Die „Wannsee-Konferenz“ – 80 Jahre später (3/3) -
Die Debatte mit Natascha Freundel, Ronen Steinke und Thomas Walther
Noch können sie juristisch befragt und mit den Erinnerungen der Überlebenden und Opferfamilien konfrontiert werden: etwa die 96-jährige Irmgard F., die Sekretärin des Kommandanten im KZ Stutthof war und nun in Itzehoe vor Gericht steht, oder der 101-jährige Josef S., der Wachmann im KZ Sachsenhausen war und sich derzeit vor dem Landgericht Neuruppin verantworten muss. Wofür stehen diese absehbar letzten Verfahren gegen NS-Täter? Versucht die deutsche Justiz, jahrzehntelange Versäumnisse wettzumachen? Welche neuen Erkenntnisse gewinnen wir aus diesen Gerichtsprozessen, und müssen die ganz Alten nachsichtiger behandelt werden?

Ronen Steinke, 1983 in Bayern geboren, ist promovierter Jurist, Autor und Redakteur bei der „Süddeutschen Zeitung“. Von ihm stammt die Biografie "Fritz Bauer, oder: Auschwitz vor Gericht" (Piper, 2013), die erfolgreich verfilmt wurde und einem größeren Publikum die Geschichte des jüdischen Generalstaatsanwalts näherbrachte, der in den 1960er-Jahren den großen Frankfurter Auschwitz-Prozess initiierte. 2020 erschien seine Streitschrift "Terror gegen Juden: Wie antisemitische Gewalt erstarkt und der Staat versagt", in der Ronen Steinke auch sein eigenes Aufwachsen in der jüdischen Gemeinde hinter hohen Zäunen und Wachleuten thematisiert. Steinke hat auch über den „Antisemitismus in der Sprache“ (Duden, 2020) geschrieben. Gerade erschienen ist sein neuestes Buch „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich: Die neue Klassenjustiz“ (Berlin Verlag, 2022).
Thomas Walther, geboren 1943 in Erfurt und aufgewachsen in Uelzen, ist Rechtsanwalt. Er war seit 1975 Richter und Staatsanwalt in Bayern. 2006 wechselte er zur Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg, wo er maßgeblich am Erfolg des Strafverfahrens gegen John Demjanjuk von 2009 bis 2011 in München beigetragen hat. Seit seiner Pensionierung 2009 setzt Walther seinen Einsatz auf der Suche nach später Gerechtigkeit für die Opfer und für die Bestrafung noch lebender NS-Täter fort: als Anwalt von Opferfamilien sowie mit Recherchen zu möglichen Zeugen der Mordaktionen in den Konzentrationslagern.
In den Prozessen gegen die früheren SS-Männer Oskar Gröning am Landgericht Lüneburg 2015 und Reinhold Hanning 2016 in Detmold vertrat er jeweils mehr als 30 Nebenkläger aus USA, Canada, Israel, Ungarn, England, Frankreich und Deutschland. Derzeit vertritt er zahlreiche Nebenkläger in einem Verfahren gegen Imgard F., die Chefsekretärin des Lagerkommandanten des KZ Stutthof, und in einem weiteren Prozess gegen Josef S., einen Wachmann der SS im KZ Sachsenhausen bei Berlin.
Walther wurde 2019 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
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