Unterstützungsleistungen - Viele Anträge auf Pflegegradanerkennung von Kassen abgelehnt

Fr 10.05.24 | 06:23 Uhr
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Symbolbild: Pflegerin Ramona Rössner spricht am 31.07.2023 beim Hausbesuch mit ihrem pflegebedürftigen Patienten und animiert ihn zum Trinken. (Quelle: dpa-Bildfunk/Monika Skolimowska)
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Wer im Alter nicht mehr selbständig leben kann, braucht Hilfe. Die kann zum Beispiel von ambulanten Pflegediensten geleistet werden - wenn ein Pflegegrad vorliegt. Doch die Pflegekassen lehnen Anträge häufig ab, auch Widersprüche werden abgeschmettert.

Drei Herz-Operationen, dazu Rheuma, Arthrose, Asthma - und tagtäglich diverse Tabletten. Vieles schafft Karin W. aus Berlin-Marzahn nur noch mit Schmerzen oder - wie Duschen – manchmal gar nicht. Weil es ohne Hilfe kaum noch geht, beantragte die 75-jährige im vergangenen Jahr einen Pflegegrad, ihr Arzt hatte das empfohlen. Aber W. bekommt trotz ihres Zustands keinen Pflegegrad.

Rheuma, Arthrose, Asthma - trotz Arztempfehlung kein Pflegegrad

Dabei hat jeder Anspruch auf einen Pflegegrad, dessen Selbständigkeit schon gering beeinträchtigt ist, dann gibt es den Pflegegrad 1. Hoch geht es dann bis Pflegegrad 5, der für schwerste Beeinträchtigungen "mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung" steht. Das gilt etwa, wenn eine Demenz vorliegt. Für die Einstufung werden verschiedene Bereiche, die unterschiedlich gewertet werden, berücksichtigt: "Mobilität", "kognitive und kommunikative Fähigkeiten", "Selbstversorgung", "Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen" sowie "Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte".

Keine Begründung für die Ablehnung - aber dafür gibt es eine Pflicht

Die Einstufung der Antragsstellenden wird nach Beauftragung durch die Pflegekasse von Expertinnen und Experten des Medizinischen Dienstes vorgenommen, in manchen Fällen auch von anderen unabhängigen Gutachterinnen oder Gutachtern. Sie besuchen Betroffene zuhause und schätzen die Situation ein.

Bei Karin W. wurde der Antrag auf einen Pflegegrad nach der Begutachtung von ihrer Pflegekasse, der Barmer, abgelehnt, der Widerspruch ebenfalls - ohne konkrete Angabe von Gründen und ohne eine erneute medizinische Begutachtung. Jetzt bleibt W. nur noch der Gang vors Sozialgericht.

Karin W. sei kein Einzelfall, sagt Rechtsanwalt Florian Specht, er beobachtet solche pauschalen Ablehnungen häufiger. Mit seinem Start-up "Pflegewächter" unterstützt er Versicherte im Pflegefall. "Die Kasse ist gesetzlich verpflichtet, Gründe im Einzelfall aufzuführen, warum der Widerspruch keinen Erfolg hatte." Tatsächlich hätten Pflegekassen per Gesetz auch die Pflicht, einen Fall noch einmal genau zu prüfen - in der Regel durch einen zusätzlichen Hausbesuch, nur im Ausnahmefall nach Aktenlage. Laut Barmer war genau das bei Karin W. der Fall - auf Anfrage des rbb-Verbrauchermagazins Super.Markt teilt die Kasse mit, der Fall sei dennoch korrekt geprüft worden.

Versuche des Überredens, eine Ablehnung nicht anzufechten

Nach Angaben des Medizinischen Dienstes wurden allein im Jahr 2022 rund 2,5 Mio. Pflegegutachten erstellt. Im gleichen Zeitraum mussten 185.000 Widersprüche bearbeitet werden. Diese werden jedoch häufig einfach pauschal abgewiesen. Statt konkreter Gründe gibt es dann nur Floskeln und Textbausteine. "Das darf absolut nicht sein und das ist wirklich eine Pervertierung des Widerspruchverfahrens", so die Meinung des Rechtsanwalts.

