Amnestieregelung - Häftling in Berlin nach Teil-Legalisierung von Cannabis entlassen

Fr 05.04.24 | 16:03 Uhr
Symbolbild: Ein Vollzugsbeamter öffnet am 07.12.2023 in der Justizvollzugsanstalt Moabit bei der Vorstellung der Pläne für einen Suizidpräventionsraum eine Zellentür in einem mit Gittern gesicherten Zellengang (Quelle: dpa / Jens Kalaene).
Bild: dpa

Durch das neue Cannabisgesetz sind plötzlich Dinge erlaubt, die vorher als Straftat galten. Tausende Verfahren werden nun erneut geprüft. In Berlin hat das bereits Konsequenzen.

In Berlin ist bislang ein Häftling infolge der teilweisen Cannabis-Legalisierung entlassen worden. Er habe wegen schweren Raubes und dem Besitz "nicht geringer Mengen Cannabis" im Gefängnis gesessen, sagte eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur am Freitag.

Konkret ging es demzufolge um 23 Gramm Gras. Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April dürfen Erwachsene in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Die Freiheitsstrafe des entlassenen Häftlings sei ohnehin bald vollstreckt gewesen, sagte die Sprecherin. In Brandenburg wurden laut eines Sprechers des Justizministeriums bisher vier Personen wegen des neuen Gesetzes aus der Haft entlassen.

Schleppende Digitalisierung erhöht den Aufwand der Justiz

Laut dieses Gesetzes müssen begangene Taten, die bisher strafbar, aber seit dem 1. April erlaubt sind, überprüft werden. Sind sie es nach neuer Regelung nicht mehr, gilt in den meisten Fällen eine Amnestieregelung. Das betrifft in Berlin laut der Staatsanwaltschaft etwa 10 bis 15 Prozent der Fälle. Handel, generelle Weitergabe und der Besitz größerer Mengen Cannabis sind nach wie vor verboten.

In Berlin müssen laut der Staatsanwaltschaft knapp 6.000 Verfahren einzeln durchgesehen werden. Dabei werde überprüft, ob rechtskräftige Urteile ganz oder teilweise unter die Amnestie fielen. Konkret geht es um knapp 3.300 Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, rund 2.500 Verurteilungen zu Geldstrafen und etwa 100 sonstige Gerichtsentscheidungen. "Der Aufwand, dies alles umzusetzen, ist enorm", sagte die Sprecherin. Das liegt allerdings auch daran, dass die Berliner Justizverwaltung bei der beabsichtigten Digitalisierung noch immer weit hintendran ist und deshalb in allen Fällen auf die Papierakten zugreifen muss.

Polizei: Teil-Legalisierung macht sich bisher nicht wirklich bemerkbar

Die Berliner Polizei stellt eigenen Angaben zufolge keine besonderen Veränderungen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am Ostermontag fest. Laut eines Sprechers führe man verdachtsabhängig immer wieder Kontrollen bei Autofahrern durch. Besondere Vorkommnisse oder Auffälligkeiten aber seien bislang nicht bekannt. Eine richtige Bilanz werde aber in "höchstens einem Jahr" erfolgen. Bislang mache sich die Teillegalisierung aber nicht wirklich bemerkbar: "Es scheint, als gehe das Leben seinen bisher gewohnten Gang", sagte der Polizeisprecher.

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Sendung: rbb24 Inforadio, 05.04.2024, 13 Uhr

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