinn unterhaltungsvoll in der Welt zu verteilen. Eine Altersbeschränkung gibt es nur auf dem Papier, aber wirklich kontrolliert wird das von Niemandem, denn das würde ja den Gewinn schmälern. Dabei sind die Auswirkungen solcher Apps auf Kinder erschreckend und das ist wissenschaftlich belegt. Natürlich kann man nun nach Verboten rufen, aber das löst das Problem nicht, die Kinder kommen trotzdem dran. Es ist Aufgabe der Eltern, den Internetkonsum ihrer Kinder zu deren Wohlergehen zu überwachen und zu beschränken. Für Unerfahrene und Unvorsichtige ist das Web ein gefährlicher Platz.

  5. 18.

    Am besten beides. Therapie und Strafe. Hab da noch sowas wie Aufsichtspflicht erfüllt im Ohr und das bei wesentlich jüngeren Kindern, die alleine spielen.

  6. 17.

    Warum haben Grundschüler überhaupt Zugriff auf Smartphones?? Das hinterfragt scheinbar von den jetzigen Eltern niemand mehr - ich habe das erst ab 14 erlaubt bzw. ausgehandelt durch Absprache, was auch angenommen wurde. Die Reife zu erlangen, sich da abzugrenzen ist doch kaum für Erwachsene möglich. Wie sollen Kinder das denn schaffen?

  7. 16.

    Jein,

    bestraft wird man erst ab 14.
    Es droht dann aber die Einstufung als Wiederholungstäter mit den entsprechenden Folgen für das Strafmaß.

    Grüße

    Horst

  8. 15.

    Wird den Kindern klar gemacht, dass das schwere Körperverletzung ist? Dass sie bei "2 Minuten länger gedrückt" hätten zu Totschlägern werden können? Dass das eben KEIN Spiel ist? Wann fängt die Verantwortung der Eltern an und wo hört sie auf? Ich hoffe sehr, dass der Rechtsstaat hier funktioniert.

  9. 14.

    Würgen bis zur Ohnmacht ist schwere Körperverletzung im schlimmsten Fall mit Todesfolge. Die alleinige Verantwortung dafür tragen ab 14 dieTäter, vorher die Erziehungsberechtigten. Die Aufarbeitung in der Schule lst wichtig um weiteren Gewalttaten vorzubeugen. Aber die Verursacher werden dadurch nicht mehr erreicht. Hier müssen JuA und ggf. Familiengericht Entscheidungen treffen um Kinder vor gewalttätigen anderen Kindern zu schützen. Die Verursacher ( Täter sowie deren Eltern) müssen Konsequenzen erleben. Das kann Therapie und/oder Strafe sein.
    "Wir haben früher auch was angestellt" ist kein Argument, weil es zwischen Unfug und Körperverletzung einen riesigen Unterschied gibt,den Kinder schon früh lernen können....allerdings nicht wenn sie selbst mit familiärer Gewalt aufwachsen müssen.

  10. 13.

    Meine Arbeitstelle ist neben einer Schule, und wenn ich sehe (mindestens) jedes zweite Unterstufenkind ist mit nem Handy "bewaffnet", erschrekend (aus meiner Sicht).
    Was soll das überwiegend - der Helicopter-Eltern-Tracker?, Lernen forsieren?, das TIK-TOK das echte Leben zeigt?.
    Wie Kinder heutzutage familiär/gesellschaftlich/sozial zu schützen sind wird eher schwieriger als einfacher.
    Und Eltern sollten sich zurückhalten Politik, Schulen und die Gesellschaft als verantwortlich zu machen.
    Auch glaube ich auch, das der Geburtenrückgang auf den Eigenanteil an Erziehung der "Eltern" ausschlaggebend ist.

  11. 12.

    Eine unbeschreibliche seelische Verwahrlosung!
    Das Mädchen, welches Hilfe holen wollte, wurde von den anderen daran gehindert.
    Das muss man sich vorstellen!

  12. 11.

    Smartphones und Social Media gehören einfach nicht in Kinderhände. Social-Media-Apps sollten für Kinder gesperrt werden: Tiktok etc. sind nicht nur wegen kinder- und jugendgefährdender Inhalte sondern auch wegen des Suchtpotenzials (Screentime statt Bewegung) für Grundschüler völlig ungeeignet. Ein Verbot von Smartphones an Schulen wäre der erste Schritt. Mediennutzung muss durch Erziehungsberechtigte verantwortungsvoll kontrolliert werden.

  13. 10.

    Wenn wir damals kollektiven Blödsinn verzapft hatten, kam immer die Frage :und wenn dein Kumpel aus dem Fenster springt, springst du dann hinterher? ". Scheinbar wird ein Teil der social media geformten Kinder und Jugendlichen diese Frage mit einem strahlenden" JA " beantworten.

  14. 9.

    Gute Besserung.
    Füge noch Wasserschlacht mit Luftballons zwischen zwei Schulen hinzu, ohne Internet.Die kleinen kuckten doof. Was die Grossen machen. Verletzte gab es glaube keine.Ganz ohne Internet. Nur ohne geht es nicht mehr.Nicht nachmachen. Gibt definitiv Ärger.

    Wenn ihr Euch unbedingt messen müsst, bitte nicht das eigene oder fremde Leben aufs Spiel setzten. Siehe Hochhaus und Gegenstände. Woher auch immer der Kick kommt das zu brauchen.

  15. 8.

    Das stimmt. Der einzige Unterschied ist, dass wir es damals nicht gefilmt haben und in Social Media hochgeladen, weil es diese Möglichkeit noch nicht gab.

    Thematisiert werden muss es aber, da u.U. Persönlichkeitsrechte verletzt werden und die Auswirkungen von unterlassener Hilfe den Kindern klargemacht werden müssen.

  16. 7.

    Verrohung empfinde ich als das falsche Wort, Verdummung und mangelndes Selbstbewusstsein, um bei solchem Quatsch Nein zu sagen und sich nicht einschüchtern zu lassen, fände ich besser formuliert.
    Ich schließe mich Nummer 3 an.

  17. 6.

    Natürlich gab es das in den 90ern und auch davor und danach. Es hat übrigens genau wie heute natürlich nicht jeder mitgemacht. Deshalb ist die Verallgemeinerung, alle Kinder würden heute (oder damals) „verrohen“ genau so Unsinn, wie anzunehmen, dass es etwas nicht gibt, weil man es persönlich noch nicht am eigenen Leib erfahren hat. Aus den 90ern erinnere ich mich neben dem hier beschriebenen Ohnmachtsspiel noch an ein Spiel, bei dem sich die Jungs gegenseitig unvermittelt in die Weichteile gehauen haben. Kinder machen manchmal komisches Zeug.

  18. 5.

    Antwort auf "Kurt mit Gurt" vom Montag, 06.05.2024 | 15:47 Uhr
    "Sind Grundschüler schon 14 und können belangt werden?" Ja, manche....

  19. 4.

    Rechtliche Schritte? Sind Grundschüler schon 14 und können belangt werden?

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