Um Widersprüche abzuwehren, gehen Pflegekassen mitunter noch weiter und versuchen, Versicherten ihr Vorhaben auszureden. Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) etwa fragte bei einer 70-Jährigen aus Dallgow-Döberitz, die drei Schlaganfälle hatte und unter chronischen Schmerzen leidet, schriftlich nach, ob sie ihren bereits eingereichten Widerspruch nicht zurücknehmen wolle.

Telefonische Nachfrage bei Widersprüchen

Auch solche Nachfragen seien kein Einzelfall. "Das wird tatsächlich institutionell von den Pflegekassen so betrieben", berichtet Florian Specht. "Hier geht es darum zu versuchen, den Versicherten freiwillig zum Verzicht seines Widerspruchs zu bringen."

Und es geht sogar noch dreister. Manche Pflegekassen rufen ihre Versicherten an, damit die den Widerspruch zurückziehen. Dem rbb liegen mehrere Aussagen von Betroffenen vor, die das bestätigen. Solche Anrufe sind allerdings nicht erlaubt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung - die Aufsichtsbehörde der Kranken- und Pflegekassen - kritisiert das Vorgehen seit Jahren. Auch der Patientenbeauftrage der Bundesregierung spricht in dem Zusammenhang von Fehlinformationen und Täuschung.

Weder nach schriftlicher noch nach telefonischer Aufforderung sollte man seinen Widerspruch zurückziehen, so der dringende Rat der Experten. Denn wer seinen Widerspruch zurückzieht, kann gegen die Kasse in der Regel nicht mehr klagen und verliert möglicherweise viel Geld.

Und: Der Widerspruch gegen die Ablehnung eines Pflegegrades kann sich am Ende lohnen. Die Zahlen des Medizinischen Dienstes belegen: Rund 30 Prozent der Widersprüche sind - trotz unveränderter Sachlage - am Ende erfolgreich.

Die Kasse ist gesetzlich verpflichtet, Gründe im Einzelfall aufzuführen, warum der Widerspruch keinen Erfolg hatte.

Rechtsanwalt Florian Specht

Pflegestützpunkte helfen bei einem Antrag auf einen Pflegegrad

Wer einen Pflegegrad beantragen möchte kann vorher eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen, etwa durch die Pflegestützpunkte in Berlin [externer Link] und Brandenburg [externer Link], kommunale Beratungsstellen und Beratungsangebote der kirchlichen Anbieter und Wohlfahrtsverbände.

Diese Beratung ist kostenlos. Hier kann man sich gemeinsam mit einer Pflege-Expertin oder einem Pflege-Experten auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorbereiten. Denn immer wieder kommt es vor, dass Betroffene bei dem Termin mit der Gutachterin oder dem Gutachter ihre Situation beschönigen; zum Beispiel aus Scham. Deshalb kann es auch helfen, bei dem Termin mit dem Medizinischen Dienst eine Vertrauensperson dabei zu haben, um sich sicherer zu fühlen.

Bei etwaigen Problemen, etwa, wenn die Kasse bestimmte Fristen nicht einhält, oder wenn ein negativer Bescheid kommt, helfen die Verbraucherzentralen weiter.

Stichhaltige Begründung für einen Widerspruch - aber keine besondere Form

Ein Widerspruch muss spätestens vier Wochen nach Eingang des Negativ-Bescheids von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Person eingelegt werden. Das Schreiben muss keiner bestimmten Form folgen, es bedarf aber einer stichhaltigen Begründung, warum Widerspruch eingelegt wird. Für diese Begründung sollte das Gutachten genau überprüft werden - wo sind Sachverhalte, die eventuell nicht richtig erfasst worden sind? Liegt das Gutachten noch nicht vor, sollte man es umgehend bei der Pflegekasse anfordern. Auch medizinische oder pflegerische Unterlagen, aus denen ein erhöhter Pflegebedarf hervorgeht, sollten dem Widerspruch beigefügt werden.

Die Berliner Verbraucherzentrale bietet unter anderem eine Pflegerechtsberatung an. Auch Stellen wie die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) oder eben Start-ups wie die Pflegewächter bieten Hilfe an. Wird auch der Widerspruch abgewiesen, kommt nur noch der Gang vors Sozialgericht in Frage.

Sendung: Super.Markt, 06.05.2024, 20:15 Uhr

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40 Kommentare

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  1. 40.

    Das Erleben ist subjektiv. Und so habe (nicht nur ich) ich das erlebt. Ist inzwischen auch nicht mehr relevant, da mein Mann nicht mehr auf dieser Welt wandelt.

  2. 39.

    Da es sich bei den Gutachtern um Pflegefachkräfte handelt, können diese auch den Wahrheitsgehalt einer Demenzerkrankten Person erkennen. Des Weiteren sind so Sachen wie Bügeln, saugen, Einkäufe etc. für den Gutachter völlig irrelevant, da das nicht Bestandteil eines Pflegegurachtens ist. Wie der Name schon sagt, geht es um Pflege, nicht um Hauswirtschaft in diesem Gutachten!

  3. 38.

    Die Gutachter werden nach Tarifvertrag bezahlt und erhalten keine Prämien, denn dies wäre illegal.

  4. 37.

    Eine Frechheit was sie hier vom stapel lassen!
    Zu unterstellen das man zum Sonderangebot rennen kann und wer wirklich krank ist bekommt schon seine Pflegestufe.Sowas dreisstes hab ich schon lang nicht mehr gelesen.Das sowas auch noch freigegeben wird ist das Sahnehäupchen vom rbb und ein Schlag ins Gesicht von allen Betroffenen!

  5. 36.

    Schade, es geht wieder nur um Senioren/Seniorinnen. Kinder und Jugendliche sind davon genauso masiv getroffen und das fangen alle Familien leider allein auf. Und wir haben noch nicht mal eine Lobby... So müde.

  6. 35.

    TIP an alle: Es gibt die Seite Pflegehilfe.org, dort können Sie sich den Pflegegrad im Vorfeld ausrechnen lassen. Dort stehen auch die Fragepunkte.

  7. 34.

    Sie meinen, Menschen im Rollstuhl dürfen keine Vorträge halten? Wann ist man denn bei Ihnen kein Simulant? Wenn man in Embryonalstellung im Bett liegt, künstlich ernährt wird und einen Herzschrittmacher hat? Sie unterstellen fremden Menschen Betrug und das Simulieren von Krankheiten und hier ist ein riesiges Problem in dieser Gesellschaft zu finden.

    Das Problem heißt, das nicht sehen wollen, nicht hören wollen, nicht wissen wollen von anderer Leute Leid. Dafür aber vorverurteilen und werten nach dem Motto: „ der atmet noch, der simuliert.“

  8. 33.

    Ich kann nur jedem empfehlen, sich über den VdK beraten und begleiten zu lassen. Das gilt auch für Schwerkranke, Behinderungsgrad und Anerkennung der EM-Rente.

    Es geht in erster Linie nur um das liebe Geld, wer kein dickes Fell hat, bleibt auf der Strecke, wer krank ist und keinen hat, der für einen kämpft, fällt hinten runter.

    Wer krank ist, muss kämpfen und beweisen, dass er krank ist. Eine schreckliche Erkenntnis, dass Schwerkranke oder Alte etwas beweisen müssen, was eigentlich sonnenklar ist. Alte und Kranke haben diese Kraft oft gar nicht mehr.

  9. 32.

    Ich kann die schlechten Berichte nicht bestätigen. Bei meinen Eltern lief die Beantragung eines Pflegegrad vollkommen problemlos. Die Mitarbeiterin, die zur Begutachtung kam, war sehr freundlich und man merkte ihr an, daß sie das nicht das erste Mal machte. Man sollte sich also nicht abschrecken lassen. Auch die spätere Höherstufung lief genauso unkompliziert. Ein formlose Antrag genügte und die Prozedere ging los.

  10. 31.

    Geldstrafen ja, aber nicht von den Beiträgen der Versicherten, sondern vom Einkommen der Mitarbeiter, die das verbrochen haben.

  11. 30.

    Ich kann die vielen negativen Kommentare des MD so nicht nachvollziehen. Ich bin in dieser Woche auch Erstbegutachtet worden, bin im Vorfeld meiner KK auf Seiten zur Vorbereitung auf das Gespräch mit dem MD hingewiesen worden. Ich habe ehrlich meine gesundheitlichen Einschränkungen und Defizite dargelegt. Die Gutachterin führte das Gespräch und die Test‘s freundlich und kompetent durch. Ich bin sehr froh, dass ich diesen Schritt gewagt habe und meine Kinder, die voll berufstätig , jetzt entlasten kann. Am nächsten Tag hatte ich bereits per Mail den Pflegegrad von meiner KK mitgeteilt bekommen.

  12. 29.

    Bei der Begutachtung zur Einstufung in einen Pflegegrad sollte IMMER eine zweite Person anwesend sein, die taff genug ist, zu beobachten, bei Bedarf den Mund aufzumachen und die den/die Antragsteller/in gut kennt. Nur so kann oft Nachlässigkeit und Willkür vom medizinischen Dienst vermieden werden. Denn:
    Oft sind die Gutachter keine entsprechenden Fachärzte, selbst kurz vor der Rente u. nur noch für den MD tätig oder zu jung, ohne geriatrische Facherfahrung. Gemeinsame Motivation/Anweisung: Kosten zu sparen.
    Die zu Pflegenden, meist ältere Menschen, sind auch oft zu stolz, mitzuteilen, wie es ihnen wirklich geht und begehen dann große Fehler, nämlich zu sagen, was sie (angeblich)alles noch können. Ein Minuspunkt kann schon sein, dem MD selbst dieTür zu öffen. Selbst erlebt! Meiner Meinung nach sollten auch die Pflegekassen ordentlich reformiert werden. Diese agieren wie Versicherungen, erst mal ablehnen!

  13. 28.

    Die Gutachter machen nur ihren Job. So wie Sie das interpretieren geht garnicht.
    Das ist ein Katalog an Fragen und danach wird begutachtet.
    Und mal ganz davon abgesehen gibt es viele die so tun als wenn sie das alles nicht mehr können nur um ein Pflegegrad zu bekommen . Ist schon immer komisch wenn manche Leute anscheinend nicht mehr laufen können aber bei Sonderangebote rennen können wie ein Wiesel.
    Die , die wirklich krank sind bekommen auch ein pflegegrad.
    Ein Gutachter kann schon zwischen Schauspielerei und Tatsache unterscheiden.

  14. 27.

    Ne, es ist nicht besser, geistig eingeschränkt zu sein. Es wechselt JE BEURTEILUNG, unser VOLL dementer Vater wurde vornehmlich auf körperliche Fitness geprüft, und ja, er kann die Hände über dem Kopf falten. Er versteht die Anweisungen zwar nicht, aber irgendwann hat er es nachgemacht.

    Super.

    Tauglich.

    Danke für nichts.

  15. 26.

    Es gibt Menschen wie mich, die ehrenamtlich in Vereinen wie z.B. Caritas, Wohlfahrtsverbänden, Seniorentreffs etc. tätig sind und die auch bei Schriftwechsel etc. unterstützen können.
    Es gibt monatlich/quartalsweise Bezirkszeitungen/-magazine (oft mit der Werbepost), in denen entsprechende Kontaktdaten enthalten sind. Diese Hilfsmittel sollte man nutzen, um dieser ungerechten und gesetzlich nicht zulässigen Arbeitsweise Einhalt zu gebieten und die Damen und Herren in den zuständigen Ämtern vom hohen Ross zu holen...und wenn das letzte Mittel eine gerichtliche Klage ist. Unsere Politik scheint ja weder willens noch in der Lage zu sein, an dieser Arbeitsweise etwas zu ändern. Also: Selbst ist die Frau/der Mann...
    Das gilt übrigens nicht nur für Anträge auf einen Pflegegrad...

  16. 25.

    Warum gehen Sie nicht auf den gesamten Kommentar von @Hanne ein, der viel interessanter ist, als der Satz, den Sie sich rausgepickt haben? Nur weil Sie andere Erfahrungen gemacht haben?

  17. 24.

    Das kann ich bestätigen. Meine Eltern wurden seinerzeit gleichzeitig eingestuft. Meine demente Mutter, die zuerst begutachtet wurde, erzählte in meinem Beisein, was sie alles im Haushalt machen würde. Tatsächlich wurde sie bereits seit Jahren vom Pflegedienst und der Familie betreut und machte gar nichts mehr, wusste nicht mal, wo der Laden war, indem sie angeblich immer einkaufte. Jeden Einwurf von mir schmetterte sie dennoch gekonnt ab. Nachdem sie aber bei der Begutachtung meines komplett gelähmten Vaters der Gutachterin erklärte, was dieser alles tun würde, wenn er nicht wie gerade faul im Bett liegen würde, wurde diese stutzig. Sie befragte meine Mutter ein zweites Mal. Beim Abschied erklärte mir die Gutachterin, sie hätte sich trotz meiner Einwürfe und vorliegendem Pflegeprotokoll beinahe täuschen lassen, obwohl sie doch selbst ausgebildete Pflegekraft mit Erfahrung im Demenzbereich sei. Es liegt also nicht immer an den Gutachtern.

  18. 23.

    ich bin in dieser Woche vom MD Erstbegutachtet worden und kann die vielen negativen Kommentare, ob berechtigt oder unbegründet, nicht bestätigen. Ich habe ehrlich meine gesundheitlichen Einschränkungen und das fiel mir nicht leicht, dargelegt. Die Gutachterin vom MD führte das Gespräch und die Test’s professionell, höflich und kompetent durch. Den Pflegegrad hat mir die KK bereits mitgeteilt. Ich beurteile den MD fiel

  19. 22.

    Antwort auf "Hexe" vom Freitag, 10.05.2024 | 09:57 Uhr
    "eine Krankenkasse dient nicht vorrangig den Versicherten, sondern der Gewinnmaximierung der Besitzer." Sie haben wohl noch nie eine Krankenhaus- oder Reha-Rechnung gesehen, oder? Da wird die Summe der geleisteten Einzahlungen schnell mit nur einer Abrechnung überschritten! Diese Kosten werden von den Krankenkassen vollumfänglich erstattet - Gewinnstreben ist anders!
    "In ein faires System gehört EINE STAATLICHE Krankenkasse, in die ALLE einkommensabhängig einzahlen ." Und wer kein Einkommen hat, kann dann gern schnellstens das Zeitliche segnen, oder wie? Wir zahlen schon einkommensabhängig ein und wer es sich leisten kann, versichert sich privat für zusätzliche Leistungen. Das "Problem" ist, dass es immer mehr Menschen mit wenig oder keinem Einkommen gibt, eine Verstaatlichung der Krankenkassen würde daran nichts ändern.
    Das alles hat aber nichts mit den Pflegekassen zu tun.

  20. 21.

    „EINE STAATLICHE Krankenkasse, in die ALLE einkommensabhängig einzahlen“
    Das wird zur teuer. Die Beitragsprozente würden ins unermessliche steigen. Und es fehlen Anreize in alle Richtungen das richtige Maß zu treffen. Ihr Vorschlag ist von gestern.

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